Keine „Rettung“ einer unwirksamen Ausschlussklausel

§§ 195, 305 ff. BGB1. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte zweistufige, für jede Stufe nur zweimonatige Ausschlussfrist für die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis ist unangemessen kurz und gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.2. Der Arbeitsvertrag bleibt im Übrigen wirksam und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB). Es gelten allein das gesetzliche Verjährungsrecht (§§ 194 ff. BGB) und die Grundsätze über die Verwirkung von Ansprüchen (§ 242 BGB).3. Für Arbeitsverträge, die vor dem 1.1.2002 abgeschlossen wurden (sog. Altfälle), gilt nichts Anderes. Es kommen weder eine geltungserhaltende Reduktion der unwirksamen Ausschlussklauselnoch eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht. Der Umstand, dass die Parteien die §§ 305 ff. BGB bei Vertragsschluss nicht berücksichtigen konnten, begründet keine Notwendigkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung.(Leitsätze des Bearbeiters)BAG, Urteil vom 28. November 2007 – 5 AZR 992/06

Teilzeit während der Elternzeit

§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BerzGG (nunmehr BEEG)1. Für eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit ist ein Beschäftigungsbedarf erforderlich. Fehlt er, da genügend Mitarbeiter vorhanden sind, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer während der Elternzeit in Teilzeit zu beschäftigen. Es liegt dann ein dringender betrieblicher Grund für die Ablehnung vor.2. Konkurrieren Mitarbeiter außerhalb der Elternzeit mit einem Beschäftigten in Elternzeit um einen freien Arbeitsplatz, ist keine Sozialauswahl vorzunehmen. Der Arbeitgeber hat die bestehende Beschäftigungspflicht gegenüber den Arbeitnehmern außerhalb der Elternzeit zu erfüllen. Die Beschäftigungspflicht gegenüber dem Mitarbeiter in Elternzeit ruht.3. Der Arbeitgeber muss nur dann vergleichbare Mitarbeiter fragen, ob sie freiwillig ihre Arbeitszeit reduzieren, wenn es bereits Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie dazu bereit sind.(Leitsätze der Bearbeiterin)BAG, Urteil vom 15. April 2008 – 9 AZR 380/07

Talentmanagement – No Talent, no Business

Viele Unternehmen stehen wegen der derzeitigen Wirtschaftskrise vor der Herausforderung, möglichst umgehend ihre Kostenstrukturen zu optimieren. Typische Maßnahmen sind die Kürzung des Budgets für Personalentwicklung, Kurzarbeit und Personalabbau. Dem stehen die langfristigen Anforderungen eines erfolgreichen Talentmanagements entgegen: Kontinuität und Nachhaltigkeit in der Entwicklung der Talente und Topleister.

Praxisforum „Talent & Vielfalt 2009“

Berlin, 26. Januar 2009 – Am 17. und 18. Juni 2009 findet in Berlin-Mitte im Automobil Forum Unter den Linden das Praxisforum „Talent & Vielfalt 2009“ statt. Die Fachkonferenz richtet sich an Verantwortliche und Führungskräfte aus den Bereichen Personal und Human Resource Management zukunftsorientierter Unternehmen. Ziel ist es, aktuelle Erfahrungen zu diskutieren, konkrete Handlungsimpulse abzuleiten und ein kompetentes Experten-Netzwerk zu erweitern.

HR Management in schwierigen Zeiten

Die Talent Masters 2009 am 24. und 25. Juni 2009 in Berlin bieten Personalverantwortlichen die Möglichkeit zu erfahren, wie sie in der aktuellen Lage die Zukunft des Unternehmens sichern und Wettbewerbsvorteile erzielen können. In Fallstudien stellen Personalverantwortliche führender Unternehmen wie Allianz, Otto, Robert Bosch vor, welche Schritte Vorreiter des Talent Managements gehen, wie sie es umsetzen und im Unternehmen leben.

StepStone Academy für HR-Verantwortliche

Startschuss für erste Online-Recruitment Akademie: StepStone, eine der größten Online-Stellenbörsen für Fach- und Führungskräfte, baut sein starkes Serviceangebot aus und gründet die StepStone Academy. Hintergrund: Mittels informativer Webmeetings erhalten interessierte HR-Verantwortliche nützliches Know-how rund um den Rekrutierungsprozess. Dies ermöglicht eine ebenso wertvolle wie einfache Weiterbildungsmöglichkeit vom eigenen Arbeitsplatz aus. Aktuell bietet StepStone Schulungen zu den Themen „Idealer Umgang mit Bewerber-Datenbanken“, „Internationale Rekrutierung von Fach- und Führungskräften“ sowie „Tipps und Tricks zur erfolgreichen Anzeigenschaltung auf Online-Jobbörsen“. Die Teilnahme ist kostenlos. Termine unter www.stepstone.de/academy.

Haltbar bis mindestens 31.3.

Sicher haben Ihre Mitarbeiter schon Urlaubswünsche für das laufende Jahr an Sie herangetragen und unter Umständen noch nicht genommene Urlaubstage aus dem vergangenen Jahr geltend gemacht. Für Sie ist es daher wichtig zu wissen, welche Urlaubstage Sie gewähren müssen.

Do effective employer branding videos really have to cost more than 1.000 EUR?

To be honest, if you’re a NASDAQ, DAX or Fortune 500 listed company, you will want to provide an adequate marketing budget to promote your benefits as an employee in an elaborate video. But how about the other 99% of upcoming companies that battle for young professionals and highly qualified experts? Also, if you are looking for creative people, wouldn’t a viral video sometimes be more effective in addressing your target group of dynamic marketers than providing a budget with which you could almost finance a Hollywood production?

Sonderkündigungsschutz für Abfallbeauftragten

Hat ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zum Betriebsbeauftragten für Abfall bestellt, so ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 55 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) i.V.m. § 58 Abs. 2 Satz 1 BImSchG unzulässig. Das Arbeitsverhältnis kann nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dieser Sonderkündigungsschutz setzt jedoch eine „wirksame Bestellung“ als Abfallbeauftragter voraus. Der Arbeitgeber muss die Bestellung in Schriftform fixieren und regelmäßig gesondert dokumentieren. Im Einzelfall kann das bereits im schriftlichen Arbeitsvertrag erfolgen.

Neues vom Arbeitsrecht – April 2009

Kann das Erreichen des Rentenalters ein Kündigungsgrund sein? Ist es zulässig, dass Mitarbeiter bei einer Eigenkündigung deren Unwirksamkeit gerichtlich geltend machen? Dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern bei mehrfachem Verstoß gegen das Rauchverbot kündigen? Wer Antworten auf diese Fragen sucht, findet sie hier: Diese Rubrik informiert Sie über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Änderungen.

Lohn- und Gehaltsabrechnung für Einsteiger

Einen Crashkurs in Sachen Lohnabrechnung bietet das jetzt in der 25. Auflage erschienene Handbuch „Lehrgang der Lohn- und Gehaltsabrechnung“. LohnPraxis-Autorin Dr. Katharina Jenak führt Neulinge strukturiert und schnell an die Themen Lohn, Steuer und Sozialversicherung heran. Während übersichtliche Arbeitsblätter die Grundlagen erklären, zeigen Übungen, wie die komplette monatliche Gehaltsabrechnung und die Erstellung eines Lohnkontos funktionieren.

Rundschreiben der Sozialversicherungsträger für Zeitwertkonten veröffentlicht

Zeitwertkonten berühren immer sowohl arbeitsrechtliche als auch sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Bestimmungen. Im Sozialversicherungsrecht sind dabei nicht nur die gesetz-lichen Regelungen zu beachten, sondern auch die Haltung und das Verständnis der Sozialversi-cherungsträger zu den gesetzlichen Regelungen. Diese werden üblicherweise in den sogenannten Rundschreiben der Sozialversicherungsträger zusammengefasst. Diesen Rundschreiben kommt daher für die Praxis – auch wenn sie keine gesetzlichen Regelungen darstellen – erhebliche Bedeutung zu. Gleiches gilt für die Schreiben des BMF, die das Verständnis der Finanzbehörden der gesetzlichen Regelungen festlegen.

Durststrecke überbrücken

Prognosen gehen von einerheftigen, aber kurzen Rezession aus.Kurzarbeit istalso eine echte Alternativezu Massenentlassungen. Nachdem die Kurzarbeit in den vergangenenJahren in der operativenPersonalarbeit kaum einmal auf derTagesordnung stand, ist es an derZeit, sich wieder einmal mit ihrenaktuellen rechtlichen Rahmenbedingungenauseinanderzusetzen.

Spitzenorganisationen der Sozialversicherung: Endgültig Fassung des Rundschreibens zum „Flexi II”

München, den 09.04.2009 – Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich nun zu den Änderungen für das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, die sich durch das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze („Flexi II“) ergeben, abschließend beraten und das Rundschreiben mit Stand vom 31. März 2009 in der endgültigen Fassung vorgelegt. Dieses Rundschreiben ersetzt das Gemeinsame Rundschreiben zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 29. August 2003. Dieses Rundschreiben weicht in einigen Punkten erheblich von dem am 09. Februar 2009 vorgelegten Entwurf ab und sieht folgende Änderungen vor:

Top-Thema für Bildungsverantwortliche: Wie kommt neues Wissen in den Berufsalltag?

Heute reicht eine Ausbildung nicht mehr für ein ganzes Berufsleben, sondern Arbeitnehmer müssen ihr Wissen und ihre Fähigkeiten kontinuierlich erweitern. Viele Unternehmen sind bereit, ihre Mitarbeitenden durch entsprechende Weiterbildungsangebote zu qualifizieren, stellen jedoch fest, dass Lernerfolge im Berufsalltag häufig verpuffen. Wie der Übergang von der Theorie zur Praxis verbessert werden kann, hat Prof. Dr. Sabine Seufert erforscht. Über die Ergebnisse der Studie „Transferförderung von Bildungsmassnahmen“ spricht die Geschäftsführerin des Swiss Centre for Innovations in Learning (SCIL) am Dienstag, 21. April, an der Swiss Professional Learning in Zürich.

Diskriminierung bei der Einstellung

§§ 22 AGGTatsachen lassen eine Benachteiligung wegen eines Diskriminierungsmerkmals schon dann i. S. d. § 22 AGG vermuten, wenn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bei freier Beweiswürdigung aus Sicht einer objektiv verständigen Person der Schluss auf ein Handeln wegen eines Diskriminierungsmerkmals überwiegend wahrscheinlich ist.(Leitsatz der Bearbeiterin)ArbG Berlin, Urteil vom 12. November 2007 – 86 Ca 4035/07 (rk.)

Aufklärung bei Verdachtskündigung

§ 626 Abs. 1 BGBVerbleiben nach der Anhörung des Arbeitnehmers Zweifel am Tathergang, obliegt es dem Arbeitgeber im Rahmen seiner Pflichten zur Sachverhaltsaufklärung, vor dem Ausspruch einer Verdachtskündigung die Personen zu befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder Kenntnisse über ihn haben.Hessisches LAG, Urteil vom 17. Juni 2008 – 4/12 Sa 523/07 (rk.)

Betriebssicherheit. Technische Regeln, Gesetze, Verordnungen

Ein umfassender Überblick über den Stand der technischen Regeln ist für die Betriebssicherheit von besonderer Bedeutung. Das Loseblattwerk „Betriebssicherheit“ hält die Anwender dieser Regeln mit Originaldokumenten und wichtigem Begleitmaterial auf dem Laufenden.

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers. Alkohol im Betrieb

Alkohol im Betrieb – dieses Thema wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Durch Alkoholmissbrauch gefährdet ein Mitarbeiter zunächst sich und seine Gesundheit. Er steigert aber auch das Risiko von Betriebsunfällen und damit die Gefährdung der anderen Arbeitnehmer. So spielt bei ca. 10 bis 30 % der Betriebsunfälle Alkohol eine Rolle. Alkoholkranke Beschäftigte sind ungefähr dreimal häufiger in Betriebsunfälle verwickelt als gesunde.

Zwischen Entschleunigung und Arbeitsplatzsicherung – Personalentwicklungstrends 2009

Unsere Ausgangslage: Ein Ticket für die Personal 2009 in München, eine der großen Messen für Personalverantwortliche aus dem deutschsprachigen Raum. Wir haben März. Zeit der Wirtschaftskrise. Zeit der Frühjahrsaktivitäten. Also: Es ist viel zu tun. Mit anwesend sind die „üblichen Verdächtigten“einer Fachmesse …Aussteller, Führungskräfte, Dienstleister, Berater jeglicher Branche…

Studie: Recruiting in Krisenzeiten

Wie reagieren Unternehmen im Personalmarketing und Recruiting auf die Wirtschaftskrise? Das ist die zentrale Fragestellung einer Studie der Hochschule Furtwangen. Alle, die mitmachen, erhalten nach Abschluss die Ergebnisse. Wer an der Studie teilnimmt, unterstützt außerdem die Berichterstattung auf HRM.de. Die Befragung nimmt lediglich 10 Minuten in Anspruch.

Personalmanagement in Krisenzeiten

Personalchefs spielen in der Krise eine sehr wichtige Rolle. Sie könnten mit einer umsichtigen Personalstrategie dazu beitragen, dass Unternehmen für die Zeit nach dem Abschwung gewappnet sind. Gleichwohl verschieben sich die Aufgabenfelder: Während die HR-Verantwortlichen noch vor wenigen Monaten intensiv Mitarbeiter rekrutierten oder an ihrem Talentmanagement feilten, denken sie heute über Kostensenkungen, Kurzarbeit oder Personalabbau nach. Dieses Thema beherrschte die Fachmesse PERSONAL2009 am 25. und 26. März in München – auf Seiten der Besucher und der Aussteller.

Krisen beherrschen

Überall, jederzeit und (angeblich) unvorhersehbar: die Krise. Sichtbar erst, wenn sie eingetreten ist und von den Medien verbreitet wird. Deren Auswirkungen dann – zumeist schlecht – mit Krisenmanagement eingedämmt, deren Folgen beklagt und deren Vorgeschichte unter den Teppich gekehrt wird. Aber genau auf diese kommt es an. Denn: Jede Krise ist eine logische Konsequenz aus einem nicht erkannten, falsch eingeschätzten oder bewusst eingegangenen Risiko.

Startschuss für Personaler: Wer sind die 100 besten Arbeitgeber des deutschen Mittelstands?

Ab sofort online bewerben unter www.topjob.de. Gestartet wird in drei GrößenklassenPersonaler aus ganz Deutschland können sich zum achten Mal einer Prüfung ihrer Arbeitgeberqualitäten durch die Universität St. Gallen stellen. Eine Mitarbeiterbefragung, eine Untersuchung aller HR-Instrumente sowie ein Vergleich mit den anderen mittelständischen Unternehmen ebnen den Besten den Weg in die Riege der Top-Arbeitgeber 2010. Diese 100 besten Teilnehmer zeichnet Mentor Wolfgang Clement mit dem Gütesiegel „Top Job“ aus. Es steht für herausragendes Personalmanagement und ist ein wertvolles Instrument zur Rekrutierung von Fach- und Führungskräften. Die ausgezeichneten Unternehmen erhalten eine gezielte Pressearbeit. So erfährt eine breite Öffentlichkeit von den Stärken der besten Arbeitgeber. Die Auswertung der Mitarbeiterbefragung erfolgt erstmals in drei Größenklassen. Auch neu in diesem Jahr ist der Sonderpreis Gesundheitsmanagement. Bewerben können sich Mittelständler ab sofort online unter www.topjob.de.

Die StepStone Academy

Qualität und Service – zwei StepStone-Leitmotive, die uns im täglichen Umgang mit unseren Kunden immens wichtig sind. Mit Gründung der StepStone Academy bauen wir unser Serviceversprechen aus. Hintergrund: Mittels informativer Online-Meetings bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich einfach und ohne unnötige Gebühren rund um das Thema Online-Recruitment weiterzubilden.

„Wir werden Berufsnomaden – aber das wollen viele noch nicht sehen.“

Peter Zulehner, Vice President Human Resources Europe bei Magna International, ist für die HR-Agenden des Konzerns an 112 europäischen Standorten in zwölf verschiedenen Ländern zuständig. Der HR-Experte ist zudem zertifizierter Wirtschaftsmediator und Lehrbeauftragter an der Technischen Universität Graz. Mit dem personal manager sprach er über internationale Personalarbeit und die Auswirkungen der Finanzkrise.

So umfahren Sie jedes Abrechnungshindernis

Das Thema Dienstwagenbesteuerung ist und bleibt ein Dauerbrenner bei Ihrer Arbeit in der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Fast alle Arbeitgeber sind betroffen, weil auf Grund der Vielzahl der – teilweise widersprüchlichen – Urteile und Verwaltungsanweisungen, die jüngst zu diesem Thema ergangen sind, die Dienstwagenbesteuerung ein typischer Schwerpunkt bei einer Lohnsteueraußenprüfung ist.

Presse-Service

In unserem Pressebereich informieren wir Sie regelmäßig über das Online-Portal HRM.de. Falls Sie u…

„Wir versuchen, alle möglichen Dinge cleverer zu machen, aber ohne Kompromisse“

Brigitte Hirl-Höfer ist seit 1992 für Microsoft tätig. Bevor sie im Januar 2007 die Leitung der Abteilung Human Resources bei der Microsoft Deutschland GmbH übernahm, durchlief sie bereits mehrere zentrale Stationen bei dem Softwareunternehmen: Sie war als Personalbetreuerin und Personalmanagerin für Osteuropa zuständig und trug von 2003 bis 2005 als Personaldirektorin für Zentral- und Osteuropa die Verantwortung für 18 Länder mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit im November 2006 leitete Brigitte Hirl-Höfer kurzfristig das EMEA Staffing Team.