PERKURA erhält SCHUFA-DatenschutzSiegel!

Als Partner für Personalwirtschaft geht PERKURA, insbesondere im Geschäftsbereich Services, täglich mit hochsensiblen personenbezogenen Daten ihrer Mandanten um. Und weil wir uns dieser großen Verantwortung bewußt sind, haben wir unser Unternehmen einer umfangreichen Prüfung durch die SCHUFA unterziehen lassen.

Bernhard Wolff: Denken hilft. Rezension von Heike Rentsch

Dem Autor ist mit dem vorliegenden Buch ein geordnetes Sammelsurium von Sachinformationen, Alltagserfahrungen und ihren Hintergründen, Werbung – mitunter auch in eigener Sache –, Trainingsideen und Denkanregungen gelungen.

Bernhard Wolff: Denken hilft. Rezension von Kristina Gaugler

Lebhafte Landschaften zwischen Entertainment und Alltagsanwendung. In seinem Buch „Denken hilft – Frische Ideen für Gedächtnis und Kreativität“ präsentiert Bernhard Wolff eine frische Mixtur aus Wissensvermittlung, Entertainment und Anwendbarkeit.

„Wir rekrutieren gezielt über das Internet“

Michael Picard ist seit 1994 für die Personalarbeit der Otto GmbH & Co KG tätig. Im Jahr 2000 übernahm der Wirtschaftswissenschaftler als Direktor Personal die Verantwortung für das Personalmanagement der Otto GmbH & Co KG in der Hamburger Konzernzentrale. Zu den Schwerpunkten seiner Arbeit gehören neben Rekrutierung und Personalmarketing auch Nachfolge- und Karriereplanung sowie Personalentwicklung. Picard ist zudem Mitglied im Aufsichtsrat der Hamburger Arbeit und ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Hamburg.

Personalmanagement für verschiedene Generationen – wie geht das?

Längst ist die Alterung der Erwerbsbevölkerung zu einem Thema von hoher Brisanz in einschlägigen Publikationen, auf Tagungen und Kongressen avanciert. Bislang erfahren allerdings die daraus resultierenden Veränderungen im Miteinander der Generationen weit weniger Aufmerksamkeit. Doch gerade im betrieblichen Alltag ergeben sich daraus große Herausforderungen.

Konfliktfrei geht es nicht

Die Medien als Transporteure vonSensationen verwenden zurzeit gerneden Begriff Bagatell-Delikt. Wie treffsicherJournalisten ihre Worte setzen,zeigt die öffentliche Reaktion, die mitzum Teil noch wohlmeinenden Kommentarenüber Empörung bis hinzum Ruf nach dem Gesetzgeber fürein neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetzreichen.

Zweifel an der Wirkung

Im Mittelstand haben erfolgs- und leistungsorientierte VergütungenEinzug gehalten. Eine Studie zeigt, wann und wie diese Instrumenteerfolgreich sind.

HR-Kommunikation in modernen Unternehmen

In Zeiten zunehmender Globalisierung werden Dienstleistungen in allen Märkten rund um die Uhr angefordert. Dieses wirkt sich zunehmend stärker auf den deutschen Arbeitsmarkt aus, der diesen Themen mit variablen Arbeitszeitmodellen und unterschiedlichen Einsatzorten begegnen muss.

Betriebsverfassungsgesetz. Handkommentar

Vom Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Franz Josef Düwell (Hrsg.), 3. Auflage, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2010,1.726 Seiten, Preis: 69 Euro

Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

§ 275c SGB VI1. Durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zum 1.1.2003 sind Versorgungsordnungen, die unterschiedliche Leistungen bis und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gewähren, lückenhaft geworden.2. Diese Regelungslücke ist zu schließen, indem der Arbeitgeber die Betriebsrente berechnet, ohne dabei die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze 2003 zu berücksichtigen. Anschließend ist der Betrag abzuziehen, um den sich die gesetzliche Rente infolge der Anhebung erhöht hat.(Leitsätze des Bearbeiters)BAG, Urteil vom 21. April 2009 – 3 AZR 695/08

Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit

§ 7 Abs. 3 und 4 BUrlG1. Ist ein tariflich vorgesehenes zusätzliches Urlaubsgeld akzessorisch zur Urlaubsvergütung und zum Urlaubsabgeltungsanspruch, wird der Anspruch auf Urlaubsgeld erst fällig, wenn der Arbeitgeber den Urlaub tatsächlich gewährt oder abgilt.2. Ist der Arbeitnehmer über den Übertragungszeitraum hinaus arbeitsunfähig erkrankt, erlischt der Anspruch auf ein derart akzessorisches Urlaubsgeld ebenso wenig wie der Anspruch auf den Urlaub selbst.(Leitsätze der Bearbeiterin)BAG, Urteil vom 19. Mai 2009 – 9 AZR 477/07

Der BSCI-Verhaltenskodex. Vorsicht vor unerwünschten Nebenwirkungen

Viele deutsche Unternehmen, darunter zahlreiche Marktführerdes Handels, sind Mitglied der Business Social ComplianceInitiative (BSCI). Diese fördert die Einhaltung sozialer Mindeststandardsim gesamten Herstellungsprozess eines Produkts.Wesentliches Instrument dazu ist eine Verpflichtung, den sog.BSCI-Verhaltenskodex anzuwenden, in dem solche Mindeststandardsniedergelegt sind.

Das Gebot der Zeugnisklarheit: Wenn Rechtsprechung auf Wirklichkeit trifft

Nach der Rechtsprechung waren doppelbödige Formulierungen schon seit langem unzulässig. Beispiel: Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. Soll heißen: Alkoholprobleme. Seit 2003 hat der Gesetzgeber diese Rechtsprechung aufgenommen und im § 109 (2) Gewerbeordnung umgesetzt:>Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer treffen.

Personal Swiss 2010: Praxisforen

Die Personal Swiss ist der Jour Fixe des Schweizer Human Resource Management. Keine andere Veranstaltung in der Schweiz spricht mehr Entscheidungsträger mit Personalverantwortung an und bietet einen derart umfassenden Marktüberblick über innovative Dienstleistungen und Produkte im Bereich Human Resources. Hier finden Sie alle Vorträge und Podiumsdiskussionen sortiert nach Praxisforen zum Download.

Erfolg mit moderner Personal Software

Vom 27.04.-28.04.2010 öffnet die erste große Personalmesse in Deutschland, die Personal 2010 in Stuttgart. Ein Prüfstein, der zeigen wird, wie es um die Software Anbieter von HR Lösungen steht.

Zeitwertkonten unter der Lupe: Wie sicher sind sie eigentlich?

München, 19.04.2010 – Es gibt viele gute Gründe für Unternehmen Zeitwertkonten zu implementieren. Arbeitgebern wird ein wirksames Personalinstrument zur Arbeitszeitflexibilisierung und Steuerung der Altersstruktur im Unternehmen zur Seite gestellt und Mitarbeiter können die Gestaltung ihrer Lebensarbeitszeit gezielt auf ihre beruflichen und privaten Bedürfnisse abstimmen. Doch wie sicher sind Zeitwertkonten in Krisenzeiten? Was passiert, wenn die Firma Insolvenz anmelden muss und wie werden die Wertguthaben und sensiblen Mitarbeiterdaten eigentlich verwaltet?

Jeder Schritt zählt beim stepbysteps.com WorldCup!

Steigern Sie als gesundheitsbewusste Firma die Vitalität Ihrer wichtigsten unternehmerischen Ressource, die Aktivität Ihrer Mitarbeiter. sbs ist ein Team-Gesundheitsförderungswettbewerb für Unternehmen zur Steigerung der Alltagsbewegung Ihrer Mitarbeiter.

Talentmanagement aus dem Netz

Inzwischen bieten immer mehr Anbieter von E-Lösungen für das Talentmangagement ihre Produkte als „Software as a Service (SaaS)“ an: Das Softwareprogramm liegt beim jeweiligen Dienstleister auf dem Server und der Kunde greift per Internet darauf zu. Derzeit erschließen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen das Potenzial des so genannten „Cloud Computings“ – so zum Beispiel die Pentos AG.

Bildungscontrolling – Können Kommunen von der Privatwirtschaft lernen?

Bildungscontrolling beschäftigt die betriebliche Personalentwicklung seit den 1980/90er Jahren – im anglo-amerikanischen Raum als „training evaluation“ sogar schon seit den 1960/70er Jahren. Im öffentlichen Bereich rückt die Thematik vor allem mit der Änderung des TVÖD im Jahr 2005 in den Fokus. Diese Novellierung beinhaltet in § 5 erstmals Regelungen zur Qualifizierung der Beschäftigten, um Effizienz und Effektivität im öffentlichen Dienst zu steigern. Qualifizierung wird als Bestandteil der Personalentwicklung angesehen; Qualifizierungsbedarf ergibt sich dabei aus mindestens jährlich zu führenden Gesprächen mit den Beschäftigten. Auch wenn der Begriff Bildungscontrolling nicht explizit fällt, wird damit deutlich, dass nach Abschluss einer Maßnahme zu prüfen ist, inwiefern der Qualifizierungsbedarf behoben und die Ziele erreicht werden konnten. Folglich bewegt die Fragestellung derzeit viele öffentliche Institutionen. Der Wissensvorsprung in der Privatwirtschaft legt die Schlussfolgerung nahe, dass sich der öffentliche Bereich an umfangreiche Umsetzungserfahrungen anlehnen kann.

Das Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch

In der Praxis wird das Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch (MAVG) oft unregelmäßig eingesetzt und teilweise mit dem Gespräch zum Leistungsentgelt verbunden, so die Erfahrung von Renate Sternatz. Sie ist Mitautorin der Broschüre „Personal.entwicklung“, welche sie mit kommunalen Personalräten aus dem gesamten Bundesgebiet verfasste. HRM.de berichtete sie über die Analyse, auf dem das Werk fußt und warum eine Differenzierung bei den Gesprächen Not tut.

Nebentätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen

Es entspricht gängiger Rechtssprechung, dass einem Arbeitnehmer während des rechtlichen Bestehens seines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitsgebers untersagt ist. Dies gilt auch bei Nebentätigkeiten, es sei denn, diesen kann jede unterstützende Tätigkeit für das Konkurrenzunternehmen abgesprochen werden. Darüber hinaus kann sich eine Einschränkung aus Tarifverträgen ergeben, soweit diese nur eine unmittelbare Wettbewerbstätigkeit verbieten.

Neue BFH-Rechtsprechung bei Zuschüssen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Steuerbefreiungsvorschriften dürfen Sie als Arbeitgeber nur dann anwenden,wenn ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Gleichesgilt für die Pauschalversteuerung. Während Arbeitslohn im Regelfall derindividuellen Lohnversteuerung unterworfen wird, also die Lohnsteuernach den persönlichen Besteuerungsmerkmalen gemäß Lohnsteuerkarteberechnet werden muss, können Sie den Arbeitslohn pauschal versteuern,wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Neues aus der LohnPraxis – April 2010

Die Verfassungbeschwerde gegen ELENA, der kindergeldbezogene Ortszuschlag nach BAT-O, im Fall, dass der Ehegatte in den TVöD übergeleitet wird und die neue Entgeltbescheinigungsrichtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) – das sind die Themen, zu denen Sie in dieser Rubrik Näheres erfahren.

Die “Methode Schlecker” darf nicht zum Ende der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung führen!

Bis November 2009 hatte es den Anschein, dass sich konzerninterne Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaften mittlerweile gesellschaftlich etabliert haben. Doch dann entfachte sich anlässlich der Schlecker-Leiharbeit die Diskussion über deren Zulässigkeit. Die “Methode Schlecker” unterscheidet sich allerdings wesentlich von dem allgemein üblichen Modell einer konzerninternen Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaft.

Entwenden geringwertiger Sache rechtfertigt nicht zwingend außerordentliche Kündigung

Eignet sich ein Arbeitnehmer weisungswidrig eine wirtschaftlich geringwertige Sache im Betrieb an, kann der Arbeitgeber damit – je nach Lage des Einzelfalls – eine außerordentliche Kündigung begründen. Im Rahmen einer abschließenden Interessenabwägung müssen die Gerichte aber alle Umstände würdigen und im Einzelfall prüfen, ob das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers gegenüber dem Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers überwiegt.

Neues vom Arbeitsrecht – April 2010

Ist es zulässig, eine Beratungstätigkeit für Frauen nur für weibliche Kandidaten auszuschreiben? Dürfen tarifliche Regelungen eingetragene Lebenspartner gegenüber Ehepartnern benachteiligen? Inwiefern rechtfertigen Raucherpausen eine fristlose Kündigung? Das sind nur einige der Fragen, die Ihnen diese Rubrik beantwortet.

Kulturwandel durch Projektmanagement

Der Projektarbeit im öffentlichen Dienst steht eine große Zukunft bevor. Das wissen diejenigen, die mit ihr Verwaltungsreformen erfolgreich auf- und umgesetzt haben. Diese Form der Zusammenarbeit bedingt in vielen Kommunen einen Kulturwandel, denn Mitarbeiter müssen auf Augenhöhe unter der Maßgabe definierte Ziele – oft abteilungsübergreifend – kooperieren. Dies verlangt ihnen eine ganz spezielle Haltung und bestimmte Fähigkeiten ab. HRM.de reflektierte mit dem Geschäftsführer der BKC Kommunal Consult GmbH Peter Mauer darüber, welche nötig sind und wie sie vermittelt werden können.

Mannheim setzt auf Personalentwicklung

Die modernste Kommune Deutschlands will sie werden – dafür hat die Stadt Mannheim einige Maßnahmen auf ihre Tagesordnung gesetzt. Mit dabei: flächendeckende Personalentwicklung im großen Stil. Denn man will die Strategie der Stadt eng mit einer Weiterbildung der Mitarbeiter verbinden, um noch effizienter zu werden. Kein Wunder also, dass die Personalentwicklung hoch aufgehängt ist, nämlich beim Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz. Mit Spannung erwarten Mitarbeiter das Frühjahr dieses Jahres, denn nun soll es mit den ersten Umsetzungen losgehen. HRM.de unterhielt sich darüber mit Dr. Gerhard Mersmann, der zwischen den Jahren 2002 und 2008 den Fachbereich Bildung bei der Stadt Mannheim leitete und nun der Fachgruppe „Verwaltungsarchitektur 2013“ vorsteht.

Maßnahmen zur Gestaltung generationsübergreifender Teamarbeit

Der öffentliche Dienst ist durch den Altersstrukturwandel der Belegschaften in Folge des demografischen Wandels besonders betroffen. Bereits heute ist die Altersstruk-tur des Personals in vielen Kommunen – einem der großen Arbeitgeber des öffentli-chen Dienstes – geprägt durch die Gruppe der 35 – 55 Jährigen. Projektionen für die Kommunalverwaltungen des Landes Rheinland-Pfalz zeigen beispielsweise, dass in etwa zehn Jahren unter der Annahme eines weiter sinkenden Personalbestandes und einer Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze zumindest ein Drittel der Beschäftigten 50 Jahre und älter sein wird.

Droht den Betrieben bald ein Tarifchaos?

Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beabsichtigt, den seit Jahrzehnten geltenden Grundsatz der „Tarifeinheit“ aufzugeben. Nach diesem Grundsatz findet in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag Anwendung. Denn nur die Geltung eines Tarifvertrages gewährleistet letztlich eine praktikable und überschaubare Regelung. Sollte der 4. BAG-Senat diesen Grundsatz tatsächlich aufgeben, stellen sich in der Praxis eine Vielzahl von komplizierten neuen Problemen.

Grenzen des Direktionsrechts

In schwierigen Zeiten häufen sich Personalgespräche mit unangenehmemInhalt. Personalverantwortliche sollten deshalb genauwissen, in welchem rechtlichen Rahmen sie sich bewegen.

Arbeitsrechtsfrage des Monats April 2010

Ein Personaler aus einem mittelständischen Unternehmen fragt: „Wir müssen leider aufgrund unserer Auftragsentwicklung einigen Mitarbeitern betriebsbedingt kündigen. Unter welchen Voraussetzungen sind wir verpflichtet, den Gekündigten eine Abfindung zu bezahlen?“

Arbeitgebermarke Öffentlicher Dienst – die Krise nutzen?

Denkt man an Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst, sehen viele Menschen einen Mann mit hoher Stirn und schlecht sitzendem Anzug in einem schlecht eingerichteten Büro – damit beschäftigt Bleistifte anzuspitzen. Modell: Bernd Stromberg. Andere – etwas ältere Menschen – erinnern sich an den zwar netten, aber etwas gemütlichen Onkel Heini, Briefträger bei den Uhlenbuschs, zurück. Der Öffentliche Dienst steht bei hochqualifizierten Kandidaten als Arbeitgeber oft nicht sehr hoch im Kurs. Vorurteil: zu schlechte Bezahlung, kaum spannende Herausforderungen und lähmende Strukturen. Die Realität sieht allerdings etwas anders aus, so das Ergebnis der Studie „Arbeiten im Öffentlichen Dienst“, die das Online-Stellenportal StepStone nun durchgeführt hat und für die 4.403 Fach- und Führungskräfte befragt wurden.

Der § 5 TVöD in der Praxis

Es gibt Stimmen, die besagen, dass formalisierte Laufbahnausbildungen, fehlende Bedarfsanalysen und Konzepte sowie undurchdacht stattfindende Fortbildungen den Alltag des Öffentlichen Dienstes prägen. Doch angesichts wachsenden Wandels von Wirtschaft und Technik werden innovative Weiterbildungskonzepte und lebenslanges Lernen immer wichtiger. Weiterbildung entscheidet mit über die Sicherheit des Arbeitsplatzes und das Einkommen der Beschäftigten. Die Arbeitgeberseite sollte in vielen Bereichen ein nicht minder großes Interesse an der Weiterbildung der Mitarbeiter haben, um die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu erhalten oder gar zu erhöhen.

Checkliste „Demografiewandel“

Mit der Beantwortung der folgenden Fragen legen Verwaltungen ihre jeweilige Situation offen, gewinnen damit ein hilfreiches Szenario und legen erste Grundsteine im Umgang mit dem Demografiewandel

Dem demografischen Wandel begegnen

Er ist unausweichlich – der demografische Wandel wird das Arbeiten in Kommunen verändern. Städte und Gemeinden müssen sich als Arbeitgeber auf neue Rahmenbedingungen einstellen. Aktuell sind bereits 75% der Beschäftigten im öffentlichen Dienst älter als 35 Jahre. Dieser Altersdurchschnitt wird weiterhin steigen. Die Konsequenz: vielen Verwaltungen droht beträchtlicher Personalmangel.

Teilhabe leistungsgeminderter Personen am Leistungsentgelt i. S. d. § 18 TVöD (VKA)

Leistungsgeminderte Personen müssen grundsätzlich am Leistungsentgelt beteiligt werden. Die Leistungsminderungen müssen in der Regel angemessen berücksichtigt werden. Beruht die Leistungsminderung auf Behinderung oder Alter kann die Nicht-Berücksichtigung der Leistungsminderung Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche auslösen.

Eine Kreisverwaltung sattelt auf Zielvereinbarungen um

Die Kreisverwaltung Viersen (NRW) stellt dieses Jahr ihr System der leistungsorientierten Bezahlung um, und zwar von einer systematischen Leistungsbewertung auf Zielvereinbarungen. Kreisdirektor und Personaldezernent Dr. Andreas Coenen berichtete HRM.de, warum und wie der Wandel geschehen soll.

Altersgemischte Teams führen – Herausforderung für die Kommunen

Der öffentliche Dienst ist durch den Altersstrukturwandel der Belegschaften in Folge des demografischen Wandels besonders betroffen. Bereits heute ist die Altersstruk-tur des Personals in vielen Kommunen – einem der großen Arbeitgeber des öffentli-chen Dienstes – geprägt durch die Gruppe der 35 – 55 Jährigen. Projektionen für die Kommunalverwaltungen des Landes Rheinland-Pfalz zeigen beispielsweise, dass in etwa zehn Jahren unter der Annahme eines weiter sinkenden Personalbestandes und einer Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze zumindest ein Drittel der Beschäftigten 50 Jahre und älter sein wird.

Talent Visualization für ein effektives Talent Management

„Wer sind unsere Leistungsträger?“, „Welche sind unsere Schlüsselpositionen im Unternehmen?“ oder „Welche Mitarbeiter kommen für welche Position als potentieller Nachfolger in Frage?“ – dies sind typische Fragestellungen im Talent Management.

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