umfasst alle Gesetze und Regelungen, die sich auf vertragliche, abhängige Arbeit beziehen. Das Individualarbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, während sich das Kollektivarbeitsrecht mit dem Verhältnis von Gewerkschaften/Betriebsräten zu Arbeitnehmerverbänden beschäftigt