Österreich: Personalarbeit gewinnt an Bedeutung

Die Personalarbeit gewinnt in den Unternehmen weiter an Bedeutung: Ein Drittel der österreichischen Firmen stockt Budget und Personal für die Personalabteilung auf und immerhin 56 Prozent der Personalchefs sehen sich als Sparringspartner des Managements, ergab eine aktuelle Studie der Personal- und Managementberatung Kienbaum zu den HR-Trends in Österreich. Ein Grund für den höheren Stellenwert der Personalarbeit ist der insgesamt positive Trend der österreichischen Wirtschaft: 60 Prozent der von Kienbaum befragten Unternehmen haben ihren Umsatz im vergangenen Jahr gesteigert und die Anzahl ihrer Mitarbeiter erhöht. Für ihre aktuelle Studie hat Kienbaum Führungskräfte aus 111 österreichischen Unternehmen verschiedener Größe und Branchen befragt.

Studie untersucht Rolle von HR in der digitalen Transformation

Wie sich die Rolle des Personalbereichs in Europa vor dem Hintergrund der Digitalisierung verändert, untersucht die Studie „Future Business: Unleashing Your Talent“ des Marktforschungs- und Beratungsunternehmens IDC. Das Unternehmen führte im Januar und Februar 2017 insgesamt 1.469 Interviews mit Personalmanagern und anderen Entscheidungsträgern in Organisationen mit mehr als 500 Mitarbeitern in 14 Ländern. Der folgende Beitrag skizziert die zentralen Ergebnisse für die DACH-Region, also für Deutschland (N = 302), Österreich (N = 40) und die Schweiz (N = 40).

Wissen teilen: Mit eigenen Fachartikeln im Netzwerk punkten

Bei HRM.at treffen wichtige Akteure des Personalwesens aufeinander, darunter Recruiter, Personalentwickler, HR-Sachbearbeiter, HR-IT-Professionals oder Changemanager. Wer interessante Erfahrungen in seinem Berufsalltag gemacht hat und/oder Expertise in einem bestimmten Feld mitbringt, erhält mit dem Portal ein wunderbares Forum, um die eigene Arbeit zu präsentieren. Wie Sie Fachartikel und Arbeitshilfen auf HRM.at verfassen und verbreiten können, beschreibt diese Arbeitshilfe.

Checkliste: Networking im Beruf

Wie knüpfen und pflegen Sie Kontakte im Beruf – und welche Spielregeln des Netzwerkens gilt es zu beachten? Networking-Experte Michael Mayer, Nationaldirektor des Unternehmernetzwerks BNI Österreich und Deutschland, gibt Tipps, wie Sie im Jobumfeld am besten Kontakte knüpfen, pflegen und dadurch beruflich profitieren können. BNI steht für Business Network International, ein Unternehmensnetzwerk für Geschäftsempfehlungen mit rund 10.500 Mitgliedern in der DACH-Region.

Selbstmarketing für HR-Manager – Personal Branding?

HRM – Das ist die Brücke zwischen Management und Mitarbeitenden, zwischen Jobsuchenden und Talentmanagement, zwischen dem Mitarbeiter und dem Team…- HR-Manager bilden eine Schnittstelle, an der sich Erfolg und Misserfolg eines Unternehmens herauskristallisieren kann. Wer sieht die HR-Manager? Wer fördert sie? Was kann die repräsentative 2017-Studie der GfK zu Personalentwicklung und Arbeitsbedingungen in der Schweiz von 2017 dazu sagen?

Wissen teilen – einander weiterbringen – mit eigenen Fachartikeln im Netzwerk punkten

Bei HRM.ch sind wichtige Akteure des Personalwesens unter sich: Rekruiter, HR-Sachbearbeiter, HR-Professionals, HR-Marketeers, HR-IT-Professionals, HR-Automatisation-Profis, Talentmanager, BGM-Profis, Change-Manager….

Wer interessante Erfahrungen in seinem Berufsalltag gemacht hat – neue Erkenntnisse in der Praxisanwendung schildern und auf diese Weise aktiv in Erscheinung treten möchte, erhält mit HRM.ch ein wunderbares Forum, um die eigene Arbeit zu präsentieren.

Die Artikel sind, je nachdem, welche Voreinstellungen Sie für Ihre Daten wählen, WWW-weit auffindbar – oder nur für Mitglieder einsehbar. Sie können also, wenn Sie es so wollen, als Experte auch über das Netzwerk hinaus punkten.

Beziehung ist alles – Netzwerke für HR-Manager

Die einen nennen es Vitamin „B“. Andere tun es, ohne viel Worte und Begriffs-Hypes: Netzwerken. Ohne Netzwerke gibt es keinen Fortschritt – im privaten wie beruflichen Leben. Wie Netzwerke funktionieren und warum sie auch für HR-Manager „über“lebenswichtig sein können – ein Ausblick.

Während der Arbeitszeit Netzwerken oder doch digitale Entspannung durch Shopping?

Erst kürzlich berichtete Peter Aeschlimann auf beobachter.ch, dass Schweizer zunehmend online shoppen – und das auch – ja sogar fast schon vor allem – im Büro. Tatsächlich nutzen sie zwar dazu tendenziell die potenziellen Zeiten für Mittagspause und Kaffeepause, dennoch werden hier arbeitsrechtliche Fragen berührt. Wie sieht es dann erst mit Netzwerken aus?

#NewWork17: Die Mitarbeiter in neuen Organisationsmodellen

Sind Ihre Mitarbeiter Anweisungsabarbeiter, Nebeneinanderherarbeiter, Gegeneinanderarbeiter oder Miteinanderarbeiter? In unserer sich zunehmend wandelnden Arbeitswelt gehört es zu den wichtigsten Aufgaben der Führungsriege, Zugehörigkeit, ein Wir-Gefühl und Zusammenhalt unternehmensweit zu fördern. Neue Organisationsmodelle werden dazu gebraucht.

Dr. Knell: Aktuelles aus der Rechtsprechung

► Das Ende eines Dienstverhältnisses: Unberechtigter vorzeitiger Austritt?

► Kündigung eines Dienstnehmers: Berechtigte vorzeitige Auflösung

► Elternteilzeit: Maßgeblich ist der Zweck der Arbeitszeitreduzierung

Personalbedarf planen: Vom Netto- zum Bruttobedarf

Nur wer seinen echten Personalbedarf kennt und versteht, kann einen guten Arbeitszeitplan gestalten. Eine daten- und faktenbasierte Analyse der geschäftlichen Abläufe kann die Grundlagen für eine qualitativ und quantitativ orientierte Personalplanung schaffen. Eine funktionierende Personalbedarfsplanung ist in der bewährten Praxis zumeist ein mehrstufiger Prozess.

Checkliste: Agilität und Mitbestimmung

Wie können Unternehmen Agilität und Mitbestimmung fördern? Das Unternehmen Haufe-umantis hat sich dazu viele Gedanken gemacht, die Mitgründer und Verwaltungsratspräsident Hermann Arnold in seinem Buch “Wir sind Chef” wiedergibt.

Arbeitshilfe: Mitarbeiterhandbuch und Leitformel des Unternehmens Tele Haase

Bei Tele Haase Steuergeräte organisieren sich die Mitarbeiter selbst. Klassische Hierarchien gibt es nicht, das Unternehmen steuert sich über Gremien, in denen die Mitarbeiter mit einfacher Mehrheit entscheiden. Interessante Einblicke in die Werte und Arbeitsweisen der Organisation vermitteln das Mitarbeiterhandbuch und die Leitformel, die Handlungsmaximen des Unternehmens beschreibt. Beide Dokumente, die uns Markus Stelzmann von Tele Haase freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat, lassen sich nicht einfach für die eigene Organiation kopieren, bieten aber wertvolle Anregungen für die Praxis.

Serie Trennungsmanagement, Teil 2: Trennungskosten

Auch wenn viele Menschen Personalabbau nur mit Einsparungen in Verbindung bringen, so entstehen in diesem Prozess auch teils beträchtliche Kosten. Diese sind nicht immer leicht zu beziffern, da neben den direkten auch indirekte Kosten anfallen, zum Beispiel durch Fluktuation oder Imageverlust. Fest steht: Das Ausmaß der Ausgaben können Arbeitgeber durch die Art der Trennung beeinflussen.

Betriebliches Gesundheitsmanagement in KMU

Das typische Unternehmen in der Schweiz ist ein KMU. Fast 20 Prozent der Unternehmen in der Schweiz beschäftigen zwischen 5 und 49 Mitarbeitende. Aus der Sicht des betrieblichen Gesundheitsmanagements verfügen diese Betriebe über eine kritische Grösse: Für die kleine Mitarbeiterzahl wirken die bestehenden Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements überdimensioniert und zu teuer.
Kleinere Betriebe verfügen jedoch gegenüber den Grossbetrieben einen entscheidenden Vorteil, welcher bei richtigem Vorgehen eine kostengünstige, aber gleichzeitig effiziente und effektive Einführung des betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglicht.

Änderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung – Der neue Beschäftigtendatenschutz

Im Mai 2016 trat die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft; ihre Regeln gelten in Deutschland ab dem 25.5.2018. Für das Datenschutzrecht bedeutet die DSGVO eine wesentliche Neuorientierung. Betroffen ist gerade auch der Datenschutz in Betrieben. Es gilt, sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut zu machen und darauf vorzubereiten.

Versetzung an anderen Arbeitsort: Direktionsrecht oder Änderungskündigung?

§§ 1 Abs. 2 Satz 1, 2 Satz 1, 4 Satz 1 KSchG; § 106 Gewo;§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB

ist die Änderung des Arbeitsorts vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt, bedarf es zur zuweisung eines anderen Arbeitsorts keiner Änderungskündigung. Sie ist dann wegen der mit ihr verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig, also unwirksam.

Hat der Arbeitnehmer das mit der Kündigung verbundene Änderungsangebot nicht unter Vorbehalt angenommen, ist nach § 4 Satz 1 KSchG auf Antrag des Arbeitnehmers vom Gericht festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.

Die AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB dient nicht dem Schutz des Klauselverwenders vor den von ihm selbst eingeführten Formularbestimmungen.
Er kann sich deshalb gegenüber seinem Vertragspartner nicht auf einen Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) berufen.

(Leitsätze des Bearbeiters)

Der Tarifvertrag – Handbuch für das gesamte Tarifrecht

Von Prof. Dr. Martin Henssler, Dr. Wilhelm Moll, Prof. Klaus Bepler (Hrsg.), 2. neu bearbeitete Auflage, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2016, 1.367 Seiten, Preis: 159 Euro

In der arbeitsrechtlichen Normenhierarchie steht direkt unter dem Gesetz der Tarifvertrag, dem Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag und Weisungsrecht folgen. Im Jahr 2015 unterlagen in der BRD 57 % aller Beschäftigten einem Tarifvertrag (48 % Branchen-, 9 % Firmen-TV) und weitere 22 % der Beschäftigungsverhältnisse orientierten sich an Tarifverträgen.

27 % der Betriebe waren selbst an einen Branchen-, 2 % an einen Firmen-TV gebunden und knapp ein Drittel der Betriebe ohne Tarifbindung orientierte sich an Tarifverträgen (Quelle: www.boeckler.de/wsi- tarifarchiv_2257.htm). Die immens hohe Bedeutung des Tarifvertrags liegt damit auf der Hand.

Ausschlussfristen und Mindestentgelt

§ 307 BGB; §§ 9, 13 AEntG; § 2 PflegeArbbV

Eine arbeitsvertragliche Verfallklausel, die auch den Anspruch auf das mindest- entgelt nach § 2 PflegeArbbV erfasst, verstößt im Anwendungsbereich dieser Verordnung gegen § 9 Satz 3 i. V. m. § 13 AEntG und ist insoweit nach § 134 BGB unwirksam.

(Leitsatz des Bearbeiters)

Eine Woche zur Gesundheitssensibilisierung: So bleibt die Leistung für Mitarbeiter steuer- und beitragsfrei

Betriebliche Gesundheitsleistungen werden gefördert: Bis zu 500 € pro Jahr und Mitarbeiter sind lohnsteuer- sowie beitragsfrei. Darüber hinaus sind die Zuwendungen in der Regel aber lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt – selbst, wenn Ihr Unternehmen von der Leistung profitiert.

Das gilt auch für eine Sensibilisierungswoche zum Thema Gesundheit, die alle Mitarbeiter absolvieren sollen. Das Finanzgericht Düsseldorf fällte kürzlich ein entsprechendes Urteil (vom 26.1.2017, Az.: 9 K 3682/15 L, veröffentlicht am 30.3.2017).

„Notfall“ Krankenhauspersonal: Sozialversicherungspflicht prüfen

Augen auf beim Vertragsabschluss: Allein die Begriffe “Dienstleistungsvertrag” und “freie Mitarbeiterin” begründen noch kein Dienstverhältnis auf selbständiger Basis, egal wie dünn die Pesonaldecke auch sein mag.

AZ S 10 R 3237/15, SG Heilbronn vom 01.02.2017, veröffentlicht 04.05.2017

Vorsicht: Abgabenfreiheit nur bei Zuschlägen für tatsächlich geleistete Arbeit!

Zuschläge für die Beschäftigung an Sonntagen, Feiertagen oder während der Nacht (SFN-Zuschläge) sind ein prima Anreiz für Mitarbeiter, auch zu diesen besonderen Zeiten motiviert zu arbeiten. Stellen Sie die richtigen Weichen, bleiben die Zuschläge obendrein lohnsteuer- und beitragsfrei.

Hierfür ist allerdings eine ganze Menge Voraussetzungen zu beachten. Fehlt nur eine, besteht – auch rückwirkend – Abgabenpflicht. Dies musste auch ein Unternehmen feststellen, dass seinen Mitarbeitern pauschal für Bereitschaftszeiten Zuschläge gezahlt hatte. Der Bundesfinanzhof erteilte dieser Praxis eine Absage (Urteil vom 29.11.2016, veröffentlicht am 8.3.2017, Az.: VI R 61/14).

Trotz Brexit: Europäisches Sozialrecht gilt vorerst weiter

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland haben am 29. März 2017 das Ausscheiden aus der Europäischen Union (EU) erklärt. Dennoch gilt das europäische Sozialrecht im Verhältnis zum Vereinigten Königreich uneingeschränkt weiter bis der Austritt nach Ende der generell zweijährigen Übergangsphase wirksam wird.

Arbeitsrecht Fr. Dr. Boehm – Aktuelles in Kürze I – Juni 2017

Kündigung – endgültige Urteile?

Bei den folgenden Fällen dreht sich alles um das Thema Kündigung. Einleuchtend bei Intrigen oder Beleidigungen – knifflig im Falle einer Insolvenz. Wann ein Betriebsrat vom Arbeitgeber ein Smartphone verlangen kann und was gegen eine Arbeitnehmereigenschaft sprechen kann – lesen Sie hier.

Vor Versand Ihrer Bewerberdaten: „Stimmen Sie hier unseren Datenschutzrichtlinien zu“…

Verfügen Sie über ausreichende Kenntnisse bezüglich der Zulässigkeit von Datenspeicherungen im Rahmen von Bewerbungsprozessen – die 2018 auch noch im Rahmen der EU-Datenschutzverordnung relevant sind? Um welche Daten geht es? Welche Bereiche sollte man dabei intern noch einmal genauer unter die Lupe nehmen?

Zur Erinnerung daher noch einmal ein kleiner Überblick. Einen ausführlichen Überblick und mehr zur (neuen) Datenschutzverordnung lesen Sie in dem AuA-Artikel ‘Änderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung – Der neue Beschäftigtendatenschutz’ – auch hier in unserem NL.

Arbeitsrecht Fr. Dr. Boehm – Aktuelles in Kürze II – Juni 2017 Urlaubszeit und Vertrag auf Zeit

Wer tritt schon gerne beruhigt einen Urlaub an, ohne zu wissen, ob dieser unter einen Entgeltanspruch fällt? Und wie verfährt man mit Teilurlaubsansprüchen? Außerdem: Fristablauf oder Zweckerreichung?

Gerade beim Thema Vertragsbefristungen heißt es, ganz genau darauf zu achten, dass beide Parteien vorab klar über Befristungsgrund- und –ende informiert sind – und der Arbeitgeber vor Überreichung des Vertrags schon unterzeichnet hat…Warum erfahren Sie hier.

AGG: Rekruiting mit dem Arbeitnehmergleichstellungsgesetz – Ist gleich besser als besonders?

Das AGG-Spektrum ist enorm vielseitig. Es fördert u.a. Veränderungen, die längst überfällig sind wie beispielsweise im Hinblick auf Bewerbungsprozesse, Unternehmenskultur, technische Ausstattung und Einrichtung von barrierefreien Webseiten und Gebäuden.

Interessant ist, dass das, was gerne als ein “Extra” für bestimmte Personengruppen angesehen wird, immer allen Mitarbeitenden – und der gesamten Bevölkerung zugutekommt. Also ein Gewinn für alle? Diversity versus Einheitsbrei und Innovationsstau?

Humour Resources – Schräge Stories aus der HR-Welt

Fragen Sie sich auch manchmal, wie es in anderen HR-Abteilungen zugeht? Und wie die Arbeit leichter fallen könnte?

Gerade im beruflichen Umfeld wird lustigen und schrägen Geschichten viel zu wenig Platz eingeräumt. Sie motivieren. Sie inspirieren. Sie berühren.

Manchmal bergen sie einen ernstzunehmenden Kern und weisen eine ganz neuen interessanten Weg für Ihre Onboarding-Prozesse, das Recruiting, Bewerbermanagement, Talentmanagement – und Ihre Zusammenarbeit mit Mitarbeitern und Vorgesetzten. Immer aber sind sie unterhaltend. Und es sind diese Geschichten, die man im Gedächtnis behält wenn man in den Feierabend geht. Sie machen Lust auf mehr:

Gemeinsam mit dem Career Verlag sammeln wir daher unter office@careerverlag.at “Humour Resources – Schräge Stories aus der HR-Welt”.

Gemeinsam Wege ebnen

Auf High-Tech-Messen wie der Cube Tech Fair sieht man Behinderte selten bis gar nicht. Doch wäre das eine wirtschaftliche Win-Win-Gemeinschaft: Gemeinsam mit Behinderten die nötigen Hilfen und technischen Rafinessen zu entwickeln – birgt viel Potenzial für Unternehmen.

Schwerbehinderte und Bewerbermanagement

§ 71 Abs. 1 SGB IX schreibt vor, dass fünf Prozent der Erwerbstätigen schwerbehinderte Personen sein sollten – das wären derzeit in Deutschland eigentlich ca. 2,2 Millionen. Sonst muss ein Ausgleich erbracht werden. Schwerbehinderung ist nicht sofort erkennbar. Ab wann darf das entscheidende Wort fallen? Im Bewerbungsgespräch nicht, aber wann dann?

Schlechte Noten für die Ausbildung?

Bei der Ausbildung behinderter Jugendlicher gibt es den Wissenschaftlern des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) zufolge „‘noch Luft nach oben‘.
Die Gründe, die sie anführen, klingen erst einmal plausibel. Doch kurz hinterfragt, ergibt sich ein anderes Bild, das auch Schwächen der Bildungswege in Deutschland und des “Bewerbungs-Matching” insgesamt offenlegen könnte. Bewerbern und Bildungsträgern fehlt die Information, dass Unternehmen Talente suchen – Unternehmen wissen nicht, an wen sie sich hinsichtlich inklusiver und passender Bewerber wenden könnten.

Das Bild hinter dem Wort – Erfolg im Blindflug?

“Da ist ja alles geschwärzt.” Schwarzsehen wird schwerer – in dem Lebenslauf mit gewollten Lücken. Wenn Name, Herkunft, Alter und Geschlecht fehlen – was haben wir dann noch? Wie erfolgreich sind anonymisierte Bewerbungsverfahren? Mehr zum “Film im Kopf”.

Fachkräftemangel in Eigenregie

Es klingt schon fast nach dem üblichen Klischee. Doch eine Studie, die vom Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) am Donnerstag 17.05.17 veröffentlicht wurde, ergab einmal wieder, dass Frauen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz bei gleichen Noten und Praxiserfahrungen schlechtere Chancen haben. Dazu erhielten rund 650 Personalverantwortliche aus Ausbildungsbetrieben fiktive Bewerbungsunterlagen.

Von barrierefreier Kommunikation profitieren Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen

Viel häufiger müssten Arbeitnehmer, die zum Thema Barrierefreiheit aus eigener Erfahrung berichten können, zu Wort kommen. Nach dem Motto: Miteinander reden statt übereinander. Wir von HRM.de freuen uns daher sehr, Ihnen im folgenden Interview mit Herrn Bungard einen erfahrenen Praktiker für Barrierefreiheit vorstellen zu können, inklusive seiner aktuellen Broschüre: “Inklusion im World Wide Web – eine Hilfestellung zur barrierefreien Gestaltung von Internetseiten“ zum Download.

Zielgruppen: Personaler, Bewerber, Talente – noch zeitgerecht?

Den Begriff „Zielgruppe“ kennen die Meisten. Doch kennen Sie den Begriff „Bedarfsgruppe“? Diesen Begriff gibt es ebenso lange, doch wird er eher als „Geheimtipp“ gehandelt. Vor allem für HR-Professionals. Was Bedarfsgruppen ausserdem mit Candidate Journey und Candidate Experience zu tun haben – lesen Sie hier.

Personalauswahl sucht Exzellenz – Wie Unternehmen von einem systematischen Bewerbermanagement profitieren

Die besten Mitarbeiter zu finden und diese für das Unternehmen zu gewinnen, wird zum zentralen Schlüssel für den wirtschaftlichen Erfolg. Die Zukunft eines Unternehmens entscheidet sich nicht länger nur auf dem Kundenmarkt, sondern immer mehr auf dem Bewerbermarkt. Umso wichtiger ist es, die Herausforderungen im Personalmanagement zu erkennen und im Unternehmen rechtzeitig eine Methodenkompetenz aufzubauen. Das Ziel ist eine exzellente Personalauswahl. Die Basis bildet ein optimaler Prozess, der mit und für Menschen arbeitet.