SERIE | PAUL WATZLAWICK LESEN: “Man kann nicht nicht kommunizieren”

Paul Watzlawick (*1921 Villach | † 2007 Palo Alto) gehört als Philosoph, Wissenschaftler und Soziologe zu den Pionieren der Kommunikationstheorie im letzten Jahrhundert. Seine Arbeiten haben Professionen wie Coaching den Weg gebahnt und Disziplinen wie die Psychotherapie neu vermessen. Nicole Theissen stellt in einer neuen Serie monatlich bahnbrechende Lehrsätze der Watzlawickschen Philosophie vor und erklärt ihre Übertragung ins tägliche Business. In ihrer Coach-Ausbildung beschäftigt sich die Mannheimer Personalerin intensiv mit Watzlawick.

Lernen ohne Papier an der SHL

Im Frühjahr 2013 starteten die Studierenden der Schweizerischen
Hotelfachschule Luzern SHL den Bildungsgang HF papierlos mit E-Learning- bzw. Mobile-Learning-Tools von CREALOGIX.

Prüfsteine für Interim Mandate im internationalen Business: Kulturelle Unterschiede meistern – Maßgaben und Prüfpunkte

Ein Realfall: Eine chinesische Tochterfirma soll in ein deutsches Unternehmen integriert und dadurch sollen internationale Teams geführt werden, doch der deutsche Projektleiter verzweifelt beinahe: Chinesische Teammitglieder hinterfragen bereits beschlossene Schritte, setzen keine Vorgaben um und ihre Kollegen im deutschen Headquater verstehen nicht, weshalb. Der Interim Manager führt wiederholt als Projektleiter der Fusion Gespräche mit den Chinesen, um ihr Verhalten zu verstehen. Gelingt ihm keine schnelle Lösung, scheitert seine Mission. Derartige Schwierigkeiten sind im täglichen internationalen Business nahezu normal – Kommunikation, Diskussionen, Absprachen und Umgang mit Planungen sowie Verhalten in Konflikten gelten als die Managementbereiche mit den größten Herausforderungen. Dieser Beitrag schildert aus der Sicht von zwei erfahrenen Interim Managern Hintergründe und gebotene Maßgaben. Diese Stichpunkte sollte ein kompetenter Bewerber für ein Interim Mandat benennen und mit persönlicher Erfahrung belegen können.

Digitalisierung: Toyota will Roboter gegen Menschen austauschen, deutsche Industrie erprobt das Gegenteil

Wussten Sie´s: Das „Wissenschaftsjahr“ ist eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Los ging´s vor 14 Jahren im neuen Millenium. Damit die Bevölkerung weiß, was Wissenschaft will und tut, gestalten Politik, Wirtschaft und Wissenschaft jährlich ein Motto. 2014 nun ist das Kampagnenfenster für die Digitalisierung der Gesellschaft. Und von dieser Koordinate aus gibt es einen Link zur „Industrie 4.0“, einem Projekt der deutschen Bundesregierung. Dieses soll den Produktionsstandort und den Industriemarkt nämlich in die so genannte vierte, also die digitale Revolution begleiten. Erreicht werden soll eine starke Individualisierung von Industrieprodukten unter den Bedingungen einer hoch flexibilisierten Großserien-Produktion. Unternehmen und Politik versprechen sich davon, am Puls des Weltmarktes weiterhin zu den Gestaltern gehören zu können. Viele Unternehmen haben diesen Begriff bereits begeistert aufgenommen. So erwägt der Sportartikelhersteller adidas nach einem Bericht des e-commerce-Magazins seine Produktion im fernen Osten zurückzufahren, um in der Nähe des Kunden in Minifabriken zu produzieren. Industrie 4.0 weckt Begehrlichkeiten im Management und setzt HR unter Druck, sich mit der Digitalisierung zu befassen. Denn eines ist klar: 4.0 bedeutet für Produktionsmitarbeiter ebenfalls Revolution. Deutschlands Kaderredaktionen „personalmagazin“ und „Personalwirtschaft“ veranstalten auf der PERSONAL Süd 2014 am 21. Mai Podiumsdiskussionen zu Digitalisierung und Industrie 4.0. HRM.de hat Links zur Vorbereitung zusammengestellt und nennt die Messetermine.

Heimliche Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich in letzter Zeit mehrfach mit der Thematik der Zulässigkeit von Beweisen im Zusammenhang mit heimlich vom Arbeitgeber erlangten Informationen beschäftigt. Diese wurden zur Begründung von Kündigungen vom Arbeitgeber vorgebracht. Die Frage ist hierbei, ob alles, was der Arbeitgeber weiß, auch in einem arbeitsgerichtlichen Prozess berücksichtigt werden darf? Das BAG hat die Grenzen der heimlichen Beweisbeschaffung und -verwertung in 2013 der Praxis deutlich vor Augen geführt. Dieser Beitrag stellt die wesentlichen Grundsätze der aktuellen Rechtsprechung dar.

Datenschutz-Tipp: Wussten Sie schon, warum der Unternehmenssitz eines Cloud-Anbieters relevant für Ihren Datenschutz ist?

Die Cloud. Ein heute allgegenwärtiger Begriff, der sich seinen Weg in alle Lebens- und Geschäftsbereiche gebahnt hat. Leider gibt es noch immer viele, zum Teil auch berechtigte Missverständnisse, wenn es um den Schutz personenbezogener Daten in der Cloud geht. Auch wenn die Akzeptanz, SaaS-Anbietern Daten anzuvertrauen in Unternehmen wie auch im Privaten wächst, liegt ein korrekter und verantwortungsbewusster Umgang mit Daten darin, wie Details gestaltet werden. Ein Beispiel.

Keine Rückzahlung von Fortbildungskosten bei unwirksamer Klausel

§§ 305 Abs. 1, 306 Abs. 2 und 3,
307 Abs. 1 BGB

1. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Rückzahlung von Ausbildungskosten für jeden Fall einer vom Arbeitnehmer ausgesprochenen Kündigung vorsehen, ohne Kündigungen des Arbeitnehmers auszunehmen, die aus Gründen erfolgen, die der Sphäre des Arbeitgebers zuzurechnen sind, benachteiligen den Arbeitnehmer unangemessen und sind nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

2. Ist eine Rückzahlungsklausel wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers nach § 307 BGB unwirksam, kann der Arbeitgeber die Erstattung der aufgewandten Ausbildungskosten regelmäßig nicht nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB verlangen. Dem stehen Sinn und Zweck des Rechtsfolgensystems des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegen.

(Leitsätze des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 28. Mai 2013 –
3 AZR 103/12

Kündigung wegen Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung

§ 72 Abs. 5 ArbGG;
§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG;
§ 3 Abs. 4 des Tarifvertrags zur Regelung
der Arbeitsbedingungen bei Nahverkehrsbetrieben
im Land Berlin (TV-N)

1. Der Verstoß gegen eine tarifvertraglich geregelte Pflicht des Arbeitnehmers, bei gegebener Veranlassung auf Wunsch des Arbeitgebers an einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit mitzuwirken, kann je nach den Umständen geeignet sein, eine Kündigung zu rechtfertigen. Hierbei kann von Bedeutung sein, ob sich der Arbeitnehmer in einem entschuldbaren Rechtsirrtum über seine Mitwirkungspflichten befand.

2. Als Vertrauensarzt i. S. v. § 3 Abs. 4 TV-N kann der Arbeitgeber einen Arzt seines Vertrauens für die Untersuchung bestimmen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich – zumindest in größeren Unternehmen und Behörden – um einen solchen Arzt oder ärztlichen Dienst handelt, der vom Arbeitgeber allgemein für derartige Begutachtungsaufgaben bestellt ist.

3. Der Arbeitgeber hat den nach § 3 Abs. 4 TV-N begutachtenden Arzt nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 1 BGB) auszuwählen. Macht der Arbeitnehmer rechtzeitig vor oder während der Begutachtung begründete Bedenken gegen die Fachkunde oder Unvoreingenommenheit des Arztes geltend, so kann die Achtung billigen Ermessens je nach den Umständen verlangen, dass der Arbeitgeber einen anderen Arzt mit der Begutachtung beauftragt.

BAG, Urteil vom 27. September 2012 –
2 AZR 811/11

Mitarbeitergewinnung im Web 2.0: Was die Generation Y wirklich anspricht

Von Katharina Schlüter, epubli Verlag,
Berlin 2013, 128 Seiten, Preis: 34,95 Euro

Schon wieder eine Studie über Social Media und Employer Branding? Kaum ein Monat vergeht, in dem nicht über die Chancen von Facebook und Co. für die Rekrutierung von Mitarbeitern und speziell von Anhängern der Generation Y diskutiert wird. Was aber hält diese Generation – die in den 1980er- und 1990er- Jahren Geborenen – davon, wenn Arbeitgeber im Internet auf Nachwuchskräftefang gehen? Web 2.0 und Social Media scheinen der Ausweg aus dem Dilemma zu sein, ist doch das Internet
die zweite Heimat der Vertreter der Generation Y. Ihre Einstellung gegenüber Maßnahmen zur Mitarbeitergewinnung im Web 2.0 ist bislang kaum erforscht.

Konfliktfeld Homeoffice: Was müssen Arbeitgeber beachten?

Arbeit im Homeoffice gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Bandbreite reicht von komplett ausgestatteten Arbeitsplätzen bis hin zu kleineren Ecken, wo weniger umfangreiche Aufgaben bewältigt werden. Ungeachtet der Ausgestaltung bleibt das Unternehmen für Belange des Daten- und Arbeitsschutzes verantwortlich. Ggf. haben die Beschäftigten einen Anspruch auf Aufwendungsersatz; klare Regelungen vermeiden Konflikte.

Ich – Chef. Leitfaden für Existenzgründer

Von Christa Jäger-Schrödl, Ratgeberliteratur
Verlag/Stuber Publishing Group,
New York 2013, 114 Seiten,
Preis: 9,99 Euro

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist attraktiv, aber nicht immer ganz einfach. Christa Jäger-Schrödl hat für Existenzgründer, die diesen mutigen Schritt wagen möchten und auch für die, die sich noch nicht sicher sind, die relevanten Informationen in einem Ratgeber zusammengefasst. Sie wartet mit praxisnahen Tipps und Tricks auf. Betriebswirtschaftliches Wissen ist nicht erforderlich. Aber Begeisterung für neue Ideen sollten die Leser schon mitbringen.

Arbeitsrechtlicher Diskriminierungsschutz: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und andere arbeitsrechtliche Benachteiligungsverbote

Von Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard),
Verlag C. H. Beck, 2., neu bearb. Auflage,
München 2013, 489 Seiten, Preis: 49 Euro

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt im gesamten Arbeits- und Zivilrecht das Verbot von Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Mit den Auswirkungen im Arbeitsrecht ist das BAG schon vielfach befasst worden, viele Fragen sind noch offen. Hier gibt das Buch wichtige Hilfestellung.

Handbuch für Führungskräfte: Ein Praxisratgeber in Veränderungsprozessen

Von Christoph Abeln, Springer Gabler,
2. Auflage, Heidelberg 2014,
ca. 230 Seiten, gebunden,
Preis: 39,99 Euro

Führungskräfte befinden sich auf einem stetig wandelnden Veränderungs- und Verdrängungsmarkt. Sie stehen gewaltig unter dem Anpassungsdruck, den die Dynamik des Wirtschaftslebens erzeugt und der sich direkt auf die Arbeitsverhältnisse auswirkt. Wie derartige Veränderungen von der Führungskraft bewältigt werden können, beschreibt die vollständig überarbeitete und erweiterte Neuauflage dieses Buches. Zielgruppe sind nicht nur Führungskräfte; auch leitende Angestellte, Manager, Sprecherausschuss-mitglieder und Personalleiter finden aufbereitete Aufgabenstellungen und Lösungsvorschläge.

Transfergesellschaften: Personalabbau mit staatlicher Förderung

Mit der Einrichtung so genannter Transfergesellschaften machten zuletzt die großen Firmeninsolvenzen der Drogeriemarktkette „Schlecker“ und des Baumarktriesen „Praktiker“ Schlagzeilen. Doch nicht nur die Arbeitnehmer prominenter Insolvenzfälle profitieren von diesem staatlich geförderten Instrument, auch mittelständische Unternehmen, die auf Grund betrieblicher Umstrukturierungen Arbeitsplätze abbauen, können dies mithilfe einer Transfergesellschaft lösen. Der folgende Beitrag beleuchtet die Funktionen und das Wesen dieses Instruments und erläutert, inwieweit steuerlich eine Rückstellung für die Kosten einer Transfergesellschaft in der Bilanz des Arbeitgebers passiviert werden können.

Praktikantin hoffte auf Ausbildungsvertrag: 17.000 Euro nachträgliches Gehalt fielen an

Offiziell als Praktikantin beschäftigt, arbeitete eine junge Frau acht Monate lang unentgeltlich in einem Bochumer Rewe-Markt. Ihre Aufgaben entsprachen aber denen einer üblichen Hilfskraft, bestätigte das Arbeitsgericht Bochum nun mit der Folge, dass sie nachträglich Gehalt erhält (Az.: 2 Ca 1482/13). Insgesamt muss der Rewe-Markt für über 1.700 Arbeitsstunden aufkommen.

Waffendeals: Rüstungskonzern verliert Kündigungsverfahren

Der Rüstungskonzern Heckler & Koch hätte zwei Mitarbeiter, die nach Überzeugung ihrer Chefs in einen illegalen Waffendeal verwickelt sein sollen, nicht vor die Tür setzen dürfen. Das entschied das Arbeitsgericht Freiburg (Az.: 12 Ca 154/13, 12 Ca 155/13).

Jetzt ELStAM-Änderungen mit Rückwirkung auf 2013 dringend beachten

Die Finanzverwaltung hat systematische Unregelmäßigkeit in der Abwicklung von Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) festgestellt. Dies berichtet aktuell das Portal zur elektronischen Lohnsteuerkarte „Elsterweb“ und gibt Warnhinweise insbesondere für SAP-Nutzer. Dem Bericht zufolge hatte die Behörde jüngst beobachtet, dass mit den Monatslisten März 2014 auch Änderungen der ELStAM mit einer rückwirkenden Gültigkeit für 2013 bereitgestellt werden. Dies entspreche nicht den lohnsteuerrechtlichen Vorgaben. Nach Abschluss der Lohnkonten für Vorjahre (also 2013) sind diese ELStAM nicht mehr in das Lohnkonto des Jahres 2013 zu übernehmen. Es sei davon auszugehen, so Elsterweb, dass diese Konstellationen noch in künftigen Monatslisten enthalten seien.

Krank im Ausland: Versicherte müssen Versicherer verständigen

Sofern bei einer Erkrankung im Ausland die Notrufzentrale der Versicherung nicht verständigt wird, muss ein Versicherter beweisen, dass und woran er tatsächlich erkrankt ist und dass die medizinische Behandlung notwendig war. Das hat ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 273 C 32/13) ergeben. Im besprochenen Fall musste der Kläger seine Krankenhauskosten in Höhe von mehr als 3.000 Euro selbst zahlen.

Leiharbeit – SV: Nachforderung von Beiträgen: knapp 100.000 Euro

Eine Leiharbeitsfirma muss wegen Unwirksamkeit der Tarifverträge, welche die „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) geschlossen hatte, Gesamtsozialversicherungsbeiträge nachzahlen, soweit die Forderungen noch nicht verjährt sind. So entschied das Sozialgericht (SG) Detmold (Az.: S 6 R 1181/12).

Wahl zum Betriebsrat garantiert keine Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses

Ein befristetes Arbeistverhältnis endet auch dann, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich zum Betriebsrat gewählt wurde. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm mit einem Urteil am 05.11.2013 (7 Sa 1007/13) entschieden. Der AGAD – Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. begrüßt diese Entscheidung, weist aber auch auf Probleme für die Praxis hin.

Boni | Tarifvertrag | Arbeitsverträge | Aktuelle Rechtssprechung (2013)

Bei der Bestimmung der Höhe von Boni müssen Arbeitgeber auch die Praxis etwaig gegebener Vorjahre berücksichtigen. Die, für die Höhe des Bonusanspruchs maßgebliche Leistungsbestimmung wird dann gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch Urteil getroffen. Dieser Beitrag liefert dazu wichtige Details und thematisiert weiterhin unwirksame Befristungsabreden sowie die Folgen einer rückwirkenden Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages.

Datensicherheit (2013)

Die Daten eines Arbeitnehmers stehen grundsätzlich in der Verfügungsgewalt des Arbeitgebers. Lesen Sie, was passiert, wenn ein Arbeitnehmer Daten seines Benutzer-Accounts in seinem Unternehmen in großem Stil löscht, während er mit seinen Vorgesetzten eine Änderung seines Arbeitsvertrages verhandelt.

Arbeitszeit & -gestaltung | Aktuelle Rechtssprechung (2014)

Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ein Arbeitgeber einem Angestellten für dessen mitgebrachten Hund ein Hausverbot erteilen? Und was bedeutet es in letzter Konsequenz, wenn ein Mitarbeiter zwar Nachtschichten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr leisten kann, ihm die geschuldete Arbeitsleistung aber dadurch aus Sicht des Gesetzgebers dennoch nicht unmöglich geworden ist? Lesen Sie die Antworten jetzt nach.

Betriebsrat | Aktuelle Rechtssprechung (2014)

Dem Betriebsrat müssen bei der Organisationsplanung von betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen weitgehende Mitbestimmungsrechte eingeräumt werden. Dieser Thread informiert über die entsprechenden Details, und er erläutert außerdem eine wichtige Rechtsänderung zur Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen.

Demographie | Aktuelle Rechtssprechung (2014)

Zwischen Januar und März 2014 hat der Gesetzgeber zahlreiche Urteile gefällt, die Arbeitgebern und Arbeitnehmern klare Richtlinien zur Bewältigung familien- und altersfokussierter Arbeit sowie Entlohnung bieten. Es geht konkret um betriebliche Altersrenten, Kinderzuschläge und Erholungsurlaub für Eltern.

Gesundheit und Arbeit

In diesem Artikel lesen Sie, wie ich über die Betrachtungsweise der eigenen Gesundheit denke und über das Zeit Dilemma, das die meisten berufstätigen Menschen beschäftigt.

Creating People Advantage 2014 / Umfrage

Die Studie untersucht aktuelle Trends in den Bereichen:

· HR Data Analytics

· Einfluss der HR auf das Geschäft

· HR-Target Operating Model

· Führungskräfte- und Talentmanagement

· Leistungsstarke HR-Funktion

HR-Software-Report 2014 erschienen

Der HR-Software-Report beschreibt, welche Erfahrungen Unternehmen mit ihrer HR-Software gesammelt haben und für welche Themen sie sich zusätzliche Lösungen wünschen. Er bietet einen Ausblick auf die Entwicklung der HR-IT-Budgets und beschreibt aktuelle Trends in diesem Themenfeld.

Gehaltsanpassungsmatrix (Merit Increase Matrix) mit System -Ergebnisse auf Knopfdruck

Das moderne Tool von Baumgartner & Partner unterstützt Sie bei der kompletten Berechnung der gehaltsrunde abhängig von der Lage des Mitarbeiters im Band und der zugrundeliegenden Leistungsbeurteilung.
Alle Variablen können frei vergeben werden.
Die Diskussion über die Verwendung des Gehaltserhöhungsbudgets wird damit schnell umsetzbar mit hoher Akzeptanz der beteiligten Führungskräfte

“Es gibt keinen Fachkräftemangel, es gibt nur ein Problem der Verteilung”

Fachkräftemangel: „Zu viele Lehrer, zu wenige Azubis“ – so titelte die “Zeit Online” am Donnerstag, 6. März, und stellte eine Studie vor, die zu einem überraschenden Ergebnis kommt: Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sagen, dass vor allem mehr Gymnasiasten eine Ausbildung beginnen müssten – dann würde der Fachkräftemangel in Deutschland womöglich ausbleiben.

Damit allein ist es aber nicht getan, so Lars Wolfram, Mitgründer der 22 Connect AG/Talents Connect aus Köln. Die wirkungsvollste Methode, dem Fachkräftemangel zu begegnen sei – neben der Aktivierung von Frauen und älteren Arbeitnehmern – die richtigen Leute in die passenden Jobs zu holen. Und zwar ab sofort. Damit Unternehmen vor dem Jahr 2030, auf das die genannte Studie sich bezieht, auf qualifiziertes Personal zurückgreifen können. Es gibt nämlich bereits die Technologie, die genau das ermöglichst. Ein wissenschaftlich fundierte Algorithmus soll den Bewerbungsprozess umkehren.

Familienfreundlichkeit durch IT-Tools: So bleiben arbeitende Eltern wirklich am Ball

Mitarbeiter mit Kindern in Elternzeit an virtuelle Arbeitsplätze heranführen – die Vorteile davon wurden schon viel beschworen: Höhere Pro-
duktivität, Arbeitsleistung und Mitarbeiterbindung, mehr Zufriedenheit und Motivation, verkürzte Elternzeit und weniger Reisekosten. Weniger prominent diskutiert wird bislang im technischen Detail: Welche Anwendungen nutzen? Welche miteinander verknüpfen? An dieser Stelle setzte der Vortrag von Sandra Benz und Simone Schuhmacher auf der PERSONAL 2014 Süd in Stuttgart an. Beide arbeiten bei der MFG Innovationsagentur für IT und Medien. HRM.de hat vorab in die Präsentation gesehen und stellt die Lösungen vor, welche die Referentinnen ansprechen werden.