Führung ist Nonsens!
Eine dreiste Behauptung? Ja! Aber ich kann erklären, warum das so ist: Führen bedeutet in vielen Fällen – und ist auch in den Köpfen zahlreicher
Eine dreiste Behauptung? Ja! Aber ich kann erklären, warum das so ist: Führen bedeutet in vielen Fällen – und ist auch in den Köpfen zahlreicher
Die seit 25. Mai 2018 anwendbare Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hält Unternehmen noch immer in Atem. Zahlreiche Unternehmen haben auch heute – acht Monate nach Anwendbarkeit der
Begründet von Dr. h.c. Günter Schaub†, 18. bzw. 13. Auflage, Verlag C. H. Beck, München 2019, 3.950 Seiten, Preis (im Set): 198 Euro
Von Thomas Plaßmann, Klartext Verlag, Essen 2019, Festeinband mit zahlr. farb. Abb., 128 Seiten, Preis: 16,95 Euro
Von Prof. Dr. Peter Pulte und Bianca Bigos, Verlag C. H. Beck, 5. Auflage, München 2019, 834 Seiten, Preis: 83 Euro
§ 130 Abs. 1 BGB
1. Der Einwurf einer Kündigung in einen Briefkasten bewirkt den Zugang, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist. Dies ist der Fall, sobald am jeweiligen Ort für gewöhnlich die Postzustellung beendet war.
2. Die Annahme einer generell üblichen Postzustellungszeit bis 17:00 Uhr ist unberechtigt, wenn entsprechende tatsächlicheFeststellungen nicht durch das Gericht erfolgt sind.
3. Die Darlegungs-/Beweislast für den ihm günstigen Umstand einer späteren Zustellungszeit trägt der Arbeitgeber.
(Leitsätze des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 22.8.2019 – 2 AZR 111/19
§§ 305 ff., 203 Satz 1 BGB
Der Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber dem Ablauf einer Ausschlussfriststeht dem Verfall des Anspruchs nur so lange entgegen, wie der Arbeitnehmer aufgrund des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Arbeitgebers von der Einhaltung der Ausschlussfrist abgehalten wird.
(Leitsatz des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 17.4.2019 – 5 AZR 331/18
Die Arbeitnehmerentsenderichtlinie 96/71/EG (RL ) regelt u.a. Mindestbedingungen für Mitarbeiter, die zur Ausführung eines Auftrags für eine begrenzte Zeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden. Das greift bislang nicht flächendeckend, sondern betrifft bestimmte Branchen, schwerpunktmäßig insbesondere Bauunternehmer sowie die verarbeitende Industrie. Die dies umsetzenden gesetzlichen Normen in Deutschland finden sich im AE ntG. Nun sollen der Anwendungsbereich der Regelungen aufgrund der sog. revidierten Arbeitnehmerentsende-RL nicht unerheblich ausgeweitet sowie die inhaltlichen Regelungen verschärft werden.