# Lohn | Vergütung | Fortbildung | Aktuelle Rechtsprechung (2015)

*https://www.hrm.de/lohn-verguetung-fortbildung-aktuelle-rechtsprechung-2015/ — 2015-09-23*

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**Kein Anspruch auf Annahmeverzugslohn bei**  
**rückwirkend begründetem Arbeitsverhältnis**  
   
 Ein Anspruch auf Annahmeverzugslohn besteht nur dann, wenn ein erfüllbares, tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis existiert. Diese Voraussetzung ist für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum bei einem nachträglich begründeten Arbeitsverhältnis nicht gegeben.  
   
*BAG 19.08.2015 – 5 AZR 975/13*  
   
   
**Sogenannte Spätehe-Klauseln in   
Versorgungszusagen unwirksam**  
   
 Eine Versorgungszusage für hinterbliebene Ehepartner ist gemäß § 7 Abs. 2 AGG wegen Altersdiskriminierung dann unwirksam, wenn sie voraussetzt, dass die Eheschließung vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgte.   
   
*BAG 04.08.2015 – 3 AZR 137/13*   
   
   
**Rückzahlungsklauseln hinsichtlich der Finanzierung**  
**eines dualen Hochschulstudiums sind wirksam**  
   
 Ein Arbeitgeber, welcher einem BA-Absolventen Studienbeiträge finanziert, kann mit diesem wirksam vereinbaren, dass die Beiträge zurückzuerstatten sind, wenn er es ablehnt, nach seinem Studium ein Arbeitsverhältnis einzugehen, das ihm das finanzierende Unternehmen anbietet.   
   
*ArbG Gießen 03.02.2015 – 9 Ca 180/14*  
   
   
**Anspruch auf Mindestabstand zur höchsten**  
**Tarifvergütung für AT-Angestellte**   
   
 Für außertariflich beschäftigte Mitarbeiter besteht ein Anspruch auf Gehaltsanpassung, wenn ihr Arbeitsentgelt hinter dem eines Arbeitnehmers zurückbleibt, der in die höchste Tarifentgeltgruppe eingruppiert ist. Dies ergibt sich aus dem Status des AT Angestellten. Ohne eine Gehaltsanpassung würden die Arbeitsvertragsparteien von dem abweichen, was sie hinsichtlich Position und Aufgabenbereich gewollt haben.   
   
*ArbG Köln 29.01.2015 – 11 Ca 3810/14*
