

Ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz gehört zu den Grundrechten jedes Arbeitnehmers in der EU, die bereits vor Jahren einheitliche Mindeststandards für Arbeitsschutz und Produktsicherheit geschaffen hat. Grundlage dafür ist die EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die spezifischere Einzel-Richtlinie 90/270/EWG über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmen.Diese betrifft insbesondere Personen, die im Büro arbeiten und ihre Zeit vor allem am PC verbringen. Laut dieser Vorschrift müssen Arbeitgeber die Risiken für Sicherheit und Gesundheit bewerten, die mit den zur Verfügung stehenden Arbeitsplätzen verbunden sind und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Mängel zu beseitigen. Beide Richtlinien sind in das nationale Recht der jeweiligen EU-Staaten umgewandelt worden und somit Teil der gesetzlichen Bestimmungen – in Deutschland ist es das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Sicherheit am Arbeitsplatz hat sich als ein Thema erwiesen, dass seitens der EU ziemlich drängt, denn erst Ende 2014 startete sie mit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Abk. EU-OSHA) eine Kampagne, die bis 2020 andauert und zum Ziel hat, für Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu sensibilisieren.
Offenbar hat die EU konkreten Handlungsbedarf gesehen und tatsächlich sind die verfügbaren Zahlen alarmierend. Demnach sterben jährlich rund 4.000 Menschen in der EU an ihrem Arbeitsplatz, mehr als drei Millionen Erwerbstätige erleiden einen Arbeitsunfall. Jeder vierte Arbeitnehmer in einem europäischen Land ist überdies der Ansicht, dass ihr Job einen negativen Einfluss auf ihre Gesundheit hat.
Zwar geben weniger Bürger an, von langen Arbeitszeiten betroffen zu sein, allerdings ist die Arbeitsplatzunsicherheit in Europa gestiegen und in einigen Ländern hat die Arbeitsintensität insbesondere in Firmen zugenommen, die unter der Wirtschaftskrise leiden. Häufig hat also arbeitsbedingter Stress zu einer negativen Einschätzung ihrer gesundheitlichen Situation bei Arbeitnehmern beigetragen – diese Wahrnehmung variiert jedoch von Land zu Land.
Insofern gestaltet es sich für Unternehmen schwieriger, auf psychosoziale Faktoren am Arbeitsplatz einzugehen – wohl aber gibt es einen Handlungsspielraum hinsichtlich des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmen (Richtlinie 90/270/EWG). Dort kommt es neben der Haltung des Büroangestellten auch auf die Ausstattung des Arbeitsplatzes an. Deshalb haben sich immer mehr Hersteller wie zum Beispiel Gaerner auf die Konzeption von ergonomischen Büromöbeln spezialisiert.
Wie Drehstühle, Schreibtische und Monitore eingestellt werden sollten, damit Rücken und Sehorgane von Mitarbeitern geschont werden können, verdeutlicht die nachfolgende Abbildung:
(Bildquelle: Marcel Kollmar & Partynia [CC BY-SA 3.0 de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons from Wikimedia Commons)
Bei der Wahl des Büromöbelausstatters sollten Unternehmend also unbedingt darauf achten, dass diese höhenverstellbares Equipment anbieten und die Lehre der Ergonomie kennen. Idealerweise erhalten die Mitarbeiter noch eine Schulung über die richtige Körperhaltung am Arbeitsplatz durch den Büromöbel-Lieferanten.
Auch hierzu bietet die EU–OSHA Lernmaterial wie beispielsweise diese Animation:
Unternehmen, die ihren Mitarbeitern einen ergonomisch sinnvollen Arbeitsplatz bieten, gewinnen Studien zufolge doppelt: Zum einen werden Arbeitnehmer seltener krank und zum anderen fühlen sie sich dank der Wertschätzung ihrer Gesundheit an ihren Arbeitgeber gebunden und wechseln seltener zur Konkurrenz.
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