Das müssen Sie bei der Anstellung von Flüchtlingen beachten

Wer als Unternehmen Flüchtlinge anstellen will, hat große Klippen zu umschiffen: Der Gesetzgeber hat strenge Regeln erlassen und die Anstellung von Flüchtlingen stark beschränkt. Arbeitsminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) zeigte sich im September für eine Lockerung der Regeln zwar „offen“, im Oktober sah er dann allerdings „keinen Änderungsbedarf“. Dennoch könnte es in Kürze Bewegung geben, denn Anfang Dezember verkündete die Regierung, dass sie im Jänner über den Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge sprechen möchte. Das ist vielleicht auch dringend notwendig, denn es ist fraglich, ob die Regelung mit EU-Recht konform ist. Bis dahin bleiben Unternehmen oft nur die Anstellung von Flüchtlingen als Saisonarbeitskräfte.

MARKTKompass Startup: team|echo – der Klang der Teamstimmung

Würden Sie privat Freunden oder Ihrem Partner kritische Fragen stellen, wenn gerade dicke Luft herrscht? Oder würden Sie flockig selbst entscheiden, wie und wann Sie Einladungskarten Ihrer Familie versenden, wenn in dieser zum Anlass noch Uneinigkeit herrscht? Ihre Antwort lautet „Nein“? Dann ist anzunehmen, dass Sie auch im Umgang mit Ihrem Team dasselbe Fingerspitzengefühl besitzen. Das Stimmungsbarometer-Tool des Linzer Startups TeamEcho GmbH will Ihnen helfen, digital gestützt ein offenes Ohr für Befindlichkeiten in Ihrem Team zu haben.

Integration bedeutet: Als Mensch und Person zu wachsen

Sie haben jahrelang Prüfungen abgelegt. Sie haben sich Wissen angeeignet und erprobt, das vielen anderen Menschen fehlt. Natürlich möchten sie mit ihrer Spezialqualifikation Aufgaben lösen, für die es genau sie braucht. Viele Fachkräfte, die aus dem Ausland nach Deutschland oder Österreich kommen, wollen am liebsten gleich den Stift in die Hand nehmen und anfangen. Doch zuvor müssen sie noch einiges lernen. Was und wie, haben wir das BEN Europe-Institute gefragt. Es unterstützt zugewanderte Fachkräfte aus Informatik und Ingenieurwesen sowie Unternehmen auf dem Weg ihrer Zusammenarbeit.

Die neun Abrechnungsgrundsätze der neuen Mitarbeiterrabattregeln

Mit der Steuerreform führte der Gesetzgeber ab 1. Jänner 2016 für sämtliche Berufsgruppen einen Freibetrag beziehungsweise eine Freigrenze für Mitarbeiterrabatte ein. Damit Sie die neuen Mitarbeiterregeln fehlerfrei in Ihrem Unternehmen umsetzen, sind die in diesem Beitrag beschriebenen neun Abrechnungsgrundsätze zu beachten. Urteilen Sie am Ende dieses Artikels selbst, ob die Neuregelung die erhoffte Rechtssicherheit bringt, wie Mitarbeiterrabatte abgabenrechtlich korrekt abzurechnen sind.

Was Betriebsräte dürfen

Ein Betriebsrat bringt nicht nur Vorteile für Arbeitnehmer. Auch Arbeitgeber können von einer guten Interessenvertretung der Mitarbeiter profitieren. Denn der Betriebsrat kann Klima und Kommunikation im Unternehmen verbessern. Außerdem spielt er eine wichtige Rolle bei Veränderungsprozessen. Dafür müssen Arbeitgeber auch bestimmte Kosten der Betriebsratsarbeit übernehmen und den Mitgliedern Sonderrechte gewähren. Was es rechtlich für Arbeitgeber zu beachten gilt, zeigt der folgende Beitrag.