Deutsche Unternehmen produzieren gerne in Indonesien, weil dort die Lohnnebenkosten noch vergleichsweise gering sind als beispielsweise in Singapur, Malaysia oder Thailand. Allerdings gestaltet sich die Personalsuche vor Ort schwierig, denn das Bildungsniveau der Bevölkerung ist noch immer niedrig. Ein System der Berufsausbildung existiert nicht und die wenigsten Indonesier haben Auslandserfahrung. Deshalb setzen Firmen, die vor Ort Fuß fassen wollen, in erster Linie hoch qualifizierte Expats ein.

selective photography of man pedaling wagon
Foto von Fikri Rasyid

Ausländischen Investoren gegenüber ist Indonesien prinzipiell offen, allerdings müssen diese bei Tätigwerden auf dem Archipel besonders viel beachten. Dies betrifft vor allem auch den Einsatz deutscher Mitarbeiter vor Ort. Viele Sonderregelungen und Ausnahmen müssen berücksichtigt werden und machen häufig einen direkten Austausch mit der Auslandsvertretung der Republik in Indonesien erforderlich.

Bereits die Frage, ob eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist oder ein Geschäftsreisevisum ausreicht, ist nicht leicht zu beantworten. Im Jahr 2015 war durch die Einführung des neuen Gesetzes („ministry of manpower and transmigration regulation numer 15 of 2015“) die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung verschärft worden Viele Tätigkeiten, die früher mit einem Geschäftsvisum oder einem „visa on arrival“ umgesetzt werden konnten, erfordern nun eine Arbeitserlaubnis. Gewisse Erleichterungen wurde durch die Einführung der MOM Regulation No. 10/2018 (on the Utilisation of Manpower) eingeführt, doch weiterhin bedarf die Beantragung einer Arbeitserlaubnis die Unterstützung durch ein in Indonesien ansässiges Unternehmen – einen sogenannten Sponsor.

Wenn Ausländer in Indonesien neu eingestellt beschäftigt werden sollen, muss ein zweistufiges Verfahren absolviert werden, bei dem zuerst ein Antrag (manpower utilization plan) gestellt werden muss. Dieser stellt das Verhältnis zwischen lokalen und ausländischen Mitarbeitern dar. Dieser Plan muss vom Arbeitsministerium genehmigt werden und auf dieser Basis kann dann im zweiten Schritt die Arbeitserlaubnis erteilt werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen dafür sorgen, dass das Know-how des Expats an einen indonesischen Kollegen weitergegeben wird, der dafür extra benannt werden muss.

Prinzipiell erhalten Expats nur dann eine Arbeitserlaubnis, wenn für ihre Position kein Indonesier zur Verfügung steht. Durch das Decree No. 228/2019 wurde weitergehenden konkretisiert, welche Jobpositionen ein Ausländer innehaben darf. Aufgrund des Aufwandes, der mit der Beantragung der Arbeitserlaubnis verbundenen ist, besteht häufig – vor allem aufgrund der zeitlichen Aspekte – der Wunsch auf all diese Anforderungen zu verzichten. Vor dem Hintergrund der drohenden Sanktion ist von einer solchen Vermeidung des Aufwandes jedoch immer abzuraten.

Strenges indonesisches Arbeitsrecht

Das indonesische Arbeitsrecht ist äußerst streng und bedarf einer besonderen Beachtung. Wird ein Mitarbeiter direkt bei einer Tochtergesellschaft angestellt (Versetzung), findet das indonesische Arbeitsrecht in Gänze Anwendung. Das bedeutet etwa, dass neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen ebenfalls Betriebsvereinbarungen Anwendung finden, die von der indonesischen Gesellschaft bereits beim Arbeitsministerium registriert und geprüft wurden. Darin enthalten sind Bestimmungen zu Probezeit, Arbeitszeiten, Urlaubstagen Kündigungsfristen und vieles mehr.

Wird ein lokaler Arbeitsvertrag mit der Gesellschaft in Indonesien abgeschlossen, ist darauf zu achten, dass dieser in indonesischer Sprache verfasst ist. Dieses Erfordernis wurde durch die am 30. September 2019 erlassene Presidential Regulation No. 63 of 2019 verdeutlicht. Bei Vertragsabschlüssen mit einer indonesischen Partei wird das Erfordernis der Verwendung der indonesischen Sprache zwingend vorgeschrieben. Ist darüber hinaus eine ausländische Vertragspartei beteiligt, muss der Vertrag zudem in der jeweiligen Landessprache und/oder auf Englisch verfasst sein. Doch selbst wenn ein Expat keinen lokalen Arbeitsvertrag erhält und der deutsche Arbeitsvertrag fortbesteht (was zuvor immer eingehend geprüft werden sollte), müssen gewisse Bestimmungen zwingend eingehalten werden. Dazu gehören die Regelungen zu den gesetzlichen Mindestlöhnen sowie die gesetzliche Pflicht zum 13. Monatsgehalt am islamischen Zuckerfest.

Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden auf fünf oder sechs Tage verteilt. Laut Arbeitsministerium muss an Wochentagen für die erste Überstunde das Anderthalbfache und darüber hinaus das Zweifache des Stundenlohns gezahlt werden. An Wochenenden oder Feiertagen kann je nach Belastung auch das Dreifache des Normalgehalts anfallen. Allerdings erhalten höhere Angestellte keine Überstundenbezahlung.

Für leitende Expats ist es außerdem üblich, Schulgeld sowie einen Dienstwagen mit Fahrer zu bezahlen. Im chaotischen und sehr stauanfälligen Verkehr selbst zu fahren, ist ein zu hohes Risiko für Ausländer. Die Monatsmieten für Wohnungen und Häuser mit westlichem Standard liegen zwischen 2.500 und 5.000 US-Dollar. Das Schulgeld beträgt pro Kind zwischen 1.500 bis 2.000 US-Dollar im Monat.

Sozialversicherungssystem noch rudimentär

Das Sozialversicherungssystem ist noch sehr ausbaufähig, deshalb besteht zwischen Indonesien und Deutschland auch kein Sozialversicherungsabkommen. Seit 2004 müssen jedoch auch Expats im Sozialversicherungsprogramm angemeldet werden und entsprechende Beiträge abführen, sofern sie nicht einen vergleichbaren Schutz vorweisen können. Aufgrund des gut ausgebauten Sozialversicherungssystems in Deutschland, bestehen grundsätzlich seitens des entsendenden die Bemühungen die Expats neben einer privaten Auslandskrankenversicherung auch in den anderen Sozialversicherungszweigen zumindest mit alternativen Absicherungsmöglichkeiten ausgestattet, um Nachteile des Mitarbeiters zu vermeiden.

Im Juli 2015 hat die Regierung mit der der Social Security Manpower Agency (BPJS Ketenagakarjaan) das alte unter dem Namen Jamsostek bekannte System ersetzt. Unternehmen mit mindestens zehn Angestellten oder einem Gesamtgehaltsvolumen von mindestens 1 Million Rupiah (rund 70 Euro) müssen diese darin versichern.  Die Kosten für die soziale Absicherung übernimmt der Arbeitgeber. Dies gilt für die Krankenversicherung (hier werden vier Prozent fällig, jedoch nur maximal rund 15 Euro), für die Rentenversicherung (hier zahlen Firmen 3,7 Prozent) und für die Arbeitslosenabsicherung (je nach Branche liegt der Beitrag zwischen 0,24 und 1,74 Prozent) sowie für die Lebensversicherung eines Mitarbeiters (dort fließen 0,3 Prozent in die Sozialkassen). Lediglich bei der Rentenversicherung müssen auch Arbeitnehmer einen kleineren Teil beisteuern. Infolge der niedrigen Abzüge und geringen Steuerbelastung behalten die allermeisten Angestellten gut 90 bis 95 Prozent ihres Bruttogehaltes. Bei der Arbeitslosen- und Rentenversicherung gibt es keine Beitragsbemessungsgrenzen, als Grundlage dient das Grundgehalt (ohne 13. Monatslohn, Zuschüsse und Boni).

Indonesien ist Corona-Pandemie nicht gewachsen

Aktuell haben dank der Einführung der Krankenversicherungspflicht 2014 etwa 223 Millionen Menschen in Indonesien Zugang zum Gesundheitswesen. Die Krankenversicherung bietet den meisten Patienten allerdings nur rudimentäre Leistungen, denn der monatliche Mindestbeitrag beträgt umgerechnet gerade einmal 1,70 US-Dollar. Doch sie können durchaus Röntgenuntersuchungen oder Krebsbehandlungen beinhalten. Eine Hightech-Versorgung genießt nur ein kleiner Teil der Bevölkerung. Wer es sich leisten kann, lässt größere medizinische Eingriffe in Singapur oder Malaysia durchführen. Denn es mangelt dem indonesischen Gesundheitssystem nicht nur an modernen Geräten, sondern auch an gut ausgebildeten Ärzten und medizinischem Pflegepersonal.

Auf die Coronapandemie ist das indonesische Gesundheitswesen nicht vorbereitet. So gibt es bislang keine ausreichenden Testmöglichkeiten, Quarantäneeinrichtungen und Know-how für eine Seuchenbekämpfung. Am 1. März 2020 wurde der erste offizielle Covid-19-Fall gemeldet. Allerdings zweifeln ausländische Botschaften an der Zuverlässigkeit der Testverfahren im Land an. Mitte März 2020 hat das Gesundheitsministerium landesweit 132 sogenannte Referenzhospitäler benannt, in denen Infizierte kompetent behandelt werden sollen (weitere 108 sollten hinzukommen). Presseberichte zitierten aber interne Dokumente, dass nur 49 von ihnen ausreichend ausgestattet seien. Steigen die Infektionszahlen im Land, dürften das indonesische Gesundheitssystems schnell an seine Grenzen stoßen.

Dies hat vor allem auch Auswirkungen auf die aktuell bereits in Indonesien eingesetzten Expats und die Entscheidung des deutschen Arbeitsgebers diese nach Deutschland zurückzuholen.

Krankenhäuser überwiegend in privater Hand

Basis des staatlichen Gesundheitssystems sind die knapp 10.000 Krankenstationen, die sogenannten Puskesmas, in denen Ärzte nach ihrer Ausbildung eine Zeit lang arbeiten müssen, bevor sie eine Karriere starten. Sie haben nur eine Grundausstattung und oft keine oder nur einfache elektronische Geräte. Folgerichtig ist trotz der steigenden staatlichen Ausgaben die Privatwirtschaft der eigentliche Treiber des Gesundheitswesens. Denn Indonesiens durchschnittliches Wirtschaftswachstum von 5,4 Prozent seit der Jahrtausendwende hat eine zahlenmäßig beträchtliche städtische Mittelschicht entstehen lassen, die sich Gesundheit etwas kosten lässt. Allerdings fliegen wohlhabende Indonesier für aufwendigere Behandlungen oder Gesundheitschecks ins nahegelegene Singapur.

Von Indonesiens 2.776 Krankenhäusern im Jahr 2017 waren 1.767 Privatbetriebe, von denen die Mehrheit aber als Non-Profit-Unternehmen geführt wird. Seit 2015 sind 288 neue Einrichtungen entstanden, 249 davon privatwirtschaftlich. Das heißt: Alle paar Tage eröffnet in Indonesien ein neues – zumeist privates – Krankenhaus. Rund 80 Prozent der Krankenhäuser sind Allgemein-, 20 Prozent Fachkliniken. Bei den staatlichen Einrichtungen ist der Fachklinikanteil etwas geringer. Die staatlichen Betreiber sind Ministerien, Armee, Polizei und große Staatsunternehmen. Angaben der Weltgesundheitsorganisation von 2017 zufolge gibt es in dem südostasiatischen Land weniger als vier Ärzte pro 100.000 Einwohner. Zum Vergleich: Im benachbarten Malaysia sind es fast viermal so viele. Auch die Ausstattung mit Intensivbetten ist laut Studien mit 2,7 pro 100.000 Einwohner eine der schlechtesten in Südostasien.

Vorsicht bei Dienstreisen

Um festzustellen, welchem Land ein Besteuerungsrecht zugewiesen wird, ist es zunächst erforderlich, das Land der Ansässigkeit zu bestimmen. Nach Artikel 4 des deutsch-indonesischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) ist jener Staat der Ansässigkeitsstaat, in dem aufgrund des Wohnsitzes eine umfassende Steuerpflicht des Einkommens begründet wird. Bei Expats, die noch eine Wohnung in Deutschland unterhalten und sich nicht nur vorübergehend in Indonesien aufhalten, muss eine besondere Beurteilung vor allem unter Berücksichtigung des persönlichen Lebensmittelpunktes erfolgen.

In Sachen Steuern sollten Unternehmen, die Mitarbeiter in Indonesien einsetzen vor allem auch bei Dienstreisenden ein besonders wachsames Auge haben und den Mitarbeiter einen Reisekalender führen lassen. Der Grund: Anders als in vielen anderen Staaten bezieht sich die 183-Tageregelung auf Aufenthaltstage (nicht nur Arbeitstage) und auf einen beliebigen 12-Monatszeitraum. Das bedeutet, dass mit Beginn eines neuen Kalenderjahres nicht automatisch ein neuer 183-Tage-Zeitraum eröffnet wird, stattdessen werden die Aufenthaltstage weiterhin kumuliert gezählt. Wer dies nicht beachtet, riskiert, dass das Besteuerungsrecht so schnell und unverhofft nach Indonesien wechselt und es dann vor allem auch zu einer rückwirkend anders gelagerten Beurteilung der steuerlichen Situation kommen kann. Grundsätzlich sollten die Voraussetzungen der 183-Tageregelung immer geprüft werden und nicht ohne weiteres angenommen werden.

Deswegen sollten Unternehmen von international versierten beziehungsweise in Indonesien ansässigen Steuerberatern prüfen lassen, ob dem Tätigkeits- oder dem Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit des Expats zukommt. Komplizierter wird es noch, wenn Arbeitnehmer beispielsweise Einkünfte aus der Vermietung von Wohn- oder Grundstückseigentum im Heimatland haben. In einem solchen Fall und auch bei unterjährigem Wechsel der Steuerpflicht müssen in der Regel zwei Einkommenssteuererklärungen abgegeben werden – in Indonesien und in Deutschland.

Mit freundlicher Genehmigung des BDAE (Ausgabe 12/2020).