Insbesondere der Portabilität von Wertguthaben widmet sich der neue Diskussionsentwurf. Neu und positiv ist, dass Mitarbeiter bei einem Arbeitgeberwechsel Anspruch auf Übertragung des Guthabens gegen den alten Arbeitgeber haben soll, wenn der neue Arbeitgeber der Übertragung zustimmt. Für größere Wertguthaben bietet sich eine neue Alternative zur Übertragung auf einen Folgearbeitgeber oder der Störfallauszahlung: größere Wertguthaben sollen bei einem Arbeitgeberwechsel auch auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden können. Die Deutsche Rentenversicherung Bund legt hierzu ein Unterkonto für den Mitarbeiter an und verwaltet das Kapital bis zu einer späteren Freistellung. Die Zeitwertkonten würden somit in das Sozialversicherungssystem integriert, was deren Bedeutung im Rahmen der sozialen Sicherung und Vorsorge nur unterstreicht.

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Der Gesetzgeber sieht weiterhin nur eine „eingeschränkte Kapitalanlagefreiheit“ vor. Die 20%-Grenze für Investments in Aktienfonds oder Aktien hat sich gehalten. „Attraktive Wertentwicklungen, die auch für den Arbeitnehmer von großer Bedeutung sind, sind unter dieser Vorgabe allerdings schwer zu erreichen.“, so Steffen Raab, Geschäftsführer der Deutschen Zeitwert GmbH. Ausnahmen sollen aufgrund eines Tarifvertrags dann zulässig sein, wenn zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Rückfluss der eingezahlten Beträge gewährleistet ist. Dem Entwurf ist dabei noch nicht zu entnehmen, ob „Inanspruchnahme“ auch die Auszahlung im Rahmen eines Störfalls bedeutet, etwa bei einem Arbeitgeberwechsel und welche Konsequenzen die Nichtbeachtung dieser Anforderung mit sich bringt.

Wertguthaben sollen im Rahmen der Insolvenzsicherung weiterhin getrennt vom Betriebs- und Anlagevermögen geführt werden. Dies würde prinzipiell die Verpfändungslösungen in Frage stellen und die Treuhandlösungen („Contractual Trust Arrangement, CTA“) begünstigen.

Zukünftig sollen Wertguthaben in Geld geführt werden. Bestehende Konten, die in Zeit geführt werden, können allerdings beibehalten werden. Der neue Gesetzesentwurf berücksichtigt nach wie vor geringfügig Beschäftige, die an den Zeitwertkontenmodellen teilnehmen können. „Die Neuregelungen werden die Einführungen von Zeitwertkonten zwar begünstigen, aber das Gesetz ist an einigen Punkten noch zu bürokratisch, was die Kapitalanlage und die Insolvenzsicherung betrifft. Hier besteht noch Nachbesserungsbedarf“, erklärt Steffen Raab von der Deutschen Zeitwert GmbH.

Über die Deutsche Zeitwert GmbH

Die Deutsche Zeitwert GmbH beschäftigt sich als etablierter Full-Service-Partner ausschließlich mit dem Thema Zeitwertkonten. Als unabhängiger, mittelständisch geprägter Partner stellt das Unternehmen, Know-how und die notwendigen Ressourcen sowohl für maßgeschneiderte, als auch für preisgünstige, standardisierte Zeitwertkontenlösungen zur Verfügung. Die Deutsche Zeitwert bietet alles aus einer Hand: Beratung, Software, Verwaltung, Sicherung und Service.
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