Lückenhafte Erwerbsbiografien mindern die Rente: Sind Zeitwertkonten die Lösung?

München, 24.06.2010 – Für die gesetzliche Rente ist ein möglichst lückenloser und langer Erwerbsverlauf notwendig. Jeder Monat zählt, von der Berufsausbildung bis zum Ruhestand. Der Versicherungsverlauf im Rentenkonto wirkt sich auf die Höhe der Rente aus. Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten und ein später Berufseinstieg führen zu Lücken in der Erwerbsbiografie und mindern die Rentenansprüche. Eine aktuelle Studie, die von der Hans Böckler Stiftung gefördert wurde, gibt nun Aufschluss darüber, wie sich die Erwerbsbiografien zwischen 1984 und 2007 verändert haben und welche Konsequenzen das heute mit sich bringt.

Mitarbeiter international an Geschäftsziele führen, Workshop am 13. Juli

Der interaktive Workshop „Mitarbeiter international an Geschäftsziele führen“ richtet sich an Personaler, die für Sprach- und Interkulturelle Kompetenzen zuständig sind. Die Unternehmensberatung SKYLIGHT (Köln) und der Trainingsanbieter Pilgrims (Canterbury) zeigen auf, wie Firmen ihre Mitarbeiter weiterbilden, damit diese ihre Ziele im internationalen Geschäftsumfeld erreichen. Fallstudien, erprobte Trainings-Beispiele und Präsentationen einer Bedarfsanalyse und von Lerntools verdeutlichen, wie man Mitarbeitern arbeitsplatzspezifische Trainings mit Lernerfolg kostengünstig anbietet.TerminDienstag, 13. Juli10.00 bis 14.00 UhrDüsseldorfAnmeldungen und weitere Informationen unter www.skylight.de/workshop

Bewerbungsfrist läuft: Preis für Nachwuchstalente im Personalressort

Der “HR Next Generation Award”, den der Messeveranstalter spring Messe Management und das Personalmagazin aus der Haufe Mediengruppe gemeinsam ausloben, nimmt Anlauf für die zweite Runde: Bis zum 28. Juni 2010 können Unternehmen Vorschläge für potenzielle Preisträger einreichen. Die Gewinner erhalten den Preis am 14. Oktober auf der Messe Zukunft Personal in Köln.

Kündigung wegen fehlender Deutschkenntnisse kann rechtmäßig sein

Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann eine ordentliche Kündigung rechtmäßig sein. Es stellt keine unerlaubte Diskriminierung dar, wenn das Unternehmen von seinen Mitarbeitern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist. Das Urteil zeigt, dass nicht jede Ungleichbehandlung, die an die Diskriminierungsmerkmale des AGG anknüpft, automatisch verboten ist.

Arbeitsrechtsfrage des Monats Juni 2010

Ein Mitglied von HRM.de fragt: “In einem kleineren Fachartikel habe ich gelesen, dass man neben der klassischen Abmahnung auch noch eine Mitarbeiter-Korrekturvereinbarung abschließen kann. Ziel ist hier gemeinsam mit dem Beschäftigten ein neues, erwünschtes Verhalten zu vereinbaren; d.h. AN und AG unterschreiben diese Vereinbarung. Laut dem Artikel umfasst die MA-Korrekturvereinbarung eine normale Abmahnung, geht aber darüber hinaus, da der Mitarbeiter diese nicht nur zur Kenntnis unterschreibt, sondern mit seiner Unterschrift bestätigt, das er sich zukünftig wie gewünscht verhalten will/wird und ein entsprechendes Fehlverhalten dann auch die Kündigung nach sich ziehen kann.Jetzt meine Frage: Kennt sich jemand genauer damit aus? Bei welchen Fallkonstellationen macht eine solche Vereinbarung mehr Sinn als eine Abmahnung? Was ist, wenn der Mitarbeiter nicht unterschreiben will? Wie werden solche Korrekturvereinbarungen von Arbeitsgerichten gesehen?”

Karenzentschädigung bei unverbindlichem Wettbewerbsverbot

In § 74 a Abs. 1 Satz 1 Handelsgesetzbuches (HGB) ist geregelt, dass ein Wettbewerbsverbot insoweit unverbindlich ist, als es nicht dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient. Nicht geregelt ist im Gesetz allerdings, wie es sich mit dem Anspruch auf Karenzentschädigung bei einem teilweise verbindlichen und teilweise unverbindlichen Wettbewerbsverbot verhält. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hierzu entschieden, dass der Anspruch auf Karenzentschädigung in diesem Fall nicht voraussetzt, dass der Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot insgesamt beachtet; vielmehr genügt die Einhaltung des verbindlichen Teils.

Gesamtzusage, Tarifvertrag, Satzung, Vertrauensschutz und Gleichbehandlung

Viele Gründe für eine VersorgungsleistungDer Mitarbeiter eines bischöflichen Stuhls der katholischen Kirche verlangte von seinem Arbeitgeber die Zahlung einer Altersrente. Das Bundesarbeitsgericht hatte einen bunten Strauß verschiedenster Rechtsgrundlagen für eine solche Zahlung zu prüfen.

Mach mit, mach‘s besser: Änderung der lohnsteuerrechtlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen

Ende 2009 hat die Regierung beschlossen, die Vermögensbeteiligungvon Beschäftigten an ihrem Unternehmen neu zu regeln. Die Initiativesoll für einen Schub bei der Mitarbeiterbeteiligung sorgen, weil die Kapitalbeteiligungvon Arbeitnehmern an ihrem Unternehmen in Deutschlanddeutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegt. Um dies zuerreichen, wurde der bisher in § 19 a EStG geregelte Freibetrag von135 Euro im jetzt neu geregelten § 3 Nr. 39 EStG auf 360 Euro erhöht. Auchdie Begrenzung auf die Hälfte des geldwerten Vorteils ist weggefallen.

Neues aus der LohnPraxis – Juni 2010

Muss eine Gehaltsnachzahlung bei der Berechnung des Elterngeldes als Einkommen berücksichtigt werden? Ist ein Essenszuschuss des Arbeitgebers an den Mitarbeiter als Arbeitsentgelt einzuordnen? Zählen Aufwendungen für Fortbildungen, die sowohl beruflich als auch privat veranlasst sind, zu den abziehbaren Werbungskosten? Zu diesen und weitere Fragen finden Sie hier eine Antwort.

Recht für Expatriates – Mai 2010

Was sich in punkto Auslandsentsendungen aktuell an Rechtlichem tut, erfahren Sie in unserer neuen Rubrik „Auslandsentsendung“. Lesen Sie dieses Mal mehr zum neuen Kodex der Visavergabe in der EU, neuen Regeln für die Entsendung nach Russland und Steuererleichterung für Expats in Indien.

Tatsächlicher Dauerbedarf rechtfertigt keine Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG

Zur Befristung eines Arbeitsvertrages können Arbeitgeber sich nicht auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG (Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs) stützen, wenn für die Tätigkeit des Arbeitnehmers tatsächlich ein Dauerbedarf besteht. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer dafür eingestellt wird, unerledigt gebliebene Arbeiten im Bereich von Daueraufgaben auszuführen, die wegen einer von vornherein zu geringen Personalausstattung der Dienststelle entstanden sind.

Vorsicht Falle

Befristete Arbeitsverträge rechtssicher zu gestalten ist nicht einfach. Die formalenAspektekönnenschnell Schwierigkeiten heraufbeschwören.

Neues aus dem Arbeitsrecht – Juni 2010

Dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern untersagen, mit Kollegen über ihr Gehalt zu sprechen? Sind Witwerpensionen auf einen Betriebsrentenanspruch vollständig anrechnungsfähig? Und wann ist eine Feststellungsklage zu einzelnen Elementen eines Rechtsverhältnisses möglich?

Betriebliche Zusammenarbeit. Grenzen zwischen zulässiger und unzulässiger Betriebsratsarbeit

Die Betriebsratswahlen 2010 sind in vielen Unternehmen bereits gelaufen, der neue Betriebsrat ist im Amt. Zur Wahrnehmung seiner Beteiligung stehen ihm eine Vielzahl von Möglichkeiten zu, wie das Recht auf Freistellung und Schulung. Betriebsratstätigkeit ist jedoch nicht uneingeschränkt zulässig. Wo genau verlaufen die Grenzen für Betriebsratstätigkeit? Welche konkreten Pflichten hat der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber zu beachten und welche Möglichkeiten hat das Unternehmen bei Pflichtverletzungen des Betriebsrats?

§ 622 Abs. 2 BGB ist europarechtswidrig

§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB1. Das Verbot der Altersdiskriminierung der RL 2000/78/EG steht § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB entgegen, wonach Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahrs bei der Berechnung der Kündigungsfrist unberücksichtigt bleiben.2. Das nationale Gericht hat auch in einem Rechtsstreit zwischen Privaten die Beachtung des Verbots der Altersdiskriminierung sicherzustellen, indem es entgegenstehende nationale Vorschriften unangewendet lässt. Es muss zuvor nicht den EuGH um eine Vorabentscheidung ersuchen.(Leitsätze der Bearbeiterin)EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010 – C-555/07 (Kücükdeveci)

Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund

§ 3 Abs. 2 AGG1. Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, kann eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.2. Es stellt keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist.3. Das Unternehmen verfolgt ein i. S. d. AGG legitimes, nicht diskriminierendes Ziel, wenn es – z. B. aus Gründen der Qualitätssicherung – schriftliche Arbeitsanweisungen einführt.(Leitsätze des Bearbeiters)BAG, Urteil vom 28. Januar 2010 – 2 AZR 764/08

StepStone-Umfrage beleuchtet die Job-Chancen für Bewerber im Jahresvergleich

Geteilter ArbeitsmarktStepStone-Umfrage beleuchtet die Job-Chancen für Bewerber im Jahresvergleich 2010 und 2009Sind die Job-Chancen für Bewerber 2010 besser als im vergangenen Jahr? Eine Umfrage der Online-Jobbörse www.stepstone.de unter 3.483 deutschen Kandidaten zeichnet ein vielfältiges Bild. Demnach sind 29 Prozent der Befragten davon überzeugt, dass die Zeit für einen Jobwechsel heute günstiger ist als noch vor einem Jahr. Weitere 32 Prozent halten die Situation auf dem Arbeitsmarkt für unverändert, während 39 Prozent finden, dass es für sie persönlich schwieriger geworden ist, einen neuen Job zu finden. An der internationalen StepStone-Umfrage nahmen 10.595 Fach- und Führungskräfte aus acht europäischen Ländern teil, davon 3.483 aus Deutschland.

Master Konferenz 2010: Personalmanagement nach Bologna

Bis Ende diesen Jahres sollen die Personalmanager in den Unternehmen die ehrgeizigen Ziele der Bologna-Erklärung umgesetzt haben – schon liegt die nächste Aufgabe vor ihnen: die so genannte quartäre Bildung, die Weiterbildung also für berufstätige Akademiker. Insbesondere vor der prognostizierten Alterung der Gesellschaft betonen Politik und Wirtschaftsverbände den enormen Stellenwert des lebenslangen Lernens. Aber auch als Folge der Bologna-Reform wird die Nachfrage nach berufsbegleitenden Studienangeboten steigen.

Unternehmen setzen auf Outsourcingdienstleistungen im Personalwesen

Dreieich / Frankfurt am Main, 1. Juni 2010 – SD Worx, einer der größten europäischen HR (Human Resources) Servicedienstleister, gewinnt im ersten Quartal 2010 zahlreiche Neukunden in Deutschland und baut die bestehende Kundenbasis damit auf deutlich mehr als 400 Unternehmen alleine im hiesigen Markt aus. Zu den gewonnenen Kunden gehören Unternehmen aus allen Branchen. Nachgefragt wurden insbesondere Dienstleistungen rund um das Outsourcing der Entgeltabrechnung. Kostenvorteile und die jederzeitige Erfüllung der komplexen, rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei die wichtigsten Gründe, die die neuen Kunden auf die Frage zu den Gründen ihrer Entscheidung für SD Worx nennen.