Social Media Recruiting

Das Recruiting steht durch zahlreiche Veränderungen vor neuen Herausforderungen. Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Employer Branding sind in diesem Zusammenhang nur einige Stichworte. Aber auch neue Kommunikationswege über Social Media stellen neue Anforderungen an die Personalsuche.

Arbeitsunfall im Ausland: Gesetzliche Versicherung zahlt

Immer häufiger sind deutsche Bauunternehmen im Ausland tätig. Die Beschäftigten müssen dort jedoch nicht auf ihren Versicherungsschutz verzichten: Auch im Ausland sind sie gegen Risiken durch Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten voll abgesichert.

Entsendung ins Ausland mit fatalen Ungenauigkeiten

Personalverantwortliche vergessen bei der Gestaltung des Entsendeprozesses häufig, dass es die Krankenkassen sind, die über das Vorliegen von Entsendekriterien entscheiden und damit festlegen, ob eine Ausstrahlung vorliegt oder nicht. Welche Konsequenzen dies haben kann, verdeutlicht ein aktuelles Praxisbeispiel.

Das integrale Selbst – Fundament transformativer Führung

Meine jüngste Mini-Transformation habe ich im Gespräch mit meist ange- stellten Geschäftsführern von KMUs erlebt. So war meine anfängliche Einstellung, dass ich diese erst noch von der Notwendigkeit einer Transfor- mation der Unternehmens- führung hin zu mehr Vertrauen, mehr Begeisterung, mehr Spielraum für Innovationen überzeugen müsse. Verwundert rieb ich mir daher anfangs oft die Augen, wenn ich erfuhr, dass diese Überzeugung bei vielen schon präsent war. Ihr tatsächliches Problem aber war, dass sie sich außer Stande erlebten, die Anderen, also Eigentümer, Investoren aber auch Kollegen von der Notwendigkeit einer grundle- genden Transformation zu überzeugen. Diese Geschäfts- führer suchten also nach Fähigkeiten, die ihnen helfen sollten, andere von Ihrer Absicht nach ‚moderner Unternehmensführung’ zu begeistern. Seit Bateson1 wissen wir, dass die Voraussetzung zum Erlernen neuer Fähigkeiten eine kontextbezogene Identität, also eine adäquate Antwort auf die Frage ‚Wer bin ich, wenn ich xy kann?’ ist. Der Weg einer Transformation beginnt also bei der Selbstdefintion des/der TransformatorIn und diese möchte ich im folgenden darstellen. Weiter geht’s hier: http://blogs.system-worx.de/nicoleweis/2012/06/07/das-integrale-selbst-fundament-transformativer-fuhrung/#more-679

Pensionskassenleistung

Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt, die über eine Pensionskasse durchgeführt werden sollen, und macht die Pensionskasse von ihrem satzungsmäßigen Recht Gebrauch, Fehlbeträge durch Herabsetzung ihrer Leistungen auszugleichen, so hat der Arbeitgeber aus dem arbeitsvertraglichen Grundverhältnis für die Leistungskürzung einzustehen. Diese Verpflichtung folgt aus § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, wonach der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann einzustehen hat, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn, sondern über einen der in § 1b Abs. 2 bis 4 BetrAVG angeführten externen Versorgungsträger erfolgt. Von dieser Einstandspflicht kann der Arbeitgeber sich nach § 17 Abs. 3 BetrAVG nicht befreien.

Der Kläger war bis zum 31. Oktober 2000 bei der Beklagen und deren Rechtsvorgängerin beschäftigt. Die Beklagte hatte ihm neben einer im Versorgungsfall aus ihrem Vermögen zu erbringenden Firmenrente eine Betriebsrente zugesagt, die über eine Pensionskasse durchgeführt werden sollte. Seit dem 1. November 2003 bezieht der Kläger von der Beklagten die Firmenrente und von der Pensionskasse die Pensionskassenrente. Die Satzung der Pensionskasse sieht vor, dass ein Fehlbetrag unter bestimmten Voraussetzungen durch Herabsetzung der Leistungen auszugleichen ist. Im Jahr 2003 beschloss die Mitgliederversammlung der Pensionskasse eine Herabsetzung ihrer Leistungen und zahlte in der Folgezeit an den Kläger eine verringerte Pensionskassenrente aus. Der Kläger hat von der Beklagten ua. den Ausgleich der Beträge verlangt, um die die Pensionskasse ihre Leistungen herabgesetzt hatte.

Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten blieb vor dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts insoweit erfolglos. Die Beklagte ist verpflichtet, an den Kläger die Beträge zu zahlen, um die die Pensionskasse ihre Leistungen herabgesetzt hat. Zwar haben die Parteien vereinbart, dass für die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die über die Pensionskasse durchgeführt werden, die jeweils gültige Satzung der Pensionskasse maßgeblich sein soll. Die dynamische Inbezugnahme der Satzung der Pensionskasse erstreckt sich jedoch nicht auf die Satzungsbestimmung, die der Pensionskasse das Recht gibt, Fehlbeträge durch Herabsetzung ihrer Leistungen auszugleichen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Juni 2012 – 3 AZR 408/10 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Juni 2010 – 19 Sa 33/09 –

Fachkräftemangel an Ingenieuren? Handlungsempfehlungen für B2B-Unternehmen

Laut dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI) erreichte die Zahl offener Ingenieursstellen im April 2012 erneut einen Rekordwert. Die fehlenden Fachkräfte werden für Industrieunternehmen zunehmend ein Problem. Doch die Stimmen aus der Wirtschaft sind zwiespältig: Viele spüren bereits die Folgen eines Ingenieursmangels, andere haben ihn bisher nicht wahrgenommen. Welche Sorgen sind berechtigt? Wo liegen die Probleme? Und wie können B2B-Unternehmen ihre Chancen im Fachkräftemangel nutzen?

Türkei erhebt Steuern für Expats

Expats in der Türkei zahlen seit dem 31. Januar eine monatliche Steuer in Höhe von 212,76 Türkische Lira (circa 89 Euro) für Familien. Nicht verheiratete Paare zahlen sogar den doppelten Preis von 425,52 Türkische Lira (etwa 177 Euro) an den Staat. Die neue Gesetzesgrundlage des türkischen Gesundheitssystems, auch Sosyal Güvenlik Kurumu (SGK) genannt, fordert die Registrierung und Zahlung der Steuern.

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei Sonderzahlung?

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet bei der Arbeitsvergütung nur dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber aktiv eine verteilende Entscheidung trifft. Daran fehlt es, wenn der Arbeitgeber mit der Leistung ausschließlich eine vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Arbeitnehmer (z.B. aus einem Tarifvertrag) erfüllt.

Junge Chefs – alte Mitarbeiter Kann das gut gehen? Der demografische Wandel verändert das Führungsfeld

Nicht jeder Konflikt zwischen Führung und Team ist schädlich. Konflikte helfen, Schwachstellen im Führungsprozess und in der Organisation aufzudecken. Wichtig ist ein fairer Ausgleich der Interessen und Bedürfnisse von Jung und Alt. Traditionelle Werte wie Achtung, Toleranz, Offenheit und Offensein sowie Verständnis füreinander helfen das Konfliktpotenzial überschaubar zu halten. Generationskonflikte können aber auch durch eine falsche Ausrichtung im System verursacht sein und verschärft werden. Auf ein positives Miteinander zwischen den Genationen kann durch nachhaltige Maßnahmen wie alternsgerechte Arbeitsplätze, Tandem Modelle, Mentoring eingewirkt werden.

Recht für Expatriates – Juni 2012

Auf welche Schwierigkeiten stoßen deutsche Unternehmen, die ihren Mitarbeitern in den Niederlanden ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellen wollen? Inwiefern sind Kurzzeitentsendungen auch möglich, ohne den A1-Schein bei der für den Arbeitnehmer zuständigen Krankenkasse zu beantragen? Lesen sie außerdem, was es mit dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland auf sich hat.

Erweiterte Steuerfreiheit bei der Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte: Mobile Alleskönner sind auf dem Siegeszug

Wenn Sie Ihren Arbeitnehmern einen betrieblichen Festnetz- bzw. Mobilfunkanschluss oder einen betrieblichen PC zur Privatnutzung überlassen, sind die hierbei entstehenden geldwerten Vorteile bereits seit geraumer Zeit steuerfrei. Daher brauchen Sie in derartigen Fällen weder eine Lohnversteuerung noch eine Verbeitragung zur Sozialversicherung durchzuführen. Der Gesetzgeber hat jetzt den Anwendungsbereich dieser Steuerbefreiungsvorschrift rückwirkend deutlich erweitert.

Neues aus der LohnPraxis – Juni 2012

Liegt eine Diskriminierung wegen des Alters vor, wenn Unternehmen die Berufserfahrung, die ein Beschäftigter im Tochterunternehmen eines Konzerns erworben hat, bei der Vergütung nicht berücksichtigen? Welche Angaben sind in einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch zu machen? Haben Haustarifverträge immer Vorrang vor Flächentarifverträgen?

Arbeitsrechtsfrage Juni 2012: Arbeitsverträge älterer Beschäftigter ohne Sachgrund befristen?

Frage anonym gestellt: „In unserem Unternehmen beschäftigten wir häufig Arbeitnehmer, die älter als 52 Jahre sind, auf befristeter Basis. Einen sachlichen Grund für die Befristung mussten wir dafür ja nicht unbedingt angeben. Wir haben nun gehört, dass der Europäische Gerichtshof sich zu dem Thema kritisch geäußert hat und möglicherweise eine Altersdiskriminierung vorliegen könnte. Deshalb sind wir etwas unsicher, ob wir die bisherige Praxis so weiterführen sollten. Wie schätzen Sie die Situation ein?“

Keine Nachwirkung bei Kündigung einer BV über Urlaubsgeld

§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: Ist ein Vergütungsbestandteil als freiwillige Leistung in einer gesonderten Betriebsvereinbarung geregelt und bringt der Arbeitgeber hinreichend deutlich zum Ausdruck, dass er in Zukunft keine Mittel mehr für diese freiwillige Leistung zur Verfügung stellen wird, wirkt diese Betriebsvereinbarung nach ihrer Kündigung nicht nach. Der Arbeitgeber kann mitbestimmungsfrei entscheiden, ob er die freiwillige Leistung künftig erbringt.
(Leitsatz des Bearbeiters)

Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung

Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 3 Satz 1 GG; § 626 Abs. 1 BGB: Verarbeitet ein Mitarbeiter seinen Arbeitsalltag mit Kollegen und Vorgesetzten in einem Roman und kann er sich auf die garantierte Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG berufen, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht fristlos kündigen.
(Leitsatz der Bearbeiterin)

Wo endet das Direktionsrecht? Spielräume des ArbZG nutzen

Mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat der Gesetzgeber das öffentlich-rechtliche Arbeitszeitrecht geregelt und die am 2.8.2004 in Kraft getretene Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG umgesetzt. Das Gesetz soll die Gesundheit der Arbeitnehmer und die Sonn- und Feiertagsruhe schützen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat geahndet werden. Wer sich als Arbeitgeber auskennt, merkt aber schnell, dass ihm durchaus ein Spielraum verbleibt, sein Direktionsrecht auszuüben.

Arbeitsrecht: Aktuelles in Kürze – Juni 2012

Ist die Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin gerechtfertigt, wenn sie auf ihrem privaten Facebook-Account einen Kunden des Arbeitgebers kritisiert? Müssen innerbetriebliche Stellenausschreibungen Angaben zu einer Befristung der Stelle enthalten? Gilt die neue Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch auch für tariflichen Mehrurlaub?

Arbeitsrechtliche Rückzahlungsvorbehalte von Aus- und Weiterbildungskosten

Vereinbarungen, mit denen sich Arbeitnehmende verpflichten, vom Arbeitgeber finanzierte Aus- oder Weiterbildungen im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzuzahlen, sind ein weit verbreitetes Mittel der Mitarbeiterbindung. Da Rückzahlungsvorbehalte die Kündigungsfreiheit des Arbeitnehmers und dadurch die Kündigungsparität beschneiden können, sind sie nur beschränkt zulässig. In der Praxis stellen sich deshalb immer wieder Einzel-fragen. Einige davon sollen im Folgenden beleuchtet werden.

Aktuelle Urteile in Kürze – Mai 2012

Ist die Kündigung eines gewählten Arbeitnehmers infolge Umstrukturierung rechtsmissbräuchlich? Ist der Lohn einer Arbeitnehmerin im Vergleich zu ihrem Stellennachfolger diskriminierend? Stellt die möglicherweise nicht korrekte buchhalterische Verbuchung eines Betrags bei vorheriger Verwarnung einen Grund für eine fristlose Entlassung dar? Ist eine Rückzahlungsvereinbarung bei Kündigung innert zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung zulässig? Aktuelle Urteile geben Aufschluss.

Altersdiskriminierung wegen Nichtberücksichtigung der Berufserfahrung?

Die Richtlinie 2000/78/EG verbietet jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung eines Arbeitnehmers wegen des Alters. Eine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Kriterien Personen eines bestimmten Alters gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können.

Die Gesellschaft Tyrolean Airways befindet sich mit ihrem Betriebsrat in einem Rechtsstreit über die Frage der Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei den anderen beiden Tochtergesellschaften des Austrian Airlines Konzerns, der Austrian Airlines und der Lauda Air, bei der Einstufung des Bordpersonals der Tyrolean Airways in Verwendungsgruppen und folglich für die Höhe des Entgelts. Nach dem Kollektivvertrag von Tyrolean Airways erfolgt die Umstufung von der Verwendungsgruppe A auf die höhere Verwendungsgruppe B nach Vollendung des dritten Dienstjahres, d. h. drei Jahre nach der Einstellung als Flugbegleiter. Die Dienstverträge sehen üblicherweise vor, dass für alle Regelungen und Ansprüche, für die das Eintrittsdatum relevant ist, jenes bei Tyrolean Airways maßgeblich ist.

Vor diesem Hintergrund wollte das Landesgericht Innsbruck (Österreich) wissen, ob die Richtlinie 2000/78 einer Klausel eines Kollektivvertrags entgegensteht, nach der bei der Einstufung in Verwendungsgruppen und damit für die Höhe des Entgelts nur die als Flugbegleiter bei einer bestimmten Luftlinie eines Konzerns erworbene Berufserfahrung berücksichtigt wird, nicht aber die identische Erfahrung, die bei einer anderen Luftlinie dieses Konzerns erworben wurde.

Mit seinem Urteil vom heutigen Tag verneint der Gerichtshof diese Frage. Eine Klausel wie die im Kollektivvertrag von Tyrolean Airways enthaltene führt nämlich nicht zu einer Ungleichbehandlung wegen des Alters.

Eine solche Klausel kann zwar zu einer Ungleichbehandlung in Abhängigkeit vom Einstellungsdatum bei dem betreffenden Arbeitgeber führen, doch beruht ein solcher Unterschied weder unmittelbar noch mittelbar auf dem Alter oder auf einem an das Alter anknüpfenden Ereignis. Bei der Einstufung nicht berücksichtigt wird nämlich die etwaige Berufserfahrung, die ein Flugbegleiter bei einer anderen konzerninternen Luftlinie erworben hat, und zwar unabhängig von seinem Alter zum Zeitpunkt der Einstellung. Die Klausel beruht daher auf einem Kriterium, das weder untrennbar mit dem Alter der Arbeitnehmer verbunden ist, noch mittelbar daran anknüpft, auch wenn nicht ausgeschlossen ist, dass die Anwendung des streitigen Kriteriums in bestimmten Einzelfällen dazu führen kann, dass die Umstufung von Verwendungsgruppe A auf Verwendungsgruppe B bei den betroffenen Flugbegleitern in höherem Alter erfolgt als bei Flugbegleitern, die eine entsprechende Berufserfahrung bei Tyrolean Airways erworben haben.

EuGH, 7. Juni 2012, C-132/11

Im Reinigungsgewerbe kein Lohn für arbeitsfreie Zwischenzeiten

Nach dem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk vom 04.10.2003 ist die zwischen dem Ende der Reinigung des einen Objekts und dem Beginn der Reinigung im Folgeobjekt liegende arbeitsfreie Zeit – sogenannte Zwischenzeit – regelmäßig nicht zu vergüten.

Die Klägerin ist seit Mitte 2008 als Innenreinigerin bei einem schleswig-holsteinischen Reinigungsunternehmen beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der allgemeinverbindliche Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk Anwendung (RTV). Die Klägerin wird in verschiedenen Reinigungsobjekten sowohl vormittags als auch nachmittags eingesetzt. Die einzelnen Arbeitseinsätze reihen sich nicht nahtlos aneinander, sodass zwischen den Arbeitseinsätzen unterschiedlich lange, teilweise bis zu vier Stunden Leerlaufzeiten entstehen, die die Klägerin oft zu Hause verbringt. Die Fahrtzeiten zwischen den einzelnen Reinigungsobjekten werden von der Beklagten vergütet, nicht hingegen die arbeitsfreie sonstige Zwischenzeit. Die Klägerin hat gemeint, dass sie auch für die arbeitsfreien Zwischenzeiten einen tariflichen Lohnanspruch habe. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht haben die hierauf gerichtete Lohnklage abgewiesen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 21.03.2012, Aktenzeichen 3 Sa 440/11).

Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, dass gemäß § 4 RTV das Tarifentgelt nur für die wirklich geleistete Arbeitszeit gezahlt werde. § 3 RTV lege wiederum fest, dass die zu vergütende Arbeitszeit regelmäßig an der Arbeitsstelle beginne und ende und darüber hinaus nur die zwischen Beginn und Ende der Arbeitszeit aufgewendete Wegezeit als Arbeitszeit gelte. Aus dem Wortlaut und der Auslegung der Tarifnorm sowie der dazugehörigen Erläuterung ergebe sich, dass nach dem Willen der Tarifvertragsparteien neben der reinen Arbeitszeit nur „Wegezeiten“, das heißt Fahrtzeiten, und nicht sonstige arbeitsfreie Zwischenzeiten als Arbeitszeit zu vergüten seien. Dagegen spreche auch nicht, dass die Klägerin die kaum individuell gestaltbaren Zwischenzeiten oftmals nicht sinnvoll nutzen könne. Denn maßgeblich sei nur der im Wortlaut der Tarifnorm zum Ausdruck gekommene Wille der Tarifvertragsparteien. Zudem sei ein Tarifvertrag immer ein ausgehandeltes Gesamtergebnis, für dessen Erzielung beide Tarifvertragsparteien Kompromisse eingingen.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

LAG Schleswig-Holstein, 15.05.2012

Social Media Marketing

Viele der in den letzten Jahren aufgesetzten Social-Media-Marketing-Projekte haben den Unternehmen eher geschadet als genutzt. Zu diesem ernüchternden Fazit kommen die Wuppertaler Social-Media-Marketing-Experten von I.O. ITSolutions in einem Beitrag für das twago-Magazin.

Ewiger Zweiter: Arbeitgebermarke

Großer Bruder Unternehmensimage, kleiner Bruder Arbeitgebermarke – oder doch nur Stiefkind? Ein positives Unternehmensimage allein reicht noch nicht für eine überzeugende Arbeitgebermarke.

Fachkräftemangel durch Freelancer mildern?

In der Diskussion über Fachkräftemangel geht es in der Politik um die immer gleichen Konzepte: Mehr Ältere, Frauen und Zuwanderer sollen das Problem lösen. Dabei wird übersehen, dass es noch weitere Möglichkeiten gibt, das Problem zu mildern: Verstärkt auf Projektbasis mit freiberuflichen Mitarbeitern zu arbeiten.

Die Richtigen identifizieren – Videointerviews in der Personalauswahl

Um möglichst frühzeitig im Rekrutierungsprozess aussagekräftige Informationen über ihre Bewerber zu erhalten, nutzen Unternehmen die unterschiedlichsten Methoden und Verfahren. Konnten erste Eindrücke früher nur über Bewerbungsunterlagen, Telefoninterviews oder Assessment Center verifiziert werden, kamen durch die Möglichkeiten des Internets eine Vielzahl von Online-Assessments hinzu. Mit zeitversetzten Videointerviews haben Unternehmen seit neuestem nun auch die Möglichkeit via Bild und Ton die geeignetsten Kandidaten sicher zu identifizieren, Kosten effektiv zu senken und ihre Arbeitgebermarke zu stärken.

Jobbörsen-Auswahl: Jobbörsen-Nutzer-Umfrage soll im Zweifel helfen

Die Crosspro-Research-Nutzer-Umfrage, bei der Stellensuchende Jobbörsen und Jobsuchmaschinen nach unterschiedlichen Kriterien beurteilen, läuft seit Oktober 2008 und hat bis zum 31. März 2012 insgesamt 16.511 Bewertungen kumuliert. Jobware, Kalaydo und Stepstone liegen in der Gunst der Bewerber im Qualitätswettbewerb der Jobportale ganz eng zusammen in der Spitzengruppe der allgemeinen Jobbörsen in Deutschland. Das Karriereportal Monster und die Jobbörse des Business-Netzwerks XING landen im Mittelfeld.

Weg von der Werbung: HR-PR

„Vielfältige Aufgabengebiete“ und „hervorragende Perspektiven für die Zukunft“, „interessante Jobs“ und „Entwicklungsmöglichkeit nach Maß“: Zahlreiche Arbeitgeber versprechen derzeit auf ihren Internetseiten Bewerbern das Blaue vom Himmel. Untermalt wird der Text von den statischen oder bewegten Bildern breit grinsender Mitarbeiter. Ganz neu sind die Versatzstücke nicht. Und genau da liegt das Problem. Nach – oft jahrzehntelangem – Gebrauch ist die Sprache der Arbeitgeber verbraucht, ehemals starke Begriffe „entsaftet“, zurück bleibt die schlappe Wortschale.

Erfolgreiche Unternehmen stärken Innovationsgeist und fördern Talente

Unilever, Nestlé und Siemens belegen die Spitzenplätze im europäischen Ranking „Best Companies for Leadership“ der internationalen Unternehmensberatung Hay Group. Unter die europäischen Top 10 schaffte es mit Daimler ein weiteres deutsches Unternehmen (Platz 10). Den weltweiten Spitzenplatz sicherte sich General Electric vor Procter & Gamble und IBM.

Arbeitstypen der Zukunft: Wissensarbeiter auf dem Vormarsch

Die Arbeitswelt durchläuft aktuell einen grundlegenden strukturellen Wandel. Das „Galileo. Institut für Human Excellence“ macht in der Studie “Work:design” elf Arbeitstypen der Zukunft aus. In einer anonymen Online-Umfrage wurden 70 Teilnehmer gefragt, in welcher der Charakterisierungen sie sich wiederfinden. Dabei hat sich ein Typ klar an die Spitze gesetzt.