

Erwiesene Vorteile
Die Bewerber
Die Personalverantwortlichen
Ausblick
Natürlich gibt es zu anonymisierten Bewerbungsverfahren auch notwendigen Diskussionsbedarf. Schließlich kann es z.B. sein, dass genau diese Eigenschaften, die bei der einen Firma zu einem Aussortieren führen – bei einer anderen Firma ein Einstellungskriterium darstellen. Immerhin gehen bestimmte Initiativen ja gerade dahin, dass beispielsweise Behinderte oder Bewerber mit Flüchtlings- und Migrationshintergrund oder ältere Bewerber ganz bewusst mit diesen Merkmalen auftreten – und diese im Rahmen dessen auch als Vorteil bewerben. Außerdem können bestimmte Merkmale auch auf andere Weise aus Unterlagen herausgelesen werden.
Ein im Herbst 2010 lanciertes Pilotprojekt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes umfasste die Besetzung von 246 Stellen. Acht Verwaltungen und Unternehmen befanden sich darunter, u.a. die Deutsche Telekom, die Deutsche Post, das Bundesfamilienministerium, die Stadt Celle und L’Oréal.
Das Verfahren: Die insgesamt 8.550 Bewerber füllten lediglich in einem anonymisierten Verfahren einen standardisierten Bogen aus. Sie schickten keinerlei eigene umfangreicheren Unterlagen. Es gab keine Angaben zu: Geschlecht, Alter, Namen, Herkunft, Familienstand.
Die Personalverantwortlichen erhielten in einem ersten Schritt damit lediglich Informationen zu beruflichen Qualifikationen der Bewerber. Erst beim Vorstellungsgespräch lernten sie diese Fakten kennen. Ausgewertet wurde die Studie von dem Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) und der Kooperationsstelle Wissenschaft und Arbeitswelt der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt.
Selbst wenn das Verfahren „nur“ teilanonymisiert durchgeführt wird – also lediglich auf Foto, Name, Alter, Geschlecht und Herkunft verzichtet wird – kommen Talente und Befähigte zum Zuge, die sonst – so versicherten Personalverantwortliche und Entscheider einhellig – nicht berücksichtigt worden wären. „Die vorgefassten Bilder im Kopf“, die aufgrund vorgenannter Kriterien entstanden wären, hätten dazu geführt, dass Kandidaten, die jetzt zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurden und – in einigen Fällen sogar eingestellt worden wurden, sonst schon im Vorfeld aussortiert worden wären.
Um von vorneherein Zeit, Kosten und Aufwand zu sparen und nicht jedes Mal „das Rad neu zu erfinden“, sollten sich Firmen im Vorfeld beraten lassen – z.B. bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und auf deren Leitfaden (hier), Materialien, Formulare und Prozesse von Firmen zurückgreifen, die schon mit anonymisierten Verfahren gearbeitet haben. Auch viele IT-Dienstleister, die Programme für automatisierte Bewerbungsverfahren anbieten, können Unternehmen dahingehend beraten und gezielt Lösungen anbieten.
Die Fakten aus dem „Ausblick“ und dem „Diskussionsbedarf“ sind nicht zu unterschätzen. Wie in so vielen Diskussionen geht es hier sicher nicht um ein rigides „Entweder- Oder“ sondern darum, zusätzlich zu den etablierten Verfahren ein neues Fenster zu öffnen – für diejenigen Unternehmen, die konstruktiv und zukunftsorientiert auf die demographischen Engpässe reagieren wollen – und gleichzeitig bereit sind, ihre Bewerbungsverfahren generell einer gründlichen Prüfung zu unterziehen, um ein besseres Matching von Unternehmen und Bewerbern zu erzielen. Mit anonymisierten Verfahren ist es auf jeden Fall möglich, eine höhere echte „Objektivität“ zu erreichen, als zu den Zeiten, als Entscheider lediglich „der Meinung waren“, möglichst objektiv zu handeln. So können die bisher verwendeten „alten“ Veröffentlichungskanäle und -instrumente überprüft und überarbeitet werden.
Quellen, u.a.:
Leitfaden für Arbeitgebende zum Download
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/AnonymBewerbung/Leitfaden-anonymisierte-bewerbungsverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Abschlussbericht zum Pilotprojekt zum Download
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/AnonymBewerbung/Abschlussbericht-anonymisierte-bewerbungsverfahren-20120417.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Antidiskriminierunsstelle des Bundes
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/anonymisierte_bewerbungen/anonymisierte_bewerbungen_node.html
Tipps für Unternehmen
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Beratung/Tipps_fuer_Unternehmen/tipps_fuer_unternehmen_node.html;jsessionid=5DEDD2428CBA924230161A9C20EFDE3B.1_cid340
Leitfaden zum Download
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Beratung/Tipps_fuer_Unternehmen/Leitfaden/leitfaden_node.html
http://www.zeit.de/karriere/bewerbung/2012-04/ergebnisse-anonyme-bewerbungen/komplettansicht
http://www.sueddeutsche.de/karriere/anonymer-lebenslauf-name-alter-geschlecht-nicht-noetig-1.138291
http://karrierebibel.de/anonyme-bewerbung/
http://www.rechtsindex.de/urteile/gleichbehandlungsgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html
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