Deutschland und die Philippinen haben ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet, das Arbeitnehmer aus Deutschland und von den Philippinen künftig im jeweils anderen Land besser sozial absichert.

sittin people beside table inside room
Foto von Annie Spratt

Das Abkommen legt fest, dass für Arbeitnehmer und Unternehmer aus Deutschland und von den Philippinen im jeweils anderen Land die Vorschriften gelten, in dem die Betroffenen tatsächlich arbeiten. Darüber hinaus können von ihrem Arbeitgeber entsandte Arbeitnehmer aus beiden Staaten künftig bis zu 48 Monate (vier Jahre) lang in der Sozialversicherung ihres Heimatlandes bleiben. Erst bei einer noch längeren oder unbefristeten Beschäftigung im anderen Land wird dessen Sozialversicherung zuständig.

Darüber hinaus werden in beiden Staaten zurückgelegte Versicherungszeiten für die Rente künftig zusammengerechnet. Dadurch können Deutsche aus philippinischen Versicherungszeiten und philippinische Versicherte aus deutschen Versicherungszeiten Rentenansprüche erwerben. Diese Rentenansprüche werden nach Ratifizierung des Abkommens vollständig in das jeweils andere Land gezahlt.

Quellen: www.ihre-vorsorge.de und www.expat-news.com