

Facebook-Auftritt erfordert keine Betriebsratsbeteiligung
Will sich ein Unternehmen mit einem Facebook-Auftritt präsentieren, besteht insoweit kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Insbesondere scheidet eine Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auch dann aus, wenn über die Homepage Rückschlüsse auf Leistung oder Verhalten einzelner Mitarbeiter möglich sind.
ArbG Düsseldorf 12.01.2015 – 9 TaBV 51/14
Keine Reduzierung des Arbeitszeitkontos bei
fehlender Einsatzmöglichkeit eines Leiharbeitnehmers
Aufgrund von § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG ist es Verleihern nicht gestattet, bei einer fehlenden Einsatzmöglichkeit des Leiharbeitnehmers ein Arbeitszeitguthaben zu reduzieren. Dies gilt auch dann, wenn der Leiharbeitnehmer dennoch die vereinbarte monatliche Vergütung in vollem Umfang erhält.
LAG Berlin-Brandenburg 17.12.2014 – 15 Sa 982/14
Aufforderung zur Offenbarung einer
Gewerkschaftszugehörigkeit kann unzulässig sein
Die Aufforderung des Arbeitgebers an einen Mitarbeiter, seine Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft kund zu tun, kann eine unzulässige Einschränkung der in Art. 9 Abs. 3 GG normierten Koalitionsbetätigungsfreiheit einer Gewerkschaft darstellen und daher unzulässig sein.
BAG 18.11.2014 – 1 AZR 257/13
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JMG | www.pixelio.de
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