geht über die normale Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung hinaus auf eine partnerschaftliche Grundlage, bei der sich Mitarbeiter finanziell am Erfolg und dem Gewinn des Unternehmens beteiligen (Erfolgsbeteiligung, Kapitalbeteiligung), aber auch in Form von Verbesserung der Arbeitsabläufe und -bedingungen (betriebliches Vorschlagswesen).