Voraussichtlich zum 1. Juli dieses Jahres wird es für Absolventen von Ausbildungsberufen aus Ländern außerhalb der EU einfacher, in Deutschland arbeiten zu können. Das hat die Bundesregierung kürzlich beschlossen.Nach der »Blauen Karte EU« (auch EU-Blue-Card) für Hochqualifizierte, der verbesserten Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und leichteren Einstiegschancen für Studierende aus Nicht-EU- Staaten ist dies eine weitere breite Brücke für qualifizierte Arbeitskräftezuwanderung aus aller Welt.

room with glass divider and white curtain
Foto von Nastuh Abootalebi

Innerhalb der EU ist der Zugang zum Arbeitsmarkt schon heute uneingeschränkt möglich (mit Einschränkungen für Rumänien und Bulgarien bis Ende 2013). Die Verordnung öffnet den Arbeitsmarkt für Bewerberinnen und Bewerber von außerhalb der EU mit mittlerer Qualifikation, also mit abgeschlossener Berufsausbildung.

Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Auf dem deutschen Arbeitsmarkt müssen Fachkräfte mit einer bestimmten Ausbildung fehlen (zum Beispiel Heizungs- und Klimatechniker).
  • Ausländische Bewerber müssen einen passenden Ausbildungsabschluss ha-ben, der mit einem inländischen Abschluss gleichwertig ist. Für die Prüfung der Gleichwertigkeit schafft das Anerkennungsgesetz, das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist, die notwendigen Voraussetzungen.

Der Zugang von Nichtakademikern zum deutschen Arbeitsmarkt kann auf zwei Wegen punktgenau gesteuert werden:

  •  Zum einen über eine so genannte Positivliste, auf der die Engpassberufe stehen, in denen der Bedarf besonders groß ist. Diese Liste wird gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit erstellt und kann flexibel nach dem jeweiligen Bedarf angepasst werden.
  • Zum anderen kann die Arbeitsagentur für einzelne Berufe so genannte  bilaterale Vermittlungsabsprachen mit den Ar- beitsverwaltungen in den Herkunftsländern treffen. In diesen Absprachen können zum Beispiel feste Kontingente und zeitliche Begrenzungen festgelegt werden. Außerdem wird es damit leichter, Bewerber im Ausland anzusprechen und zu informieren, weil die Arbeitsverwaltungen der Herkunftsländer eingebunden sind.

Quelle: www.expat-news.com