Von Bewegung, Haltung und Schwingung: „Lebensschule des Sitzens“

Kinder lieben Bewegung. Was sie Erwachsenen voraushaben: Sie tun es – spielerisch. Und profitieren: Spielerische Bewegungen und die damit verbundenen anregenden Sinnesreize, Gefühle und geistigen Herausforderungen prägen entscheidend den weiteren Werdegang bis zur vollen körperlichen und geistigen Reife. Je mehr Sinnesreize angeboten werden, desto mehr neue und stabile Verknüpfungen werden dabei im Gehirn angelegt. Bewegung ist also nicht nur ein Grundbestandteil des menschlichen Daseins, sondern fordert und fördert uns – weit über die Kindertage hinaus.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag

§ 110 GewO; § 74a HGB
Ein Vorvertrag zu einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot ist zulässig, wenn der Abschluss des Wettbewerbsverbots nur bis zu einer Kündigungserklärung oder bis zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags verlangt werden kann. (Leitsatz des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 19.12.2018 – 10 AZR 130/18