Alexandra Knell

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin
  Elisabeth David

Beraterin für Arbeitsrecht-, Sozial- versicherungs- und Lohnsteuer-fragen, Steuer & Service Steuerbe-ratungs GmbH
  Ernst Patka

Steuerberater und Wirtschafts-mediator, Steuer & Service Steuerberatungs GmbH

Gesetze


Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei tritt in Kraft

Das am 28. März 2008 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und der Türkei tritt mit 1. Oktober 2009 in Kraft und ist auf alle Steuerfälle anzuwenden, die sich ab 1. Jänner 2010 ereignen. Das neue DBA folgt im Wesentlichen dem OECDMusterabkommen und löst das derzeit geltende DBA aus dem Jahr 1970 ab, welches mit 31. Dezember 2009 außer Kraft tritt.
(BGBl III 2009/96, ausgegeben am 27. 8. 2009)

Webtipp
www.ris.bka.gv.at/bgbl


Rechtsprechung


Vertreter können eine Betriebsratsumlage nicht zusätzlich zum Vertreterpauschale als Werbungskosten geltend machen


Arbeitnehmer können Aufwendungen als Werbungskosten steuermindernd geltend machen, wenn sie diese tätigen, um ihre Einnahmen zu erhalten oder um eine Stelle zu bekommen beziehungsweise zu sichern.
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) kann der Bundesminister für Finanzen für bestimmte Berufsgruppen per Verordnung Durchschnittssätze für die Werbungskosten festlegen (§ 17 Abs. 6 EStG 1988). Die Verordnung sieht vor, dass Vertreter fünf Prozent der Bemessungsgrundlage – höchstens aber 2.190 Euro pro Kalenderjahr – geltend machen können.
Diese Durchschnittssätze berücksichtigen aber nicht nur berufsspezifische Werbungskosten, sondern alle mit der Tätigkeit verbundenen Aufwendungen. Vertreter beispielsweise können neben diesem Pauschale keine anderen Werbungskosten geltend machen, wie zum Beispiel Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Kosten einer doppelten Haushaltsführung.
Eine Betriebsratsumlage steht nur Arbeitnehmern zu – und dies nur dann, wenn ein Beschluss der Betriebsversammlung vorliegt. Damit steht die Betriebsratsumlage in einem unmittelbaren und ursächlichen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit, die der Arbeitnehmer ausübt.
Liegen tatsächlich höhere Werbungskosten vor als der Arbeitnehmer über das Vertreterpauschale geltend machen kann, steht es ihm frei, anstelle des Vertreterpauschales die tatsächlich angefallenen Werbungskosten geltend zu machen. (UFS Graz 6.8.2009, GZ RV/0102G/09)

Webtipp
http://findok.bmf.gv.at


Verwaltungspraxis


Salzburger Steuerdialog 2009 – Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht


Das Bundesministerium für Finanzen hat die Ergebnisse des Salzburger Steuerdialoges 2009 zum Thema „Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht“ mit Erlass veröffentlicht (BMF vom 24.9.2009, GZ 010221/2415IV/4/2009).

Für Arbeitgeber besonders interessant sind Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen sowie der Dokumentationspflichten von Arbeitgebern bei internationalen Sachverhalten, wie zum Beispiel:

- Darf der Arbeitgeber eine im Ausland abgeführte Lohnsteuer selbst anrechnen?
- Muss der Arbeitgeber bei Entsendung von Arbeitnehmern aus dem Ausland nach Österreich ein Lohnkonto führen?

Webtipp

http://findok.bmf.gv.at


Quelle: personal manager

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Foto von Blake Wisz