AGG

Kommentar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Von Dr. Aino Schleusener, Dr. Jens Suckow und Dr. Burkhard Voigt
2. neu bearbeitete Auflage
Luchterhand-Verlag by Wolters Kluwer, Neuwied 2008
505 Seiten,
Preis: 54 Euro
Die Auswirkungen des AGG sind in allen Bereichen des Arbeitsrechts, angefangen bei der Stellenausschreibung über das Bewerbungsverfahren, die Einstellung und die Leistungspflichten bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, von nicht zu unterschätzender Relevanz: Verboten ist die Benachteiligung (Diskriminierung) des Arbeitnehmers wegen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Die Neubearbeitung des AGG wurde erforderlich, weil einerseits zwischenzeitlich in der Fachpresse zahlreiche Publikationen – insbesondere Aufsätze – erschienen sind, die sich den Problemen im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung aus unterschiedlichen Sichtweisen nähern und Lösungen suchen, andererseits, weil die junge Rechtsprechung der Arbeitsgerichte erste Versuche unternommen hat, zu offenen Fragen Lösungsansätze zu finden. In diesem Zusam menhang wird auch die Europarechtswidrigkeit der Vorschrift des § 2 Abs. 4 AGG, d. h. das Verhältnis des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) zum AGG, ausführlich und kontrovers behandelt. Ein anderer Schwerpunkt ist die Altersdiskriminierung (§ 10 AGG), ein weiterer der Pflichtenkatalog des Arbeitgebers (§ 12 AGG) und die Rechte, insbesondere das Beschwerde- und Entschädigungsrecht, der Arbeitnehmer (§§ 13 bis 16 AGG).
Die Konzeption und die sorgfältige Bearbeitung der einzelnen Paragrafen und Problemkreise, die bereits in der ersten Auflage überzeugt hatten, sind beibehalten worden. Hervorzuheben ist auch die systematische Gliederung, die drucktechnische Hervorhebung von Schlagworten und die Platzierung der Fundstellen (Quellenangaben) in seitengerechten Fußnoten, die die Benutzung des Kommentars sehr erleichtern.
Als Fazit lässt sich festhalten: Den Autoren ist wiederum eine vorzügliche Kommentierung gelungen, die fundierten und ausführlichen Erläuterungen geben nicht nur Orientierung, sondern können zur Lösung arbeitsrechtlicher Fragestellungen herangezogen werden. Der Kommentar ist nicht nur Praktikern, sondern auch wissenschaftlich Arbeitenden uneingeschränkt zu empfehlen.
Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht – Personal-Profi – 7/09