Mit der Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes im Jahr 2013 ist die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz verpflichtend. Das Arbeitsinspektorat prüft sowohl die Messung, die Maßnahmen und deren Wirksamkeit. Das Arbeitsinspektorat erkennt die Befragung und Umsetzung nicht an, wenn

group of people using laptop computer
Foto von Annie Spratt
  1. das Instrument nicht passend ist
  2. die geplanten Interventionen nicht umgesetzt wurden
  3. eine mangelnde Unterscheidungsmöglichkeit von vulnerablen Gruppen oder spezifischen Merkmalen gegeben ist