Auch bei zweiter Elternzeit kein Verlust des Resturlaubsanspruches

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Arbeitnehmer, die in Elternzeit gehen, behalten ihren zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Resturlaubsanspruch auch dann, wenn sich an die erste Elternzeit nahtlos eine zweite Elternzeit anschließt. Die bisherige anders lautende Rechtsprechung hat der Neunte Senat des BAG unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG und der europarechtlichen Vorgaben aufgehoben. Bisher wurde die einschlägige Vorschrift in § 17 Abs. 2 BErzGG/BEEG so ausgelegt, dass der wegen einer ersten Elternzeit übertragene Urlaub mit Ablauf des auf die Elternzeit folgenden Urlaubsjahres verfällt, wenn der Arbeitnehmer ihn wegen einer zweiten Elternzeit nicht nehmen kann.

BAG Urt. v. 20.05.2008 – 9 AZR 219/07

Doppelte Schriftformklauseln sind unwirksam

Eine doppelte Schriftformklausel in einem Formulararbeitsvertrag, wonach sowohl Änderungen und Ergänzungen des Vertrages als auch der Verzicht auf das Schriftformerfordernis der Schriftform bedürfen, sind nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Sie erwecken bei dem Arbeitnehmer entgegen der Schutzvorschrift des § 305b BGB den Eindruck, dass mündliche individuelle Vertragsabreden wegen Nichteinhaltung der Schriftform unwirksam sein könnten.

Für die Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen zukünftig auch durch eine doppelte Schriftformklausel das Entstehen einer betrieblichen Übung nicht mehr verhindern können.

BAG Urt. v. 20.05.2008 – 9 AZR 382/07

 

Verlängerungsvertrag nach vorheriger Befristung mit Sachgrund

Die höchstens dreimalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch dann zulässig, wenn sich diese zeitlich an eine Befristung mit Sachgrund anschließt.

LAG Nürnberg Urt. v. 19.03.2008 – 4 Sa 673/07

Keine Angemessenheitsprüfung einer Probezeitvereinbarung

Nach § 622 Abs. 4 BGB ist eine Probezeitvereinbarung entsprechend § 622 Abs. 3 BGB – vorbehaltlich abweichender tarifvertraglicher Regelungen – allein dadurch wirksam, dass die Probezeitdauer sechs Monate nicht übersteigt. Eine einzelfallbezogene Angemessenheitsprüfung der vereinbarten Dauer findet nicht statt.

BAG Urt. v. 24.01.2008 – 6 AZR 519/07

Problematische Altersgrenzen bei betrieblichen Rentenanwartschaften

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sieht vor, dass Arbeitnehmer, die vor Vollendung des 30. Lebensjahres ausscheiden, bereits bestehende Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgungszusage verlieren. Bis zum Jahr 2000 lag diese Grenze bei 35 Jahren, ab 2009 wird sie auf 25 Jahre abgesenkt. Das LAG Köln entschied, dass diese Regelung nicht gegen das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung verstößt. Die gesetzliche Altersgrenze ist gerechtfertigt, da Arbeitgeber mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand belastet würden, wenn sie Versorgungsanwartschaften jung ausgeschiedener Arbeitnehmer in geringer Höhe über einen Zeitraum von 30 Jahren und mehr verwalten müssten. Auch würden jüngere Arbeitnehmer durch den Verlust der Anwartschaft weniger belastet als ältere, da sie noch lange Zeit hätten, ihre Finanzen auszugleichen.

LAG Köln Urt. v. 18.01.2008 – 11 Sa 1077/07

Private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz rechtfertigt auch bei Verbot nicht ohne weiteres eine Kündigung

 

Lädt sich der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit aus dem Internet Dateien zur privaten Nutzung herunter, rechtfertigt dies selbst bei einem ausdrücklichen Verbot der privaten Internet-Nutzung am Arbeitsplatz nicht ohne weiteres eine Kündigung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn keine exzessive Internet-Nutzung vorliegt und die Dateien weder einen pornografischen noch einen strafbaren Inhalt haben. Der Arbeitgeber muss jedoch grundsätzlich zunächst eine Abmahnung aussprechen, bevor er das Arbeitsverhältnis wegen der Pflichtverletzung wirksam kündigen kann.

LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 14.12.2007 – 9 Sa 234/07

Keine Arbeitszeitgutschrift bei unzulässiger Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft

Wird ein Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft zur Arbeitsleistung herangezogen und besteht deshalb für ihn ein Beschäftigungsverbot nach § 5 ArbZG während der im Voraus geplanten Arbeitszeit, hat er keinen gesetzlichen Anspruch auf Gutschrift der ausgefallenen Zeit auf seinem nach tariflichen Vorschriften für ihn geführten Arbeitszeitkonto. Ein solcher Anspruch könnte sich maximal aus dem Tarifvertrag selbst ergeben.

BAG Urt. v. 13.12.2007 – 6 AZR 197/07

Verhaltensbedingte Kündigung nach vorausgegangener Abmahnung

Eine Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung setzt regelmäßig eine Abmahnung voraus. Liegt eine ordnungsgemäße Abmahnung vor und verletzt der Arbeitnehmer erneut seine vertraglichen Pflichten, kann der Arbeitgeber grundsätzlich davon ausgehen, dass es auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommt. Dabei ist es für eine negative Prognose ausreichend, wenn die jeweiligen Pflichtverletzungen aus demselben Bereich stammen und somit Abmahnung und Kündigungsgrund in einem inneren Zusammenhang stehen.

BAG Urt. v. 13.12.2007 – 2 AZR 818/06

 

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