Kürzung der Kinderzulage bei Teilzeit zulässig

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Es ist zulässig, eine Kinderzulage für Teilzeitbeschäftigte pro-rata-temporis im Verhältnis zu ihrer Arbeitszeit zu kürzen. Eine Diskriminierung im Sinne des § 4 TzBfG ist hierin nicht zu sehen, da die reduzierte Arbeitszeit ein objektives Kriterium darstellt, welches die proportionale Anspruchskürzung des Teilzeitbeschäftigten erlaubt.

EuGH 05.11.2014 – C-476/12

 

Keine Altersdiskriminierung bei zusätzlichen Urlaubstagen für Ältere

Eine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer ist nicht anzunehmen, nur weil älteren Kollegen mehr Urlaubstage gewährt werden. Die Ungleichbehandlung ist nach § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG gerechtfertigt, weil sie zum Schutz der Gesundheit geeignet, erforderlich und angemessen im Sinne des § 10 Satz 2 AGG ist. Dem Arbeitgeber steht hinsichtlich der konkreten Situation eine sog. Einschätzungsprärogative zu.

BAG 21.10.2014 – 9 AZR 956/12

 

Zeitliche Grenze für Rüge gegen Entscheidung über Betriebsrentenanpassung

Ist ein Arbeitnehmer mit der Entscheidung über die Anpassung der betrieblichen Altersversorgung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG nicht einverstanden, muss er dies gegenüber seinem Arbeitgeber jedenfalls vor dem nächsten Anpassungsstichtag außergerichtlich rügen. Eine Klage, die zwar vor dem nächsten Anpassungsstichtag beim Gericht eingeht, aber dem Arbeitgeber erst nach dem Anpassungsstichtag zugestellt wird, reicht zur Fristwahrung nicht aus.

BAG 21.10.2014 – 3 AZR 690/12

Kein Anspruch auf Arbeitsentgelt bei
sozialversicherungsrechtlich geprägtem Praktikantenverhältnis

Ein Arbeitsverhältnis und damit ein Anspruch auf Arbeitsentgelt entstehen nicht allein dadurch, dass ein Praktikant zum Teil reguläre Arbeitstätigkeiten erledigt. Insbesondere wird ein Arbeitsverhältnis dann nicht begründet, wenn die Tätigkeiten im Rahmen eines sozialversicherungsrechtlich geprägten Praktikantenverhältnisses erledigt werden und der Praktikant an einer berufsvorbereitenden Maßnahme der Agentur für Arbeit teilnimmt und von dieser während des Praktikums Leistungen erhält.

LAG Hamm 17.10.2014 – 1 Sa 664/14

 

Vereinbarung über Abrufarbeit bei fehlender Arbeitszeitabrede nicht unwirksam

Hat der Arbeitgeber mit einem Mitarbeiter keinen bestimmten Umfang für die wöchentliche bzw. tägliche Arbeitszeit vereinbart, macht dies eine Abrede, wonach die Arbeit (lediglich) auf Abruf erfolgen soll, nicht unwirksam. Vielmehr gelten in einem solchen Fall zum Schutz des Mitarbeiters die sich aus § 12 Abs. 1 Satz 3 und 4 TzBfG ergebenden gesetzlich fingierten Arbeitszeiten. D.h., es ist von einer wöchentlichen Arbeitszeit in Höhe von 10 Stunden auszugehen.

BAG 24.09.2014 – 5 AZR 1024/12

Voraussetzungen für die Kündigung einer Homeoffice-Vereinbarung

Eine arbeitsvertragliche Abrede, nach der es möglich ist, die einem Arbeitnehmer gestattete teilweise Erbringung seiner Arbeitsleistung von einem Homeoffice aus ohne Vorliegen von Gründen wieder zu kündigen, ist unwirksam. Vielmehr müssen die Grenzen billigen Ermessens beachtet werden (§ 106 GewO).

LAG Düsseldorf 10.09.2014 – 12 Sa 505/14



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