Kein Anspruch auf Unterstützung durch
einen Rechtsanwalt im BEM-Gespräch
Für Unternehmen besteht grundsätzlich keine Pflicht, dem Arbeitnehmer zu gestatten, dass ihn zu Gesprächen im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements ein Rechtsanwalt begleiten kann. Dies gilt unabhängig davon, in welcher gesundheitlichen Verfassung sich der Arbeitnehmer befindet bzw. wie viele Personen auf der Arbeitgeberseite in den Prozess involviert sind. Einen Anspruch auf „Waffengleichheit“ gibt es nicht.
LAG Rheinland-Pfalz 18.12.2014 – 5 Sa 518/14
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
bei Anbringung einer Kamera-Attrappe
Es ist nicht erforderlich die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen, wenn auf einem Firmengelände lediglich eine Kamera-Attrappe angebracht werden soll. Insbesondere besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, weil die Attrappe ungeeignet ist, Arbeitnehmer zu überwachen.
LAG Mecklenburg-Vorpommern 12.11.2014 – 3 TaBV 5/14
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