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Foto von Adeolu Eletu
Eltern und Pflegepersonen bestimmter Erwachsenengruppen von behinderten Kindern dürfen sogar solange flexible Arbeitszeiten beantragen, bis ihre Sprösslinge 18 sind. Dem Gesetz nach sind Arbeitgeber verpflichtet, alle Anträge „ernsthaft zu prüfen“ und dürfen diese nur ablehnen, wenn es dafür „gute geschäftliche“ Gründe gibt.

Wer seinen Anspruch auf Flexibilität nutzen möchte, muss vor dem Antrag mindestens 26 Wochen ununterbrochen für seinen Arbeitgeber tätig gewesen sein und darf in den letzten zwölf Monaten keinen Antrag gestellt haben. Stimmt das Unternehmen zu, kann der Angestellte seine Arbeitsstunden rund um seine außerberuflichen Verpflichtungen herum arrangieren.

Die Erweiterung soll zu familienfreundlicheren Arbeitsbedingungen führen, erklärte die britische Regierung und habe auch einen geschäftlichen Nutzen. Denn dadurch erhöhe sich die Produktivität und es entstünden weniger Anwerbungskosten aufgrund einer stärkeren Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber.

Bislang sind 95 Prozent aller von Eltern gestellten Anträge auf flexible Arbeitszeiten genehmigt worden.