Sachgrundbefristung bei vorübergehendem Bedarf an der Arbeitsleistung

§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG
Die Übernahme eines zeitlich begrenzten Projekts, für dessen Erledigung das vorhandene Personal nicht ausreicht, kann einen vorübergehenden Beschäftigungsbedarf nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG begründen. Voraussetzung ist, dass es sich bei den im Rahmen des Projekts wahrzunehmenden Aufgaben um auf vorübergehende Dauer angelegte und gegenüber den Daueraufgaben des Arbeitgebers abgrenzbare Zusatzaufgaben handelt.
(Leitsätze der Bearbeiterin)
BAG, Urteil vom 21.8.2019 – 7 AZR 572/17