Um die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens zu sichern, ist Personalabbau oft nicht der beste Weg. Alternative Lösungen beschränken sich auch nicht auf Kurzarbeit oder Zwangsurlaub. Unternehmen können unter anderem Vergütungsbestandteile durch Betriebsvereinbarungen und Einzelregelungen abbauen. Hinzu kommt die Option, neue Arbeitszeit- oder Ruhestandsregelungen zur Beschäftigungssicherung zu vereinbaren. Welche rechtlichen Grundlagen dabei greifen, macht Sonja Riedemann LL.M. (LSE), Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Osborne Clarke, deutlich. In einem Praxisbeispiel stellt sie dar, inwiefern Outsourcing zur Umstrukturierung und Konzentration auf das Kerngeschäft dienen kann.

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Foto von Adeolu Eletu

Eine Podiumsdiskussion der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ befasst sich mit arbeitsrechtlichen Kriseninstrumenten in Bezug auf die Mitarbeiter-Vergütung. Da die Personalkosten einen der größten Posten im Unternehmensbudget ausmachen, ist es nicht verwunderlich, dass neben Kurzarbeit auch andere Aspekte der Entgeltgestaltung in den Fokus geraten. Arbeitgeber können an verschiedenen Stellschrauben wie den Zielvereinbarungen oder der Vertragsgestaltung drehen. Und auch die Mitarbeiter können helfen, die finanzielle Situation zu verbessern – etwa mit einem Gehaltsverzicht. „Vergütung in der Krise – Vom Gehaltsverzicht bis zum Widerruf“ ist der Diskussionsstoff überschrieben, den Dr. Eckard Schwarz (Partner und Leiter Arbeitsrecht bei Lovells, Hamburg) zusammen mit Unternehmensvertretern aufgreift. Die Moderation übernimmt Volker Hassel (Chefredakteur Arbeit und Arbeitsrecht).

Wird ein Unternehmen von der Krise erfasst, sind Führungskräften vor allem diejenigen Mitarbeiter ein Dorn im Auge, die aus ihrer Sicht am wenigsten leisten. Doch wie können sie die so genannten Low Performer identifizieren? Welche Möglichkeiten gibt es, ihre Leistung zu verbessern oder Sanktionen vorzunehmen? In dem Vortrag „Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen – Zum Umgang mit Low Performern“ verrät Dr. Markus J. Goetzmann, LL.M., Rechtsanwalt (CBH Rechtsanwälte), wie dies gelingen kann.

Aktuelle Vorgänge bei der Deutschen Post zeigen: Auch das Thema Mitarbeiterüberwachung hat in der Krise nicht an Brisanz verloren. Wer Krankendaten erfasst, muss viele arbeitsrechtliche Vorgaben beachten. In der Podiumsdiskussion „Mitarbeiterüberwachung zwischen Compliance und Bespitzelung“ beleuchtet Datakontext Chefredakteur Franz Langecker mit seinen Gästen die Situation von zwei Seiten – aus Sicht der der Arbeitgeber und der Mitarbeiter.

Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten die Messebesucher auch an den Ständen von Rechtsanwaltskanzleien wie Beiten Burkhardt, CBH Rechtsanwälte oder Osborne Clarke. Neben dem Datakontext Verlag ist auch der Schaeffer Poeschel Verlag und die Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm mit arbeitsrechtlicher Literatur vor Ort.

Weitere Informationen zur Zukunft Personal sind unter www.zukunft-personal.de erhältlich.