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Bestandteile des Mindestlohns bei Entsendung

Als Bestandteile des Mindestlohns sind auch Tagegelder und Wegzulagen anzusehen, welche die Arbeitnehmer nicht als Erstattung für infolge der Entsendung tatsächlich entstandene Kosten erhalten. Demgegenüber sind für Unterbringungskosten gezahlte Zulagen und die Bereitstellung von Essensgutscheinen, die den Arbeitnehmern gewährt werden, um ihnen infolge ihrer Entsendung entstandene Lebenshaltungskosten zu erstatten, keine Bestandteile des Mindestlohns.

EuGH 12.02.2015 – C-396/13


Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

In einem Kündigungsschreiben ist der Hinweis wirkungslos, dass der Arbeitnehmer unwiderruflich von der Erbringung der Arbeitsleistung nur dann freigestellt ist, wenn die hilfsweise ausgesprochene Kündigung wirksam sein sollte. Der Urlaubsanspruch kann mit einer derartigen Regelung nicht erfüllt werden, weil Urlaub nur dann wirksam gewährt werden kann, wenn der Arbeitgeber auch eine Urlaubsvergütung bezahlt bzw. diese verbindlich zusagt.

BAG 10.02.2015 – 9 AZR 455/13

 

Umfang des Urlaubsanspruchs bei
Wechsel in eine Teilzeittätigkeit

Im Anschluss an die Entscheidung des EuGH vom 13.06.2013 (C-415/12) hat nunmehr auch das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass bei einem Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen der noch offene Urlaubsanspruch aus der Vollzeittätigkeit nicht proportional gekürzt werden darf. Diese Rechtsprechungsänderung entspricht dem in § 4 TzBfG normierten Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter.

BAG 10.02.2015 – 9 AZR 53/14

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