Ab dem Jahr 2011 soll der automatisierte Abruf elektronischer „Lohnsteuermerkmale“ erfolgen können. Dazu teilen die Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nur einmalig ihre steuerliche Identifikationsnummer und das Geburtsdatum mit. Der Arbeitgeber kann damit die für die Lohnsteuer relevanten Daten elektronisch abrufen. Er hat sich dabei durch eine „Wirtschafts-Identifikationsnummer“ zu authentifizieren.

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Foto von Nastuh Abootalebi

Der Aufwand für die Arbeitgeber und Gemeinden verringert sich mithilfe dieses

Verfahrens erheblich. Der genaue Zeitpunkt des erstmaligen Datenabrufs wird im Bundesteuerblatt bekanntgegeben.


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