Sonderkündigungsschutz für Abfallbeauftragten
Hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zum Betriebsbeauftragten für Abfall bestellt, so ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 55 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz unzulässig. Das Arbeitsverhältnis kann nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Sonderkündigungsschutz setzt eine „wirksame Bestellung“ als Abfallbeauftragter voraus. Diese muss der Arbeitgeber in Schriftform festhalten und regelmäßig gesondert dokumentieren. Im Einzelfall kann die Bestellung bereits im schriftlichen Arbeitsvertrag erfolgen.
BAG Urt. v. 26.03.2009 – 2 AZR 633/07
siehe auch: Artikel zum Thema
Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitszeitguthabens?
Ein negatives Arbeitszeitguthaben auf einem Arbeitszeitkonto ist vom Arbeitnehmer bei Ausscheiden trotz entsprechender Vereinbarung nicht immer auszugleichen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das negative Guthaben nur deshalb entstanden ist, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht genügend Arbeit zur Verfügung stellen konnte und ohne die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos in Annahmeverzug geraten wäre. Der Arbeitgeber darf die negative Arbeitszeitbilanz nur verrechnen, wenn der Arbeitnehmer allein darüber entscheiden kann, ob und in welchem Umfang das negative Guthaben entsteht.
LAG Mecklenburg-Vorpommern Urt. v. 26.03.2008 – 2 Sa 314/07
Dauerkranke haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung
Jetzt hat es das BAG bestätigt: Arbeitnehmer haben auch dann einen Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Urlaubs, wenn sie ihren Urlaubsanspruch auf Grund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums nicht geltend machen konnten.
BAG Urt. v. 24.03.2009 – 9 AZR 983/07
Erzwungener Verzicht auf Lohnansprüche wegen eines Betriebsübergangs unwirksam
Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nicht dazu drängen, auf einen Teil ihrer Lohnansprüche zu verzichten, um einen Betriebsübergang zu ermöglichen und damit einen ansonsten drohenden Arbeitsplatzverlust abzuwenden. Ein solcher Verzicht ist unwirksam. Er verstößt gegen § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, wonach Betriebserwerber in alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis eintreten. Diese Vorschrift ist zwingend und darf daher nicht außer Kraft gesetzt werden.
BAG Urt. v. 19.03.2009 – 8 AZR 722/07
Stundenlohn von 5,20 Euro sittenwidrig
Ein Stundenlohn in Höhe von 5,20 Euro für geringfügig Beschäftigte im Einzelhandel ist wegen eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Lohnhöhe und Arbeitsleistung sittenwidrig. Angemessen ist vielmehr ein Stundenlohn in Höhe von rund 8 Euro. Dies ergibt sich aus einem Vergleich mit den branchenüblichen Tariflöhnen. Diese können im Wege der Nachwirkung auch für solche Arbeitsverträge maßgeblich sein, die nach dem Auslaufen der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge abgeschlossen worden sind.
LAG Hamm Urt. v. 18.03.2009 – 6 Sa 1284 u. 1273/08
Berufung auf Unwirksamkeit einer Eigenkündigung ausgeschlossen
Auch eine vom Arbeitnehmer ausgesprochene außerordentliche Kündigung bedarf nach § 626 Abs. 1 BGB eines wichtigen Grundes. Fehlt dieser, kann grundsätzlich nur der Arbeitgeber die Unwirksamkeit der Kündigung gerichtlich geltend machen. Der Arbeitnehmer würde hingegen mit einer Berufung auf die Unwirksamkeit der Kündigung in aller Regel gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens verstoßen.
BAG Urt. v. 12.03.2009 – 2 AZR 894/07
Erreichen des Ruhestandsalters ist Entlassungsgrund
Eine nationale Vorschrift, wonach 65 Jahre alte Arbeitnehmer wegen Versetzung in den Ruhestand entlassen werden können, beinhaltet zwar eine Ungleichbehandlung. Diese Ungleichbehandlung ist aber gerechtfertigt und damit mit der Anti-Diskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG vereinbar, wenn die Vorschrift legitime Ziele der Beschäftigungspolitik, des Arbeitsmarkts oder der berufliche Bildung verfolgt. Das Gesetz muss diese Ziele nicht zwingend ausdrücklich benennen.
EuGH Urt. v. 05.03.2009 – C-388/07
Abfindungen können Arbeitslosengeld II mindern
Die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung darf beim Arbeitslosengeld II leistungsmindernd als Einkommen berücksichtigt werden. Anders als nach den früheren Regelungen zur Arbeitslosenhilfe hat der Gesetzgeber beim Arbeitslosengeld II bewusst auf eine Privilegierung von Abfindungszahlungen verzichtet. Diese stellen auch keine zweckbestimmten Leistungen im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II dar.
BSG Urt. v. 03.03.2009 – B 4 AS 47/08 R
Widerspruch gegen Betriebsübergang zum Zweck der Verbesserung der Arbeitsbedingungen nicht rechtsmissbräuchlich
Nach § 613a Abs. 6 BGB können Arbeitnehmer dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber widersprechen. Eine Begründung dieses Widerspruchs ist nicht erforderlich. Es bedarf auch keines sachlichen Grundes. Die Ausübung des Widerspruchsrechts ist selbst dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn es dem Arbeitnehmer nicht darum geht, den Arbeitgeberwechsel zu verhindern, sondern er den Widerspruch für Verhandlungen mit dem Betriebserwerber über günstigere Arbeitsbedingungen nutzt.
BAG Urt. v. 19.02.2009 – 8 AZR 176/08
Auch kurzfristige Arbeitszeiterhöhung kann mitbestimmungspflichtig sein
Eine für die Dauer von mehr als einem Monat vorgesehene Erhöhung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von mindestens zehn Stunden pro Woche ist eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung. Das heißt, die Zustimmung des Betriebsrates zu einer solchen Maßnahme ist zwingend erforderlich.
BAG Urt. v. 09.12.2008 – 1 ABR 74/07
Unfall beim Lebensmitteleinkauf auf dem Arbeitsweg – kein versicherter Wegeunfall
Kauft ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit in einem Supermarkt Lebensmittel ein und verunglückt anschließend auf dem Parkplatz des Supermarktes, liegt kein versicherter Wegeunfall vor. Versichert ist nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nur das „Zurücklegen“ des Weges von und zur Arbeitsstätte. Unterbricht der Arbeitnehmer diesen Weg für einen Einkauf, tritt er einen unversicherten Umweg an, zumindest bis er sich wieder auf der Straße in Richtung Arbeitsstätte befindet.
BSG Urt. v. 02.12.2008 – B 2 U 17/07 R
Betriebserwerb in der Insolvenz
Wird ein Betrieb aus der Insolvenz erworben, haftet der Erwerber nur für das Entgelt der Vorleistung, welche der Arbeitnehmer während der Arbeitsphase nach Insolvenzeröffnung erbringt. Ist die Arbeitsphase vor Insolvenzeröffnung abgeschlossen, haftet der Erwerber demnach nicht für die restlichen Vergütungsansprüche eines Altersteilzeit-Arbeitnehmers während der Freistellungsphase.
BAG Urt. v. 30.10.2008 – 8 AZR 54/07
Gleichbehandlung bei Teilzeitvergütung
Bei der Zahlung des Arbeitsentgelts oder bei der Gewährung einer anderen teilbaren geldwerten Leistung verbietet § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG eine Abweichung vom „Pro-rata-temporis-Grundsatz“ zum Nachteil des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, ohne dass dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Teilzeitarbeit darf deshalb grundsätzlich nur quantitativ, aber nicht qualitativ anders vergütet werden als Vollzeitarbeit.
BAG Urt. v. 22.10.2008 – 10 AZR 734/07
Keine Altersgrenze für Flugbegleiter
Die in § 19 Abs. 2 Satz 3 des MTV Nr. 1 für das Kabinenpersonal der Deutschen Lufthansa AG normierte Altersgrenze von 60 Jahren ist unwirksam, da ein rechtfertigender Sachgrundes fehlt. Altersgrenzen, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem Zeitpunkt vorsehen, in dem der Arbeitnehmer noch keine Altersrente beziehen kann, können die Befristung des Arbeitsverhältnisses nur dann rechtfertigen, wenn das Erreichen eines bestimmten Lebensalters wegen der vom Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeit zu einer Gefährdung wichtiger Rechtsgüter führen kann. Diese Voraussetzung ist hier nicht erfüllt.
BAG Urt. v. 16.10.2008 – 7 AZR 253/07
Kündigung bei wiederholtem Verstoß gegen Rauchverbot
Arbeitnehmer, die gegen das in einem bestimmten Betriebsbereich bestehende Rauchverbot verstoßen, riskieren selbst bei langjähriger Betriebszugehörigkeit eine ordentliche Kündigung. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber sie vor Ausspruch der Kündigung mehrfach wegen eines Verstoßes gegen das Rauchverbot abgemahnt hat.
LAG Köln Urt. v. 01.08.2008 – 4 Sa 590/08
Weitere Informationen: www.naegele.eu