Personen, die eine Ausbildungsstelle suchen, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Bundesagentur für Arbeit [BA] bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden. Voraussetzung ist hierbei, das dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist.