Landesarbeitsgericht erklärt Kündigung einer Reinigungskraft trotz Fremdvergabe der Tätigkeiten für unwirksam

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung vom
7. Februar 2012 die außerordentliche betriebsbedingte Kündigung einer Reinigungskraft für unwirksam erklärt.

Das Unternehmen hatte Umstrukturierungsmaßnahmen vorgenommen und dabei unter anderem die unternehmerische Entscheidung getroffen, die Reinigungsarbeiten nicht mehr durch eigene Kräfte durchzuführen, sondern diese per Fremdvergabe auszulagern. Gegenüber den Reinigungskräften, die tarifvertraglich ordentlich nicht mehr kündbar waren, wurde daraufhin eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen.

Das Landesarbeitsgericht hat den Arbeitgeber nicht für berechtigt gehalten, das Arbeitsverhältnis der Reinigungskraft durch außerordentliche Kündigung zu beenden. Er könne sich – ebenso wie bei anderen Verträgen – nicht ohne Weiteres von seiner Vertragsbindung gegenüber dem Arbeitnehmer lossagen, sondern müsse die ordentliche Unkündbarkeit der Reinigungskraft bereits bei der Erstellung seines unternehmerischen Konzepts in Rechnung stellen. Umstände, dass die Auslagerung der Reinigungsarbeiten auf Dritte unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten unumgänglich gewesen sei, habe der Arbeitgeber nicht vorgetragen.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Februar 2012, Aktenzeichen 7 Sa 2164/11

Fachkräfte für morgen gewinnen, halten und entwickeln

Während die Zahl der qualifizierten Erwerbspersonen im Zuge des demografischen Wandels abnimmt, benötigen Unternehmen für wissensintensive Dienstleistungen verstärkt Fachkräfte mit Spezialkenntnissen. Auf der Messe PERSONAL2012 Süd vom 24. bis 25. April in Stuttgart und der Messe PERSONAL 2012 Nord vom 9. bis 10. Mai in Hamburg erfahren Personalverantwortliche, wie sie dieser Herausforderung mit nachhaltigen Konzepten begegnen können.

Alle in einem Boot: Die Gesamtleistung zählt

Ein Steuermann allein kann keine Rennen gewinnen, weiß Dominik Neidhart. Der Profi-Segler, der 2003 mit dem Schweizer Team Alinghi erstmals den America’s Cup nach Europa holte, spricht am Dienstag, 24. April, auf der Messe PERSONAL2012 Süd in Stuttgart und am Donnerstag, 10. Mai, auf der PERSONAL2012 Nord in Hamburg zum Thema „Go hard or go home. Fünf Schritte vom Herausforderer zum Sieger”. Sein Ziel: Denkanstöße geben, um die Zusammenarbeit in Organisationen zu verbessern.

Der Ton macht die Musik – Non-verbale Kommunikation

Allein die Stimme kann viel über Menschen verraten. „Wenn jemand sehr gestresst ist, dann tendiert die Stimme dazu, ungewöhnlich hoch und schrill zu sein“, erzählt Michael Rossié. Jemand, der sich besonders profilieren wolle, säusele eher. So sprächen zum Beispiel Führungskräfte, wenn sie von der Fortbildung kommen. „Eine leicht näselnde Stimme wiederum könnte ein Indiz für großes Selbstbewusstsein sein“, fügt der Experte für non-verbale Kommunikation hinzu. Die leichte Vibration im Kopf genössen arrogante Menschen ganz besonders. Jemand, der den Unterkiefer nicht aufbekomme, könne etwas verbergen oder Ärger unterdrücken.

Prof. Knoblauch: Mitarbeiterbeurteil , Bester Tip am Schluss

Herr Prof. Knoblauch ist ein von mir sehr geschätzter Unternehmer, der sích internsiev mit dem Tehma Personal auseinandersetzt.

Hier in seinem Video zum Thezma Mitarbeiterbeurteilungsbogen gefällt mir die “Zusatzfrage” am Schluss am besten:

– Fragen Sie Ihren Mitarbeiter/in auch mal was in Unternehmen, in denen er/sie schon mal gearbeitet hat, besser ist/war als bei Ihnen. Ich bin sicher hier kann spannendes Feedback entstehen.

Urlaubsabgeltung bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

Der schwerbehinderte Kläger war in der Zeit vom 01.04.1964 bis zum 31.08.2008 im Dortmunder Betrieb der Beklagten als Schlosser beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Einheitliche Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen vom 18. 12. 2003 (im Folgenden: EMTV) Anwendung. Der Kläger war zunächst seit dem 23.01.2002 arbeitsunfähig krank und bezog ab dem 01.10.2003 jeweils befristet eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Das Arbeitsverhältnis wurde zum 31.08.2008 durch Aufhebungsvereinbarung beendet. Am 18.03.2009 hat der Kläger beim Arbeitsgericht Dortmund Klage auf Abgeltung seines Urlaubs für die Jahre 2006, 2007 und 2008 in Höhe von jeweils 35 Arbeitstagen eingereicht. Das Arbeitsgericht hat dem Kläger mit Urteil vom 28.08.2009 die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs von 60 Arbeitstagen und des Schwerbehindertenurlaubs von 15 Arbeitstagen für die Jahre 2006, 2007 und 2008 zugesprochen. Im Berufungsverfahren hat das Landesarbeitsgericht Hamm mit Beschluss vom 15.04.2010 dem europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob Urlaubsansprüche für langjährig arbeitsunfähige Arbeitnehmer angesammelt werden können oder ob sie zeitlich befristet sind. Die 16. Kammer hatte daran Zweifel, ob der Zweck des Urlaubsanspruchs die Ansammlung von Urlaubsansprüchen über viele Jahre erfordert. Mit Urteil vom 22.11.2011 hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass Artikel 7 I. der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dahingehend auszulegen ist, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften wie Tarifverträgen, die das Ansammeln von Ansprüchen auf bezahlten Jahresurlaub aus vergangener Zeit auf einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten beschränken, nicht entgegensteht.

Mit Urteil vom 22.03.2012 hat das Landesarbeitsgericht der Entscheidung des EuGH folgend die Beklagte verurteilt, für 15 Monate den Urlaub abzugelten und im Übrigen die Klage gewiesen. Nach dem Urteil des EuGH ist der § 11 Abs. Unterabs. 3 des EMTV, der einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten bei Krankheit vorsieht, nicht zu beanstanden und verstößt nicht gegen Europarecht.

Entgegen der Ansicht der Beklagten war der Kläger auch berechtigt, die Ansprüche noch geltend zu machen, obwohl er die im EMTV geregelte 3-Monats-Frist nach Fälligkeit nicht eingehalten hat. Denn dieser Tarifvertrag hat die Besonderheit, dass diese Frist nicht gilt, wenn der Arbeitnehmer trotz Anwendung der nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt gehindert war, die Frist einzuhalten. Dieser Fall war hier anzunehmen, weil zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Ansprüche des Klägers nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts solche Ausschlussfristen für Urlaubsansprüche noch keine Anwendung fanden und der Kläger zum damaligen Zeitpunkt die Frist gar nicht einhalten musste.

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 22.03.2012 – 16 Sa 1176/09,

Es wird darauf hingewiesen, dass die Berufungskammer die 15-Monats-Frist im des Metallbereichs NRW für einschlägig hält, weil sie dort ausdrücklich geregelt ist. Für den Fall des MTV Einzelhandels in NRW hat die Berufungskammer am 12.01.2012 entschieden, dass in diesem Bereich Urlaubsansprüche langjährig arbeitsunfähiger Arbeitnehmer spätestens 18 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen, wenn sie bis dahin nicht genommen werden konnten. Dies folgt daraus, dass der MTV-Einzelhandel keine eigenständigen Regelungen für den Verfall des übergesetzlichen Urlaubs hat und daher eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung des Bundesurlaubsgesetzes es gebietet, an die Stelle des dreimonatigen Übertragungszeitraums unter Berücksichtigung von Art. 9 Abs. 1 des Übereinkommens Nr. 132 ILO einen 18-monatigen Übertragungszeitraum treten zu lassen

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom 12.01.2012 – 16 Sa 1352/11.

Löhne in der Schweiz steigen 2012 um 2.1 Prozent

Die finanziellen und wirtschaftlichen Krisen in Europa und der hohe Franken-kurs scheinen den Gehältern der Arbeitnehmenden wenig anzuhaben. Zu die-sem Ergebnis kam das aktuelle Update der Studie „Salary Increase Study 2012“ von Aon Hewitt zur Gehaltsentwicklung im europäischen Raum. In der Schweiz werden die Löhne in diesem Jahr voraussichtlich um 2.1 Prozent steigen. Das ist nur leicht weniger als die letzte Untersuchung im wirtschaftlich weitaus stabileren Sommer 2011 prognostizierten 2.3 Prozent. Trotz Eintrübung der Wirtschaftslage bleiben die Budgets für Gehaltserhöhungen also relativ stabil – eine Beobachtung, die nicht nur für die Schweiz, sondern ganz Westeuropa zutrifft. Zwar haben sie das Niveau von 2009 noch nicht wieder erreicht, doch senden die Unternehmen damit ein positives Signal an ihre Mitarbeitenden. Denn tiefe Inflationsraten hätten durchaus die Möglichkeit geboten, die Budgets zu verkleinern, ohne den Reallohn der Arbeitnehmenden zu beschneiden. In der Schweiz wird dieser entsprechend um 1.9 Prozent steigen, bleibt die Inflationsrate bei den 0.2 Prozent des letzten Jahres. Damit ist die Reallohnerhöhung nach Norwegen mit 2.1 Prozent die zweithöchste in West-europa. Die Befragung führte Aon Hewitt im Januar und Februar 2012 durch, es nahmen insgesamt 440 Unternehmen aus 39 Ländern des EMEA-Raumes teil, 94 davon aus der Schweiz.

Attraktiv als Arbeitgeber für Ingenieure – Vorträge im Opel Forum Rüsselsheim

Mit zwei Vorträgen im März und April 2012 unterstützt die Stadt Rüsselsheim Unternehmen, die ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern wollen. Thema des ersten Vortrags ist die Bedeutung von Motivation und Mitarbeiterbindung. Im zweiten erfahren die Zuhörer vom Referenten Gunther Wolf konkrete Instrumente, mit denen Unternehmen attraktiv als Arbeitgeber nach außen werden. Der Eintritt zu beiden Vorträgen im Opel Forum ist kostenfrei.

Leadership Lessons: Grandioses Video zum Thema first Follower

Hier möchte ich ein Video mit Ihnen teilen zum Thema “Leadership Lessons: Grandioses Video zum Thema first Follower und wie man eine Bewegung startet. Frau Prof. Dr. Heike Bruch (Institut für Führung und Personalmanagement, Universität St. Gallen) hatte mich auf das Video aufmerksam gemacht und seitdem gehört es zu meinen Lieblingslessons zum Thema Führung.

Gesunde Führung – keine Frage des Ob, sondern des Wie

Unternehmen, die ihre Arbeitsplätze gesundheitsgerecht gestalten und „gesund führen“, können die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Beschäftigten steigern und Personalkosten reduzieren. Diese Effekte entstehen jedoch nicht zwangsläufig, wenn Betriebe in Gesundheit investieren – es kommt auf das Wie an.

Heimliche Referenzeinholung ist kein Kavaliersdelikt

Tatsächlich ist das verdeckte oder versteckte Einholen von Referenzen mehr als eine grobe Unsitte. Nicht nur das Gebot der Sorgfalt wird dadurch verletzt, sondern es liegt in einem solchen Fall eine Missachtung des Persönlichkeitsschutzes vor, die durchaus rechtliche Folgen haben kann.

Missbräuchliche Kündigung

Wird aus mehreren Gründen gekündigt, darf der ausschlaggebende Grund nicht missbräuchlich sein. Der Arbeitgeber hat zu beweisen, dass die Kündigung auch ohne den missbräuchlichen Grund ausgesprochen worden wäre.

Vor der Kamera: Akteure der Zukunft Personal

eLearning Journal Chefredakteur Frank Siepmann war auf der Zukunft Personal in Köln als rasender Reporter unterwegs: Vom 22. bis 24. September hat er zahlreiche Aussteller wie Rainer Paetsch (ILS), Annette Wichlajew (SoftDeCC), Ingmar J. Rath (Integrata AG) und Bernhard M. Grassl (Malik) zu ganz unterschiedlichen Personalthemen befragt. Mit von der Partie waren auch Elizabeth (Liz) Howard (Soulfood Seminars), die durch ihre Stimme beeindruckt, und Messemacher Alexander Petsch:

Neues Recruiting Tool

Diese Nachricht dürfte so manchem Anbieter von Lebenslaufdatenbanken auf den Magen schlagen. Das große Social Network LinkedIn launcht auf der auf der Kölner Personalmesse “Zukunft Personal” das neue Tool für Recruiter.
Das Zusatzdienst für das Social Network heißt “LinkedIn Talent Advantage” und hat so einiges zu bieten.

Arbeitsrecht: Aktuelles in Kürze – März 2012

Kann ein (Haus-)Tarifvertrag selbst bei beiderseitiger Tarifgebundenheit eine Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag ablösen? Muss ein öffentlicher Arbeitgeber einen schwerbehinderten Menschen zu einem Vorstellungsgespräch einladen? Inwiefern ist die Vergütungserwartung von Beschäftigten für Mehrarbeit berechtigt?

perbit zählt zu Deutschlands besten Arbeitgebern 2012

Am 8. März fand in Berlin die Verleihung des Preises statt, der jährlich durch das Great Place To Work Institut Deutschland vergeben wird. Partner des Wettbewerbs sind die Universität zu Köln, das Handelsblatt, das Personalmagazin sowie Das Demographie Netzwerk (ddn). Insgesamt hatten sich in diesem Jahr über 400 Unternehmen aller Größen, Branchen und Regionen Deutschlands um eine Platzierung auf der aktuellen Beste-Arbeitgeber-Liste beworben und einer unabhängigen Überprüfung ihrer Arbeitsplatzkultur unterzogen.

Möglich ja – aber nicht unbedingt erlaubt: Was Arbeitgeber dürfen

Beschäftigte zu kontrollieren ist heute angesichts der technischen Entwicklung ein Leichtes für Unternehmen. Doch der Gesetzgeber setzt Grenzen. Was Arbeitgebern im Umgang mit ihren Mitarbeitern etwa in Bezug auf den Datenschutz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder Urlaubsregelungen erlaubt ist, umreißen Arbeitsrechtsexperten beim HR-RoundTable am 9. und 10. Mai auf der Messe PERSONAL2012 Nord in Hamburg.

Aktuelle Urteile in Kürze – März 2012

Kann eine Arbeitnehmerin sich von einem Aufhebungsvertrag lossagen? Wann können Aussagen des früheren Arbeitgebers an den neuen oder zukünftigen Arbeitgeber eine üble Nachrede darstellen? Kann ein Konkurrenzverbot gültig vereinbart werden, wenn vor allem die persönlichen Fähigkeiten des Arbeitnehmers für die Kundenbeziehung massgebend sind? Innert welcher Frist muss eine fristlose Kündigung erfolgen? Wann liegt eine Kündigung während der Sperrfrist bei Krankheit vor? Ist der Arbeitgeber an eine gesamtvertragliche Regelung betreffend berufliche Vorsorge gebunden, wenn der GAV allgemein verbindlich erklärt wurde? Aktuelle Urteile geben Aufschluss.

Korrekturen der Lohn- und Gehaltsabrechnung: Wo gehobelt wird, da fallen Späne

In jüngster Zeit ist eine Vielzahl von Urteilen zugunsten des Steuerzahlersergangen. Betroffen sind u. a. die Dienstwagenbesteuerung, dieReisekostenabrechnung sowie die Abrechnung von Waren-, GeschenkundTankgutscheinen. Weil das Steuerrecht wiederholt solchen Veränderungendurch gesetzliche Neuregelungen und höchstrichterliche Rechtsprechungausgesetzt ist, kann es vorkommen, dass Sie zu vielLohnsteuer vom Verdienst Ihrer Arbeitnehmer einbehalten. Doch sindSie unter diesen Umständen auch zur Lohnsteuerkorrektur verpflichtet?

Neues aus der LohnPraxis – März 2012

Der Finanzausschuss des Bundestages hat kürzlich beschlossen, dass Arbeitnehmer dienstliche Computer-Software, Smartphones oder Tablets steuerfrei nutzen können. Außerdem gibt es ein neues Urteil zu erfolgsabhängigen variablen Einkommensanteilen und eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Zuteilung der Steuer-Identifikationsnummer.

Verfall von tariflichem Mehrurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit

§ 7 Abs. 3 BUrlG: 1. Die Tarifvertragsparteien können für tariflichen Mehrurlaub, der über den unionsrechtlich verbürgten Urlaub hinausgeht, vom Gesetz abweichende Verfallfristen vereinbaren. 2. Die Auslegung des Tarifvertrags muss dann ergeben, dass vom grundsätzlichen Gleichlauf zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und tariflichem Mehrurlaub abgewichen werden soll. Das ist der Fall, wenn der Tarifvertrag entweder zwischen gesetzlichem Urlaub und tariflichem Mehrurlaub unterscheidet oder sowohl für Mindest- als auch für Mehrurlaub wesentlich von § 7 Abs. 3 BUrlG abweichende Übertragungs- und Verfallsregelungen bestimmt.(Leitsätze der Bearbeiterin)

Berechnung unverfallbarer Anwartschaften nicht diskriminierend

In einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage befasst, ob die Berechnung unverfallbarer Anwartschaften diskriminierend sein kann. Diese Frage stellt sich dann, wenn eine Versorgungsordnung, deren Versorgungsleistungen in Abhängigkeit der absolvierten Dienstjahre errechnet wird, lediglich Dienstjahre bis zu einer bestimmten Höchstgrenze als leistungserhöhend anerkennt.

Recht für Expatriates – März 2012

Die Einreisebedingungen in einigen Ländern haben sich geändert: Während in Mexiko nun eine Einreise ohne Visum möglich ist, sind die Bestimmungen in der Türkei strenger geworden. Lesen Sie in diesem Beitrag außerdem, wie Unternehmen, die eine Holding-Gesellschaft im Ausland gründen, ihre steuerliche Anerkennung sicherstellen können.

Arbeitsrechtsfrage März 2012: Ehrenamt lohnsteuerrechtlich beachten?

Eine Personalerin eines mittelständischen Unternehmens fragt: „Wie möchten in unserem Betrieb zukünftig das ehrenamtliche Engagement unserer Mitarbeiter – insbesondere der Manager – stärker fördern. Was müssen wir dazu lohnsteuerrechtlich beachten, etwa wenn die Beschäftigten eine Aufwandsentschädigung erhalten? Inwiefern besteht in diesem Zusammenhang eine zusätzliche Versicherungspflicht?“

Aktuelle Fragen und Rechtsprechung: Leiharbeitnehmer im Betrieb

Die besondere Gestaltung der Rechtsbeziehungen bei der Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG führt zu Problemen, die regelmäßig die Gerichte beschäftigen. Dies gilt insbesondere für die Eingliederung des beim Verleiher angestellten Leiharbeitnehmers in den Betrieb des Entleihers und seine Tätigkeit dort. Was gilt es in diesen Fällen zu beachten?

Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis

Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung jedenfalls dann zulässig und muss wahrheitsgemäß beantwortet werden, wenn sie zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen gestellt wird und der betroffene Arbeitnehmer über den Sonderkündigungsschutz für behinderte Menschen (§ 85 SGB IX) verfügt.

Virtuelle Teams – Chancen und Herausforderungen

Teamarbeit ist schon lange nicht mehr auf eine einzige Arbeitsstätte beschränkt. Mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie arbeiten Gruppen über viele Kilometer hinweg zusammen. Das kann Vorteile mit sich bringen, birgt aber auch Herausforderungen, welche nicht zu unterschätzen sind.

Statement: Henne mit Ei. Paradoxien in der Arbeitswelt knacken.

Paradoxien in Businessplänen, Prozessen und Change-Situation rauben uns Energie und Klarheit. Sie führen bisweilen bis zur Handlungslähmung. Kein Wunder, unsere Welt wird komplexer; das bringt Asymmetrien, Paradoxien und Dilemmata mit sich. Es gilt also aufzuräumen. Das sagt Helmut Kasper. Er ist seit 2002 Leiter des Institutes für Change Management und Management Development an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er hat für HRM.at die wichtigsten Human Resource-Cases entrümpelt.

iPad App „Social Media Manager/in“ gewinnt digita

Mit dem „Qualitätspreis für digitale Bildungsmedien“ (digita) 2012 in der Kategorie „Weiterbildung“ wurde in diesem Jahr die iPad App zum Fernlehrgang „Social Media Manager/in“ des ILS Institut für Lernsysteme (www.ils.de) ausgezeichnet.

VEBN bestätigt Vorstand

Der „Verband eLearning Business Norddeutschland e.V.“ (VEBN) hat in seiner Mitgliederversammlung am 16. Februar in Hannover Andreas Eissner vom Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik (bfe-Oldenburg) als Vorstandsvorsitzenden bestätigt.

Mercedes startet Ausbildung 2.0

Auszubildende im Mercedes-Benz Werk Mannheim können ab sofort eine neue internetbasierte Lernplattform nutzen. Ziel des Projekts ist es, Berufsschule, Ausbildungswerkstatt und Produktion besser zu vernetzen und die Kooperation zu stärken.

Erste europäische E-Learning-Studie veröffentlicht

E-Learning ist ein in Europa etabliertes Weiterbildungsformat mit wachsenden Nutzerzahlen. Das ist ein Ergebnis des „1st European E-Learning-Barometer“. Untersucht wurde der Einsatz von E-Learning in sieben europäischen Ländern.

Konzentrationsprozess bei HR-Software

Nur kurz nachdem die SAP AG den Talentmanagement-Anbieter SuccessFactors gekauft hat, gab es weitere Übernahmen im Bereich der HR-Software: Oracle übernimmt den Talentmanagement-Anbieter Taleo, Kenexa den E-Learning-Spezialisten Outstart und Haufe den Talentmanagement-Spezialisten Umantis. Ein Überblick.

Bedeutung virtueller Lernumgebungen steigt

Die Bedeutung von virtuellen Lernumgebungen steige innerhalb der nächsten drei Jahre deutlich an, stellt eine Studie der Human Capital Media (HCM) Advisory Group, fest.

Mobile Anwendungen verändern E-Learning-Markt

Für kleines Geld gibt es für Endanwender mittlerweile viele Smartphone- und Tablet-PC-Apps zum Lernen. Mit der Frage, welche konkreten Vorteile Lern-Apps bieten und was das für die Didaktik bedeutet, hat sich das MMB-Institut, Essen, in einem neuen E-Paper beschäftigt.

Mobile Learning gehört die Zukunft

Mobile Learning kommt erst langsam in den Unternehmen an, ist Hajo Noll überzeugt. Der Geschäftsführer des E-Learning-Anbieters Canudo schildert, was seine Kunden dennoch überzeugt.

Manager adé?

Open Space nennt sich der Versuch, ein Unternehmen komplett ohne Manager zu führen. Die Selbstorganisation führt zu mehr Verantwortung – und Freiheit.

Stefan Merath: Der Weg zum erfolgreichen Unternehmer

Wer schon einmal in einem Start-up oder einem kleinen Unternehmen gearbeitet hat, das in einer Wachstumsphase steckt, kennt die Situation: Wenn Kunden verstärkt die Produkten und Dienstleistungen nachfragen und die Zahl der Mitarbeiter wächst, fehlt es oft an der nötigen Struktur. Die Folge: Die Mitarbeiter arbeiten bis zur Erschöpfung oder an der Grenze ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten, ohne Erfolge feiern zu können. In dieser Phase der Entwicklung sollten die Unternehmensgründer erkennen, dass sie nicht mehr nur im Unternehmen, sondern zukünftig am Unternehmen arbeiten müssen, ist Stefan Merath überzeugt. In dem kürzlich erschienen Buch „Der Weg zum erfolgreichen Unternehmer“ macht er auf sehr anschauliche Weise deutlich, dass Firmengründer an diesem Punkt eine völlig neue Einschätzung der Wirklichkeit und der Bedeutung von Abläufen und Systemen aufbauen müssen.

Anspruch auf Urlaub laut EuGH auch ohne Arbeit

Auch wer wegen Krankheit nicht arbeiten kann, hat Anspruch auf Jahresurlaub. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg festgestellt. Der Anspruch auf einen mindestens vierwöchigen bezahlten Jahresurlaub dürfe nicht von einer effektiven Mindestarbeitszeit pro Jahr abhängig gemacht werden.