Das Bundesgesundheitsministerium teilt dessen Rechtsauffassung und bestätigt, dass gesetzliche Kassen einen erweiterten Auslands-Krankenschutz nicht mehr als eigene Leistung anbieten dürfen. Für das kostenlose Angebot einzelner Kassen gebe es daher »keine gesetzliche Ermächtigung«.
Der Hintergrund: Der normale Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Kassen gilt nur für EU-Länder und Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Aber auch dort können Patienten zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Im schlimmsten Fall führt das Fehlen einer zusätzlichen Absicherung zum Ruin. Grund: Die GKV zahlt innerhalb Europas oft nur einen Bruchteil der Behandlungskosten, außerhalb von Europa in der Regel gar nicht. So ist beispielsweise grundsätzlich kein Krankenrücktransport in eine deutsche Klinik versichert – eine Leistung die bis zu 100.000 Euro kosten kann.
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