Ausländerinnen und Ausländer bekommen von der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis erteilt, um in einem Bundesgebiet einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu dürfen. 2005 wurde die förmliche Arbeitserlaubnis durch das Zuwanderungsgesetz abgeschafft. Heute wird eine solche Erlaubnis als Arbeitsgenehmigung-EU bezeichnet.