Wie kann ich als Lohn- und Gehaltsbuchhalter die Fallstricke von Betriebsprüfungen vermeiden? Wie kann ich hohe Nachzahlungen verhindern? Und wie optimiere ich die Gehaltsabrechnung meiner Mitarbeiter? Diese Fragen beantwortet ab sofort das neue Magazin. Die Fachzeitschrift für Lohn- und Gehaltsbuchhalter, Personalleiter und Steuerberater erscheint zehn Mal jährlich und informiert über die wichtigsten Neuigkeiten in der Branche. Gesetzesänderungen, Urteile und Erlasse im Lohnsteuerrecht, Arbeitsrecht Sozialversicherungsrecht und Altersvorsorge sind Schwerpunkte des Hefts. Daneben beantworten Experten die Fragen der Leser und geben Tipps und Hilfestellungen zu schwierigen Themen. Das Magazin kann sowohl in der Printversion als auch in Form eines E-Papers abonniert werden.

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Foto von Amy Hirschi

Die Redaktion der LohnPraxis betreut zudem unter www.lohn-praxis.de einen Weblog, um die Leser auch zwischen den Erscheinungsterminen über aktuelle Themen auf dem Laufenden zu halten und mit ihnen zu diskutieren. Dort ist beispielsweise zu lesen, was zu beachten ist, wenn ein Mitarbeiter in den Ruhestand geht, aber weiterhin als Aushilfe für das Unternehmen beschäftigt bleibt. Unter der Rubrik „Kuriositäten zum Wochenende“ gibt es reichlich Absurdes rund ums Finanzielle: Der Personaler kann sich dabei darüber schlau machen, wie sich beispielsweise ein Dönerladenbesitzer mit dem Messer in einem Streit um den Lohn verteidigte oder wie ein Kater eine Kreditkarte ausgestellt bekam.