# Betriebsrat | Aktuelle Rechtsprechung (2014)

*https://www.hrm.de/betriebsrat-aktuelle-rechtsprechung-2014/ — 2014-07-11*

**Betriebsratsmitglieder können nach Befristungsablauf   
Anspruch auf Folgevertrag haben**  
  
Steht fest, dass der Arbeitgeber das mit einem Betriebsratsmitglied sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis nur aufgrund von dessen Betriebsratstätigkeit nicht fortsetzt, ist von einer unzulässigen Benachteiligung im Sinne des § 78 Satz 2 BetrVG auszugehen. Dem Betriebsratsmitglied steht dann ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Abschluss eines Anschlussvertrages zu. Das Betriebsratsmitglied muss die unzulässige Benachteiligung grundsätzlich darlegen und beweisen.   
 *BAG 25.06.2014 – 7 AZR 847/12  
  
-----------------------------------------------*Fotocredit: © Uschi Dreiucker | [www.pixelio.de](http://www.pixelio.de)
