Die Ergebnisse der Umfrage auf einen Blick:
Wie oft haben Sie sich in diesem Jahr unberechtigterweise krank gemeldet?
- Nie: 73% (19,912)
- Ein bis zwei Tage : 12% (3,303)
- Drei bis vier Tage: 6% (1,764)
- Mehr als vier Tage: 9% (2,312)
Wenn sich die Europäer unerlaubt krank melden, dann meistens nur für ein bis zwei Tage. Die Dänen bilden hier eine Ausnahme: 13 Prozent gaben zu, in diesem Jahr mehr als vier Tage unberechtigterweise im Job gefehlt zu haben. Eine erstaunliche Zahl, wenn man bedenkt, dass die Dänen einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen haben. Belgische und irische Angestellte neigen am häufigsten dazu, sich einen oder mehrere Tage krank zu melden, obwohl sie eigentlich gesund sind. Das gab fast die Hälfte der Befragten in beiden Ländern an. Belgier und Iren haben mit einem Urlaubsanspruch von nur 20 Tagen im europäischen Vergleich mit die wenigsten freien Tage pro Jahr zur Verfügung.
In Tschechien dagegen, wo Angestellte je nach Berufung bis zu 40 Urlaubstage erhalten, wird selten geschummelt. Nur neun Prozent der Befragten gaben dort an, sich schon einmal unberechtigterweise krank gemeldet zu haben. Auch die Deutschen haben eine vorbildliche Arbeitsmoral: 80 Prozent der Umfrageteilnehmer haben noch nie eine Krankheit vorgetäuscht, um zu Hause zu bleiben. Neun Prozent fehlten mehr als vier Tage. Ein bis zwei unberechtigte Krankheitstage gaben acht Prozent zu, und nur drei Prozent blieben drei bis vier Tage daheim.
„Die Deutschen scheinen sich auf der Arbeit und im Kreis Ihrer Kollegen wohl zu fühlen. Im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern wird hier nur sehr selten für freie Tage geschummelt“, sagt Marco Bertoli, Geschäftsführer Central Europe von Monster Worldwide. „Dabei sollte man sich darüber im Klaren sein, dass der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen kann, wenn jemand auffallend häufig wegen Kurzerkrankungen fehlt.“
Doch auch wer wirklich krank ist, muss einige Dinge beachten. Welche Rechte und Pflichten ein Angestellter im Krankheitsfall hat, und ob man trotz Grippe einen Einkaufsbummel machen kann, erfahren Interessierte im Karriere-Journal auf http://inhalt.monster.de/. Dort hält die Rubrik „Arbeitsrecht“ viele Informationen rund ums Thema „Urlaub & Krankheit“ bereit und erklärt unter anderem, was im Falle eines Arbeitsunfalls beachtet werden sollte und welche Regeln bei Erkrankungen innerhalb der Probezeit gelten. 27.291 europäische Arbeitnehmer haben zwischen dem 5. und 19. November 2007 an der Umfrage teilgenommen. Das Karriereportal Monster führt in regelmäßigen Abständen Befragungen auf lokalen Webseiten des Unternehmens zu Themen rund um Arbeitsplatz und Karriere durch. Die aktuelle Umfrage erhebt Daten zu der Frage: „Freuen Sie sich auf die Weihnachtsfeier?“