Diese Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Anpassung an die Gegebenheiten des Betriebs und an den Prüfungsgenstand sind unbedingt erforderlich.

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Foto von Adeolu Eletu
  • Wählen Sie die Schriftform. Zwar schreibt das österreichische Recht für die Rechtsbeziehung zwischen Überlasser und Beschäftiger keine bestimmte Form vor, doch die Schriftform ist ratsam und üblich. 
  • Prüfen Sie etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitskräfteüberlassers und akzeptieren Sie diese nicht ungeprüft. 
  • Bei längerer und regelmäßiger Zusammenarbeit ist es sinnvoll, eine Rahmenvereinbarung zu verhandeln. Typischerweise schließen Beschäftiger und Überlasser darin die AGB des Partners einvernehmlich aus. und legen individuelle Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit fest. 
  • Regeln Sie, dass der Überlasser der arbeitsvertragliche Arbeitgeber ist und bleibt. Er bezahlt zum Beispiel das Gehalt und muss seinen sozialversicherungsrechtlichen Pflichten nachkommen. Legen Sie fest, dass Sie Nachweise über die Erfüllung dieser Pflichten verlangen können und in welcher Form diese zu erbringen sind. 
  • Verpflichten Sie den Überlasser, einen Nachweis über den Abschluss eines gesetzeskonformen Vertrages mit der Leiharbeitskraft vorzulegen. 
  • Regeln Sie, dass der Überlasser beim Einsatz von ausländischen Arbeitskräften Nachweise über deren rechtmäßige Anstellung bringen muss. 
  • Klären Sie, ob und in welchem Maße der Einsatz von Subüberlassern zulässig ist. 
  • Vereinbaren Sie, dass der Überlasser die Leiharbeiter verpflichtet, die Treue- und Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Beschäftiger einzuhalten. 
  • Vereinbaren Sie einen vertraulichen und sorgsamen Umgang mit Personaldaten. Beschreiben Sie, wie beide Vertragsparteien diese Vertraulichkeit gewährleisten – und was bei Zuwiderhandlung zu tun ist. 
  • Der Beschäftiger gilt für die Dauer der Überlassung als Arbeitgeber im Sinne des technischen und persönlichen Arbeitnehmerschutzes. Legen Sie fest, welche Aufklärungspflichten der Überlasser gegenüber dem Beschäftiger hat (zum Beispiel eine unverzügliche Information über die Schwangerschaft einer Leiharbeiterin). 
  • Den Beschäftiger trifft eine umfassende Fürsorgepflicht, die in Verträgen üblicherweise mit dem Verweis auf das AÜG und das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz betont wird. 
  • Legen Sie den Prozess für jede Überlassung vom „Abruf“ bis zur „Rückstellung“ nach Einsatzende genau fest. Definieren Sie die Ansprechpersonen und Reaktionszeiten. 
  • Definieren Sie, an welchen Orten (zum Beispiel Gemeinden, Bundesländer) und binnen welcher Fristen (zum Beispiel Anzahl der Werktage nach Bestellung) die Leiharbeitskräfte verfügbar sein sollten.
  • Treffen Sie Regelungen zur Arbeitszeit. Gegebenenfalls sind günstigere Regelungen des Kollektivvertrags des Überlassers zu beachten. 
  • Definieren Sie gegebenenfalls die Mindest- und Maximalzahl von Einsätzen. 
  • Klären Sie, wer die Arbeitszeitaufzeichnungen führt (zum Beispiel die Leiharbeitskraft) und wer diese abzeichnet (zum Beispiel der fachliche Vorgesetzte im Beschäftigerbetrieb). 
  • Regeln Sie die Entgelthöhe, die Abrechnungsbasis (z.B. Zeitaufzeichnung der Einsatzzeit beim Überlasser), Fälligkeit, Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten sowie etwaige Rabatte oder Preiserhöhungen. 
  • Definieren Sie genau, welche Positionen das Entgelt erfasst, ob zum Beispiel neben allen Lohn- und Lohnnebenkosten auch Reisegebühren und Aufwandsentschädigungen davon abgedeckt sind. 
  • Regeln Sie, dass Sie innerhalb einer bestimmten Frist eine Ersatzkraft fordern können, wenn die überlassene Arbeitskraft nicht die vereinbarten Qualifikationen mitbringt.
  • Vereinbaren Sie, wer für Schäden haftet, die eine Leiharbeitskraft verursacht und welche Regressmöglichkeiten es gibt.
  • Klären Sie, welche Betriebshaftpflichtversicherung für die Leiharbeitskräfte zuständig ist.
  • Definieren Sie Beginn und Laufzeit des Vertrages sowie vorzeitige Beendigungsmöglichkeiten.