„Das Autorenteam rund um den verantwortlichen Autor Dr. Dieter Straub besteht nach wie vor aus insgesamt 16 Fachleuten für das Arbeitsrecht und dessen personalwirtschaftliche Schnittbereiche. Es sei vorausgeschickt, dass die Bezeichnung „Handbuch“ bei wörtlicher Betrachtung ein Euphemismus ist. Tatsächlich ist das Werk mit seinen mittlerweile über 1.800 Seiten mit einer Hand kaum noch zu heben. Die kollegiale Aufforderung „Reich mir mal den Straub rüber“ führt so zu einer sportlichen Herausforderung. Es wäre allerdings ungerecht, dies als Manko zu werten, da die immer breiter werdenden arbeitsrechtlichen Anforderungen an den Personaleralltag in einem Werk, das umfassend sein will, entsprechend gesteigerten Raum erfordern.

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Foto von NESA by Makers

In seinem Vorwort betont Dr. Straub seine Zufriedenheit mit dem in dieser Auflage besonders gelungenen Stichwortverzeichnis. Ohne die Verzeichnisse der Vorauflagen geprüft zu haben, kann attestiert werden, dass diese Zufriedenheit zu Recht besteht. In vielen juristischen Fachwerken wird das Stichwortverzeichnis unter dem Insiderschlagwort „Idiotenwiese“ stiefmütterlich behandelt und weist meist nur den Weg zu grob gegliederten Oberbegriffen. Das hier vorliegende Werk hebt sich von solchen Negativbeispielen wohltuend ab. Der einzige Wunsch, den der Verfasser zeitweise hat, wäre eine konsequentere Verknüpfung auch der Übersichten zu einzelnen Themen. Dies ist kein Beinbruch, da die sehr konsequente und logische Gliederung des Werks die Navigation innerhalb eines Themenbereichs ausgesprochen einfach gestaltet, könnte aber einen weiteren Höhepunkt setzen.

Die Gliederung des Gesamtwerks an sich überzeugt derart, dass es fast schade um das gelobte Stichwortverzeichnis ist. Die oberste Gliederungsebene ist grob nach dem in der Personalwirtschaft gerne genutzten „Lifecycle- System“ gehalten. Es ermöglicht damit in gewohnter Manier die Navigation durch die jeweils einschlägigen Themengebiete auf Grundlage der zu beurteilenden Situation – immer entlang des Werdegangs eines Mitarbeiters im Unternehmen, von der Planung seiner Stelle bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Themen, die nicht das Individualarbeitsverhältnis berühren, sind in sinnvoller Weise vor- (arbeitsrechtliche Quellen usw.) oder nachgestellt (kollektives Arbeitsrecht, prozessuale Fragen usw.). Hier fällt als besonders sinnvolle Einrichtung der Untergliederung auf, dass jeder Sinnabschnitt innerhalb der Gliederung in sich, je nach Bedarf, wiederum nach den Aspekten Recht/Steuer- und Sozialrecht/Praxis unterteilt ist. So hat der Nutzer die Möglichkeit, die Aspekte eines Themas, die für ihn im konkreten Anwendungsfall von Bedeutung sind, nicht nur leichter aufzufinden, sondern sie werden ihm auch gleich im richtigen Kontext an die Hand gegeben.

In der vertieften Nutzung fällt auf, dass sogar Anwender mit absolviertem Fachanwaltslehrgang aus dem Werk einen Knowhow-Mehrwert ziehen können. Die rechtliche Detaillierung ist natürlich nicht an einem Fachanwaltshandbuch zu messen (z. B. sind Spezifika zu Pausen oder Ausnahmen zu den Regelungen zur Arbeitszeit nach JuSchG nicht zu finden), für den Alltag des Juristen als Personalpraktiker ist es diesem trotzdem – oder gerade deshalb – in vielerlei Hinsicht überlegen. Einerseits findet sich für den weitgehend größten Teil der arbeitsrechtlichen Probleme der Praxis ausreichende rechtsfachliche Tiefe. Andererseits bietet dieses Buch einen Vorteil, den rein juristische Werke nicht bieten können: Die bereits dargestellte Gliederung ermöglicht es nämlich nicht nur, die Lösung eines konkreten Rechtsproblems kurzfristig zu recherchieren.

Vielmehr gibt es aufgrund der im direkten Zusammenhang mit den einzelnen Rechtsdarstellungen angebotenen Randaspekte anderer betroffener Rechtsgebiete einen hervorragenden Einblick in die vielfältigen Dimensionen eines Problems, das möglicherweise zunächst mit fachlichen Scheuklappen nur als rein arbeitsrechtliches Problem wahrgenommen wird. Genau diese Struktur ermöglicht es umgekehrt auch dem rechtlich eher unbelasteten Anwender, sich aus seiner fachlichen Sichtweise einer Problemstellung anzunähern. Für den routinierten Personalgeneralisten mag dies ein überflüssiges Gadget sein. Es eröffnet aber andererseits den Spezialisten – und diese dürften im heutigen HR-Alltag deutlich in der Überzahl sein – die Möglichkeit, sich kurz in den Gesamtkontext des zu erarbeitenden Problems einzulesen und so bereits im Vorfeld der Lösungsfindung die Fettnäpfchen fachübergreifender Schnittstellen zu umgehen.

Die an die Hand gegebenen Arbeitshilfen lassen kaum Wünsche offen. Es stehen Formulierungsmuster für komplette Verträge genauso zur Verfügung wie einzelne Formulierungsempfehlungen für kritische Klauseln, die einen hohen Wert da haben, wo eine Personalabteilung bereits über bestehende Standards verfügt, die aufgrund geänderter Rechtslage einer Aktualisierung bedürfen. Nach dem bewährten Konzept, Themenkomplexe gebündelt zur Verfügung zu stellen, finden sich diese Muster auch immer genau dort, wo die rechtliche Grundthematik, auf der das Muster basiert, ausführlich abgehandelt wird. Dies erspart mühsames Blättern durch unübersichtliche Anhänge.

An Stellen, an denen die Thematik zu komplex wird, stellt das Handbuch außerdem gut durchdachte Übersichten zur Verfügung. Ebenfalls zur Entflechtung trägt die Aufnahme von Checklisten an den entsprechenden Stellen bei. Die 26 Checklisten (laut Stichwortverzeichnis – gefühlt sind es mehr) dürfen hoffentlich als guter Anfang gedacht sein. Sie stellen nämlich eine sehr wertvolle Richtschnur in der Praxis zur Verfügung – nicht nur, um Einzelfälle sicher zu bearbeiten, sondern auch bei dem Anspruch, einen Personalprozess rechtssicher zu standardisieren. Die Hilfsmittel werden ergänzt durch das Onlineangebot des Verlags. Mit dem Onlinezugang erhält man Zugriff auf alle Muster, Checklisten usw.

Diese entsprechen derselben Obergliederung wie das gedruckte Werk und sind durch die Randnummer dort auch direkt auffindbar. Mehrwert besteht in der Zurverfügungstellung auf Basis eines RTF-Formats, so dass sie für die Praxis in das interne Textverarbeitungsprogramm übernommen und an die hauseigenen Prozesse angepasst werden können. Dies hat besonderen Wert dort, wo Personalprozesse neu aufgelegt werden sollen.

Schließlich stellt sich für diesen, wie für alle Rechtsleitfäden, die Anforderung, den Nutzern möglichst zeitnahe Aktualität zu bieten. Gerade im Bereich des Arbeitsrechts, das zu weiten Teilen von höchstrichterlicher Rechtsprechung und – euphemistisch formuliert – flexibel reaktiver Legislative geprägt ist, ist es in der Praxis fatal, sich auf einen veralteten Informationsstand stützen zu müssen. Es darf gehofft werden, dass es bald einem Anbieter gelingen wird, sein Werk so als E-Book aufzulegen, dass Aktualisierungen über Online-Verbindungen automatisch eingefügt werden. Bis dahin bietet der „Straub“ einen sehr sinnvollen Ansatz. Über den mit dem Buch zusammen erworbenen Onlinezugang auf die Homepage des Verlags erreicht man einen Aktualisierungsservice, der dem Benutzer aktualisierte Rechtsinformationen zielgenau und strukturiert zur Verfügung gestellt.

Arbeits-Handbuch Personal
Recht und Praxis für das Personalmanagement

Von Dr. Dieter Straub (Hrsg.),
HUSS-MEDIEN GmbH,
Berlin, 8. neu bearb. Auflage
2012, 1.834 Seiten,
Preis: 108 Euro,
kostenfreie Online-Aktualisierung

Es soll die vorliegende Lobeshymne nicht den Eindruck erwecken, dass hier ein Wunderwerk angeboten wird, dass gleichsam jedem Benutzer die Lösung für alle Rechtsprobleme des Personalmanagements passgenau vorgefertigt zur Verfügung stellt. Es handelt sich vielmehr um ein Werk mit einem hohen Anspruch, dem es durchaus gut gerecht wird. Diesen Anspruch stellt es aber umgekehrt auch an den Benutzer, dessen volles Engagement in der Arbeit mit dem Werk gefordert ist – nicht nur physisch, beim Transport.“

Thomas König, Personalreferent und Syndikus,
GEBHARDT Gruppe, Cham,
und Rechtsanwalt, Vaterstetten

Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht