Nachbericht zum Info-Abend über die Evaluierungspflicht psychischer Belastungen am Arbeitsplatz an der Privatuniversität Schloss Seeburg am 10.06.2015:

Mit der Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes im Jahr 2013 ist die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz verpflichtend. Das Arbeitsinspektorat prüft sowohl die Messung, die Maßnahmen und deren Wirksamkeit. Das Arbeitsinspektorat erkennt die Befragung und Umsetzung nicht an, wenn

  1. das Instrument nicht passend ist
  2. die geplanten Interventionen nicht umgesetzt wurden
  3. eine mangelnde Unterscheidungsmöglichkeit von vulnerablen Gruppen oder spezifischen Merkmalen gegeben ist

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