Die privaten Kommunikationskosten Ihrer Mitarbeiter können Sie mit bis zu 50 € monatlich bezuschussen. Dazu zählt nicht nur der Festnetzanschluss, sondern auch die Kosten, die beim Surfen auf dem Smartphone entstehen. Für Sie fällt lediglich eine Pauschalsteuer von 25 % an, Ihr Mitarbeiter hat 50 € mehr im Geldbeutel.


Durch das Vermieten von Werbefläche auf seinem Fahrzeug kann Ihr Mitarbeiter weitere 21 € monatlich verdienen. Dazu muss er lediglich einen Aufkleber auf seinem Fahrzeug bzw. Ihr Logo oder Ihre Internetadresse auf der Kennzeichenhalterung anbringen. Für den Mitarbeiter ist dieser Zuschuss steuer- und sozialabgabenfrei, für Sie komplett sozialabgabenfrei.  Zusätzlich können Sie die Zuschüsse als Betriebsausgaben absetzen. Unter Berücksichtigung des 
§ 22 Nr. 3 EStG, nachdem die Vermietung beweglicher Gegenstände bis zu einer Höhe von 256 € pro Jahr [Nachtrag: Um genau zu sein, dürfen es nur 255,99 € sein.] steuerfrei ist, können Arbeitgeber auch Aufkleber auf Fahrrädern, Laptops oder Umhängetaschen anmieten, das Branding stärken und eine intelligente Erhöhung des Nettogehaltes erreichen.

Mit der 
44-Euro-Sachbezugsfreigrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG, aktuelle Rechtsprechung) gibt das Einkommenssteuergesetz Unternehmen beachtlichen Handlungsspielraum, um ihren Mitarbeitern steuerfreie Aufwendungen zukommen zu lassen. Bei klassischen Gehaltserhöhungen kommen bei einem Personalkosteneinsatz von 109 Euro oftmals nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben gerade einmal ca. 44 Euro tatsächlich beim Mitarbeiter an. Wird die Gehaltserhöhung steuerlich und rechtlich korrekt umgesetzt spart das Unternehmen im Vergleich zur Barauszahlung etwa 65 Euro – und das Monat für Monat.

Nun ist es an Ihnen die anderen 3 Punkte im Beitrag des Magazines für Arbeitgeber zu lesen
 und sich bei Bedarf ein detailliertes Angebot einzuholen, denn so einfach, wie es in den 6 Punkten für mehr Mitarbeiterzufriedenheit steht, geht es natürlich nicht. Wie in Deutschland üblich sind Formalien und Regeln einzuhalten, sonst kann bei der nächsten Betriebsprüfung der Bumerang im Firmenkonto einschlagen. Und wer hat schon Lust sich später mit dem Finanzamt zu streiten.

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Foto von Priscilla Du Preez

Aus diesem Grund vermittelt Ihnen die familienfreund KG für die Beratung und Umsetzung einen erfahrenen Steuerspezialisten, der die individuellen Anforderungen ihres Unternehmens und ihrer Beschäftigten rechtskonform berücksichtigt.