Ca. 85 % der Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten haben Betriebsräte, die nach dem BetrVG weitreichende Rechte haben: Sie entscheiden mit bei Einstellungen, Entlassungen, grundlegenden Veränderungen der Betriebsorganisation, aber auch in vielen alltäglichen Fragen wie Arbeitszeit, Parkordnung (§ 87 BetrVG Rdnr. 71) oder Rauchverbot (vgl. § 75 BetrVG Rdnr. 162). Damit ist klar, dass das BetrVG eines der praktisch wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze ist. Häufig ist Konfliktpotenzial unter den Stakeholdern angelegt.

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Foto von Luis Villasmil

Der Fitting ist – wie 27 Auflagen und häufige Zitierung belegen – ein allseits anerkanntes und bewährtes Hilfsmittel, um sich im BetrVG und seiner Wahlordnung (WahlO) rechtssicher und möglichst streitfrei zu bewegen. Die Neuauflage berücksichtigt die Gesetzesänderungen der letzten zwei Jahre sowie die bis 2013 veröffentlichte Literatur und Rechtsprechung: Allein 300 neue Urteile fanden Eingang.

Aktuelle Schwerpunkte sind die 2014 wieder statt gefundene Betriebsratswahl (z. B. Abbruch der Wahl nur im Falle der Nichtigkeit, § 18 BetrVG Rdnr. 42), die neue BGH-Rechtsprechung zur Haftung des Betriebsratsmitglieds für im Auftrag des Betriebsrats abgeschlossene Verträge sowie für Sachverständigenkosten (§ 1 BetrVG Rdnr. 211), neue BAG-Rechtsprechung zu Massenentlassung (§ 111 BetrVG Rdnr. 103a f.) und zur Wirksamkeit des Betriebsratsbeschlusses bei Ladungsmängeln (§ 29 BetrVG Rdnr. 48a), Kriterien zur Mitbestimmung bei Dienst- und Werkverträgen sowie deren Abgrenzung (§ 5 BetrVG Rdnr. 279 ff.), neue Rechtsprechung zur Leiharbeit, wie Berücksichtigung bei Schwellenwerten (§ 5 BetrVG Rdnr. 238, § 111 BetrVG Rdnr. 25), bei Ausschreibung (§ 99 BetrVG Rdnr. 247) und Zustimmungsverweigerungsrecht des Entleiherbetriebsrats bei nicht nur vorübergehender Überlassung (§ 99 BetrVG Rdnr. 192a), Datenschutz (z. B. Videoüberwachung und Verwertungsverbot, § 75 BetrVG Rdnrn. 150, 151a), Social-Media-Guidelines sowie BYOD (§ 87 BetrVG Rdnr. 71) sowie Compliance und Whistleblowing (§ 75 BetrVG Rdnr. 158a). Nach der Kommentierung des BetrVG und der WahlO schließt sich das Europäische Betriebsräte-Gesetz mit Anmerkungen an. 

Das übersichtliche Layout, verwirklicht durch Absätze, Randnummern, Fettdruck der Schlüsselworte, spärliche Verwendung von Abkürzungen und Aufzählungen (bspw. mitbestimmungspflichtige Lohnbestandteile, § 87 BetrVG Rdnr. 414), erleichtert die Arbeit. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis am Ende verschafft einen raschen Einstieg. Alle Fundstellen und Urteile werden im Text zitiert (Urteile mit Datum und Fundstelle, i. d. R. AP). 

Fazit

Der Fitting ist ausgewogen, bekannt, bewährt, auf der Höhe der Zeit und nicht nur „Anwalts Liebling“, wenn es ums BetrVG geht, sondern auch Personalern, Betriebsräten, Verbandsjuristen und Richtern ein zuverlässiger, unentbehrlicher Ratgeber.


// Informationen zum Buch //

Betriebsverfassungsgesetz – mit Wahlordnung
Von Prof. Karl Fitting, Dr. Gerd Engels, Ingrid Schmidt, Yvonne Trebinger und Wolfgang Linsenmaier
Verlag Franz Vahlen, 27., neubearbeitete Auflage, München 2014
2.192 Seiten, in Leinen
Preis: 79 Euro

 

Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht 10/14