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Fristlose Kündigung auch bei freigestelltem Altersteilzeitler denkbar

Verwirklicht ein im öffentlichen Dienst beschäftigter Mitarbeiter in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses Straftatbestände mit dienstlichem Bezug, verstößt er derart gegen die ihm aus dem Dienstverhältnis obliegenden Treuepflichten, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein kann.

LAG Schleswig-Holstein 20.05.2014 – 6 Sa 410/14

 

Gegenleistung des Arbeitgebers steht wirksamem
Verzicht auf Kündigungsschutzklage nicht entgegen

Die Vereinbarung eines Klageverzichts ist nicht unwirksam, wenn der Arbeitgeber dem gekündigten Mitarbeiter im Gegenzug eine angemessene Kompensation (hier: gutes Arbeitszeugnis) zusagt.

LAG Niedersachsen 27.03.2014 – 5 Sa 1099/13


Anforderungen an eine „Low Performer“-Kündigung

Die personenbedingte Kündigung eines Mitarbeiters wegen Minderleistung ist nur dann gerechtfertigt, wenn zwischen der erbrachten Arbeitsleistung und den berechtigten Erwartungen des Arbeitgebers ein derart großes Missverhältnis besteht, dass es dem Arbeitgeber unzumutbar ist, an dem Arbeitsvertrag festzuhalten. Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter allerdings vor Kündigungsausspruch grundsätzlich auf das erhebliche Leistungsdefizit hinweisen.

LAG Rheinland-Pfalz 25.03.2014 – 6 Sa 357/13 

Ggf. muss auch ein Personalleiter Bevollmächtigung
zum Kündigungsausspruch vorlegen

Ist nicht unternehmensbekannt, dass der Personalleiter zum Ausspruch von Kündigungen berechtigt ist, so muss dieser dem an einen Arbeitnehmer gerichteten Kündigungsschreiben eine Vollmachtsurkunde im Original beifügen. Allein die Stellung als Personalleiter reicht nicht aus, um der Zurückweisung nach § 174 Satz 1 BGB und damit der Unwirksamkeit der Kündigung zu entgehen.

LAG Schleswig-Holstein 25.02.2014 – 1 Sa 252/13

Verhaltensbedingte Kündigung bei sexueller Belästigung

Fragt ein langjährig Beschäftigter eine Auszubildende nach der Echtheit ihrer Oberweite und berührt er anschließend ihre Brüste, stellt dies ein sexuelle Belästigung im Sinne des § 3 Abs. 4 AGG dar, welche den Arbeitgeber auch ohne vorherige Abmahnung zum Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung berechtigt.

LAG Niedersachsen 06.12.2013 – 6 Sa 391/13

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Fotocredit: © S. Hofschläger | www.pixelio.de