Der neue Dienst will den Arbeitsmarktzugang für die Fachkräfte unter den Geflüchteten erleichtern. Daher sollen Arbeitgeber keine Jobgelegenheiten im Hilfsbereich von unter anderem Bau, Gastronomie oder Landwirtschaft ausschreiben. Als Jobsuchender akkreditieren können sich alle anerkannten Flüchtlinge und subsidiären Schutzberechtigten. Letztere sind Personen, die eine befristete Aufenthaltsbewilligung besitzen und nicht als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention anerkannt wurden.

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Foto von bruce mars

Arbeitgeber sollen durch den neuen Dienst versteckte Talente finden, ihre Corporate Diversity steigern und Integration aktiv fördern können.

Refugeeswork.at unterstützt beide Interessensseiten bei der bürokratischen Abwicklung der maximal dreimonatigen Beschäftigung. Geflüchteten entstehen keinerlei Kosten bei der Nutzung des Dienstes. Für Arbeitgeber fallen gestaffelte Konditionen an. Kleine Unternehmen mit bis zu 15 Beschäftigten zahlen einen selbst definierten Betrag, ab 16 Beschäftigten wird ein Jahresbetrag von 500 Euro fällig. Größere Unternehmen ab 50 Mitarbeiter machen ihre Konditionen mit dem Startup individuell aus. Einen Bonus gibt es für NGOs – sie erhalten einen Preisnachlass von 50 Prozent.   

Mehr Information und Anmeldung unter: refugeeswork.at