Das finnische Parlament hat zwei Gesetze verabschiedet, aufgrund derer ein Steuerschuldregister eingeführt wird. Dieses ist am 1. Dezember 2014 in Kraft getreten. Auch in Finnland gilt das Steuergeheimnis. Jedoch gibt es hierfür einige Ausnahmen.Neu ist, dass seit 1. Dezember 2014 bestimmte Informationen zu Steuerschulden bestimmter Personengruppen im Internet veröffentlicht werden.

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Foto von Nastuh Abootalebi

Betroffen sind unter anderem Unternehmen und Gewerbetreibende, nicht aber Privatleute. Sie müssen in Finnland ansässig sein. Ausländische Unternehmen können daher im Steuerschuldregister nur aufgeführt werden, wenn sie in Finnland mindestens eine Niederlassung haben. http://www.ytj.fi/english/

Quelle:Germany Trade and Invest (gtai)
Quelle:: www.expat-news.com