Die Herausgeber reagieren mit diesem neuen Handkommentar auf die Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes (§§ 4, 5, 6 ArbSchG) in 2013 und auf die öffentliche Diskussion zur Reduzierung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Sie wenden sich an die betrieblichen Praktiker des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und damit auch an Mitarbeiter der Personalabteilungen. Zielgruppen des Handkommentars sind zudem Richter, Anwälte und Wissenschaftler. Die Autoren kommen aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Gewerkschaften, Verwaltung sowie Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit.

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Foto von Romain V


Hilfreich für betriebliche Arbeitsschützer ist die Einbeziehung aller einschlägigen Normen zum Arbeitsschutzrecht, so u. a. das gesamte Arbeitszeitgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, die wesentlichen Arbeitsschutzverordnungen, § 618 BGB und § 84 Abs. 2 SGB IX (Betriebliches Eingliederungsmanagement).

Alle Gesetzesgrundlagen werden auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung (bis März 2014) und der Literatur umfassend und verständlich kommentiert.

Die Verfasser halten sich strikt an den Aufbau des Kommentars und gliedern ihre Ausführungen hilfreich und nachvollziehbar. Sie geben vor allem Aufsichtsbehörden, Anwälten, betroffenen Beschäftigten und Interessenvertretungen Argumentationshilfen. Die Darstellung der individuellen und kollektiven Rechtsdurchsetzung unter Einbezug von Straf-, Verwaltungs- und Sozialrecht ist deshalb auch für Personalabteilungen durchweg nutzbringend. Die Erörterung der Mitbestimmung von Betriebs- und Personalräten und von Mitarbeitervertretungen bei allen Gesetzesgrundlagen ist für diesen praktischen Bezug von besonderer Bedeutung (z. B. Teil 7, S. 1223 ff.). 

Der Kommentar berücksichtigt ausführlich auch Art. 31 der Grundrechtecharta der Europäischen Union, also das Grundrecht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen und zusätzlich das sekundäre Unionsrecht zur Realisierung von Sicherheit und Gesundheit. Hervorzuheben ist dabei die nützliche Zusammenstellung der ILOÜbereinkommen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (S. 62–64) und die Übersicht über internationale und europäische Normen zum Arbeitsschutz (S. 60 f).

Die Herausgeber verfolgen konsequent einen interdisziplinären Ansatz, indem der Stand der Arbeitsmedizin, technische Regeln und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse dargestellt werden. Insbesondere bei der Diskussion der Gefährdungsbeurteilung einschließlich der psychischen Belastungen (§§ 4, 5, 6 ArbSchG) gelingt die schwierige Verknüpfung von Recht und Arbeitswissenschaft. Schaubilder, instruktive Praxisbeispiele, weiterführende Literatur vor jedem Kapitel und umfangreiche aktuelle Rechtsprechungshinweise sind für Praktiker des Arbeitsschutzes von Nutzen. Können die Verfasser die Rechtsprechung des BAG oder des BVerwG an der einen oder anderen Stelle nicht gutheißen, so bringen sie wichtige nachvollziehbare Argumente, die zum Überdenken der Entscheidungen anregen.

Fazit


Der neu eingeführte Handkommentar zum gesamten Arbeitsschutzrecht bietet eine integrierte aktuelle Darstellung dieser nicht einfachen Rechtsmaterie und der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse. Er ist eine wertvolle Ergänzung zu den vorhandenen Arbeitsschutzkommentaren; den Herausgebern kann für diese Leistung nur gratuliert werden.

Der Kommentar ist in jeder Hinsicht zu empfehlen und darf in keiner Arbeitsrechtshandbibliothek fehlen.

 

// Information zum Buch // 

Gesamtes Arbeitsschutzrecht
Arbeitsschutz – Arbeitszeit – Arbeitssicherheit – – Arbeitswissenschaft
Von Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Dr. Ulrich Faber und Prof. Dr. Kerstin Feldhoff (Hrsg.),
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2014,
1.402 Seiten, gebunden,
Preis: 128 Euro

 

 

Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht 9/2014