Adipositas kann Behinderung im Sinne
der Antidiskriminierungsrichtlinie sein

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Foto von Adeolu Eletu

Eine Adipositas ist eine Behinderung im Sinne der Richtlinie 2000/78/EG, wenn diese wegen Problemen bei der Mobilität, Belastbarkeit und Stimmung offenkundig ein Hindernis für die Teilhabe am Berufsleben darstellt. Hiervon ist bei einer schweren, extremen oder morbiden Adipositas auszugehen.

EuGH Schlussanträge des Generalanwalts vom 17.07.2014 – Rs. C-354/13 (Kaltoft)

 

Auf Kindererziehungszeiten abstellende Ruhestandsregelungen
können geschlechtsdiskriminierend sein

Bevorzugt eine Ruhestandsregelung einen Elternteil, wenn er sich mindestens für einen zusammenhängenden Zeitraum von zwei Monaten der Kindererziehung gewidmet hat, ist hierin eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts zu sehen. Die Begründung hierfür liegt darin, dass Frauen diese Anforderungen wegen der Mutterschutzfristen ohnehin bereits erfüllen.

EuGH 17.07.2014 – Rs. C-173/13 (Leone und Leone)

 

AGG-Verstoß bei Kündigung wegen Fehlzeiten aufgrund einer künstlichen Befruchtung 

Verlängert ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis wegen Fehlzeiten, die aufgrund einer künstlichen Befruchtung entstanden sind, nicht, ist hierin eine unmittelbare Geschlechterdiskriminierung zu sehen. Die Nichtverlängerungsmitteilung ist nach § 134 BGB in Verbindung mit §§ 1, 3, 7 Abs. 1 AGG unwirksam.

LAG Köln 03.06.2014 – 12 Sa 911/13


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