Gemeinsam stark: Wie sich HR-Startups deutschlandweit vernetzen und davon profitieren

Mit der Vision vom eigenen Unternehmen verbinden viele Gründer große Erfolgsgeschichten von Weltkonzernen wie Microsoft oder Facebook. Doch aller Anfang ist schwer und der Weg von der Idee bis zum erfolgreichen Startup lang und beschwerlich. Grund genug, sich gegenseitig zu helfen, dachten einige Jungunternehmer aus der HR-Branche. Sie kooperierten und schufen so eine Plattform, die Austausch und Vernetzung ermöglicht und damit die Erfolgschancen aller erhöht.

Was etablierte Unternehmen von Startups lernen können

Startups gefährden immer mehr etablierte Organisationen. So hören wir zum Beispiel von visionären Unternehmern, die ihre innovativen Ideen erfolgreich auf den Markt gebracht und die bestehenden Marktführer überholt haben, auch wenn sie wesentlich weniger Kapital und Mitarbeiter hatten. Ganz neue Produkte generieren neue Nachfragen und verändern heute den Status Quo in zunehmender Geschwindigkeit – eine große Sorge für die Führungskräfte der etablierten Unternehmen.

„Wer erfolgreich sein will, darf nicht zu isoliert denken“

Gero Hesse, Geschäftsführer von TERRITORY EMBRACE und leidenschaftlicher Saatkorn-Blogger, ist nicht nur eine feste Größe des Human Resource Managements in Deutschland, sondern auch ein Kenner des HR-Startup-Marktes. Im Interview spricht er über seine Faszination für die HR-Startup-Szene, Branchentrends, Erfolgsfaktoren und erklärt, warum die Vorstellung, Startups als Arbeitgeber seien besonders attraktiv, nicht immer zutrifft.

Employee Advocacy: Mitarbeiter und ihr Einfluss auf die Arbeitgebermarke

Vollbeschäftigung, Fachkräftemangel, demographischer Wandel: HR-Abteilungen haben derzeit nicht viel zu lachen. Die Unternehmen reagieren mit groß angelegten Employer-Branding-Kampagnen, um zukünftige Mitarbeiter von ihrer Arbeitgebermarke zu überzeugen und sich im vielbeschworenen „War for talent“ durchzusetzen. Ein wesentliches Potenzial bleibt dabei aber leider häufig ungenutzt: die eigenen Mitarbeiter. Schließlich sind diese die nachweislich authentischsten Botschafter der Arbeitgebermarke.

HR goes digital – der am meisten unterschätzte Erfolgsfaktor für Startups, kleine und mittlere Unternehmen?

Im Dialog mit anderen Unternehmern ergeben sich fast immer spannende Themen. Eine dieser Diskussionen betrifft zum Beispiel die Frage, was den eigentlichen Erfolg eines Unternehmens ausmacht, bzw. was diesen Erfolg maßgeblich treibt. Das ist nicht immer leicht zu beantworten. Es werden zahlreiche Faktoren genannt, die von Innovationskraft, überlegener Technologieplattformen, Patente, ausreichender Kapitalausstattung oder herausragendem Branding viele verschiedene Punkte streifen – und doch nicht zum eigentlichen Kern vordringen. Denn all das Genannte ist zwar wichtig und richtig, aber die Essenz des Erfolgs liegt meist woanders.

Effiziente Personalsuche und -verwaltung durch HR- und Recruiting-Software

Die Aufgaben einer Personalabteilung sind breit gefächert: Sie unterstützt Führungskräfte bei der operativen Führungsarbeit und stellt sicher, dass alle Mitarbeiter sozialversichert sind. Sie übernimmt unternehmensübergreifende Aufgaben, wie die Planung der Gesamtpersonalkosten und der beruflichen Ausbildung. Ebenfalls überprüft sie regelmäßig, ob die Arbeitnehmerrechte umgesetzt werden und stellt Ansprechpartner für die Arbeitnehmervertretung. Hinzu kommen Aufgaben wie die Erfassung von Arbeits-, Fehl-, und Urlaubszeiten, das Instandhalten von Personalakten und die Erstellung von Lohnabrechnungen.

Stellenmarkt per Sprachassistent – Alexa macht’s möglich

Musik abspielen, das Wetter abfragen, Einkaufslisten verwalten, das Licht an- und ausschalten oder ein Taxi ordern – das sind nur einige Funktionen, für die deutsche Anwender intelligente Sprachassistenten wie Amazons Alexa oder Google Home nutzen. Laut Statista bedienen aktuell rund sieben Prozent der Deutschen sogenannte „Smart Speaker“ regelmäßig, Tendenz steigend. Der Stellenmarkt meinestadt.de bezieht die Sprachassistenten nun erstmals in die Berufswelt mit ein.

„Krankheit geht dem Urlaub arbeitsrechtlich vor“

Insbesondere in der Urlaubs-Hochsaison haben Arbeitnehmer jedes Jahr aufs Neue Fragen in Sachen Urlaubsrecht. Der Arbeitsrechtler und Professor an der Hochschule Fresenius, Dr. Michael Fuhlrott, erläutert im Interview die wichtigsten Mythen, die zum Thema Urlaub kursieren.

Arbeitsgerichtsgesetz: Kommentar

Von Dr. Norbert Schwab und Prof. Dr. Stephan Weth (Hrsg.), 5. neu bearbeitete Auflage, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2018, 1.976 Seiten, gebunden, Preis: 169 Euro

Klinikpersonal: Umkleidezeit ist Arbeitszeit

§ 611 Abs. 1 BGB
Eine auffällige Dienstkleidung liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund ihrer Ausgestaltung in der Öffentlichkeit einem bestimmten Berufszweig oder einer bestimmten Branche zugeordnet werden kann.
BAG, Urteil vom 6.9.2017 – 5 AZR 382/16

Keine Mitbestimmung bei Abgeltung von Überstunden

§§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3, 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
1. Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG bei einer vom Arbeitgeber durchgeführten Abgeltung von geleisteten Überstunden oder bestehenden Freizeitansprüchen.
2. Die Abgeltung führt keine Veränderung bei Beginn und Ende der täglich abzuleistenden Arbeitszeit herbei. Auch bleibt die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochenarbeitstage unverändert.
(Leitsätze des Bearbeiters)
BAG, Beschluss vom 22.8.2017 – 1 ABR 24/16

Arbeitsrecht: Aktuelles in Kürze I – August 2018

In den folgenden Urteilen geht es unter anderem um die Stichtagsregelung im Folgejahr für jährliche tarifliche Sonderzahlungen und die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers bei Ablehnung schwerbehinderter Bewerber.