Eine Transfergesellschaft wird als eigene Gesellschaft gegründet, um Mitarbeiter in einem befristeten Arbeitsvertrag zu übernehmen, die vor der Kündigung stehen. Dies wird über ein gesetzlich festgelegtes Verfahren in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit installiert. Vorraussetzung für die Einrichtung einer Transfergesellschaft ist, dass eine Organisation so tief in einer Krise steckt, dass Massenentlassungen nicht vermeidbar sind. Ziel einer Transfergesellschaft ist, die betreuten Beschäftigten schnellstmöglich wieder in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln.