„Eine tolerante Unternehmenskultur macht den Betrieb attraktiv für qualifizierte Fachkräfte“

Aktuell bestimmt die Finanzkrise die Schlagzeilen. Doch langfristig steht für Unternehmen ein anderes Thema auf der Agenda: der Mangel an Fachkräften, den der demografische Wandel weiter vorantreibt. Die Kampagne „Vielfalt als Chance“ setzt deshalb auf Diversity Management. Neben Informationsinstrumenten für Unternehmen gehört auch die “Charta der Vielfalt“ zu der Initiative. Ein Baustein ist außerdem der Wettbewerb „Kulturelle Vielfalt am Arbeitsplatz“. Prof. Dr. Maria Böhmer, die Initiatorin der Kampagne, überreicht den Preis am 9. Dezember an die Gewinner. Aus diesem Anlass sprachen wir mit der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration und Staatsministerin im Kanzleramt über ihre Sichtweise von Diversity.

Online-Anzeigen: Gefunden werden geht vor Gestaltung

Untersuchungen haben gezeigt: Zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland schalten ihre Stellenanzeigen auf dem Online-Weg und nutzen dazu die Dienste von Online-Jobbörsen. Der Medienwechsel in dieser Beziehung von Print-Anzeigen zu Online-Anzeigen scheint vollzogen. Das Problem: Viele Unternehmen übernehmen aus alter Gewohnheit immer noch den Text und das Design ihre Print-Anzeigen und übertragen diese in das entsprechende Online Medium. Dies ist ein Fehler – denn: Online-Stellenanzeigen unterscheiden sich in Erscheinungsbild und Text erheblich von Stellenanzeigen in Printmedien.

Hausordnung für Geistesblitze

Wie zufrieden sind Sie mit den Meetings in Ihrem Unternehmen? Reden und schweigen immer dieselben zuviel? Stehen Zeit und Resultat in einem optimierbaren Verhältnis? Finden Sie, dass der Meeting-Input vermutlich zeitökonomischer, präziser und kostengünstiger per Mail kommunizierbar wäre? Oder gruselt es Sie aus noch ganz anderen Gründen vor der Meeting-Unkultur? Sind die Treffen eher Info-Einbahnstraßen? Werden zu viele subversive Schlachten zwischen Abteilungen geschlagen? Giften sich Selbstdarsteller ständig an? Trägt also die Gruppendynamik zu oft den Siegüber die Sachthemen davon?

Commitment erhalten und aufbauen

Fusionen und Übernahmen wirken sich oft sehr negativ auf das Commitment der Mitarbeiter aus. Wenn diegewohnten Jobstrukturen ins Wanken geraten und die Angst um den Arbeitsplatz zunimmt, bekommt dieLoyalität zum Arbeitgeber Risse. Unternehmen müssen jedoch nicht tatenlos zusehen, wie ihre Mitarbeiter innerlich kündigen, sondern können einiges dazu beitragen, das Commitment in Umbruchzeiten zu erhalten.

Komplexe Abrechnung im Griff

Bei der Abrechnung der Dienstreisen, Projektkosten und Spesen gilt, was den Pharma-Dienstleister Innovex insgesamt auszeichnet: Flexibilität und Kundenorientierung. Wegen der individuellen Bedingungen für die Kunden war die Verwaltung jedoch komplex und zeitaufwendig. Mithilfe der Reisemanagement-Lösung von Hansalog hat Innovex den Aufwand deutlich reduziert. Denn: Die Pharmareferenten erfassen die Daten dezentral über ein Web-Tool und die in der Software abgebildeten Prozesse wurden gestrafft. Dienstleistungen für die Pharma-Branche – das ist der Schwerpunkt von Innovex in Mannheim. Das 1.000 Mitarbeiter starke Unternehmen wurde 1979 gegründet und gehört zum amerikanischen Konzern Quintiles Transnational, der sich auf klinische Arzneimittelstudien spezialisiert hat. Die Konzernmutter entwickelt Medikamente bis zur Marktreife. Danach beginnt der Auftrag von Innovex: Die Vermarktung neuer Medikamente nach ihrer Zulassung sowie die vertriebliche Begleitung von Produktneuauflagen. Zum Beispiel begleitete Innovex den Relaunch von Hexal-Arzneimitteln.

Cultural Change – die Rolle der Unternehmenskultur in Fusionen und Übernahmen

78,5 Prozent aller Fusionen und Übernahmen sind zum Scheitern verurteilt, bilanzierte das „Institute forMergers and Acquisitions“ (IMA) der Universität Witten/Herdecke schon im Jahr 2003. Neuere Analysen ziehen eine ähnlich nüchterne Bilanz. So legte das Beratungsunternehmen Ernst & Young im Jahr 2006 eine Analyse von 189 Transaktionen börsennotierter Unternehmen vor, von denen nur jede dritte eine erhebliche Wertsteigerung brachte. Experten zufolge kranken die Transaktionen sehr häufig am Faktor Kultur. Grund genug, der Bedeutung von Unternehmenskulturen in Fusionen und Übernahmen einmal nachzugehen.

Personalfragen sind die kritischen Themen jeder Fusion

Dennis Briscoe gilt als einer der führenden Experten für internationale Personalarbeit. Der emeritierte Professor der Universität San Diego arbeitete mehr als zwanzig Jahre im Management und HR-Ressort internationaler Unternehmen und Non-Profit-Organisationen. Seine praktischen Erfahrungen und theoretischen Forschungen verarbeitete er in mehr als 60 Aufsätzen und sechs Büchern, darunter das Grundlagenwerk „International Human Resource Management“. Mit dem personal manager sprach Briscoe über die Rolle von HR in internationalen Fusionen und Übernahmen.

Neue Lebenslaufdatenbank: Milestone für StepStone

StepStone, eines der führenden Online-Stellenportale in Deutschland, launcht seine neue Lebenslaufdatenbank. Damit setzt das Unternehmen eine der wichtigsten technischen Projektinnovationen der letzten Jahre um. Einschneidende Neuerung: die Öffnung der Datenbank. Die derzeit über 218.000 registrierten Kandidaten entscheiden fortan selbst, ob sie ihre Daten offen legen, um so schneller mit interessierten Unternehmen in Kontakt zu kommen. Ziel der Maßnahme: der Ausbau der derzeit schon starken Marktposition StepStones.

Partnerschaft zwischen Noser und Freudenberg IT: MES-Lösung Adicom Software Suite in der Schweiz

Weinheim / Winterthur 11. September 2008 – Die Noser Engineering AG, der führende IT-Dienstleister für technische Informatik in der Schweiz, und der Full-Service-IT-Dienstleister Freudenberg IT (FIT) haben eine Vertriebspartnerschaft geschlossen. Ziel der Kooperation ist es, die MES-Lösung (Manufacturing Execution System) Adicom Software Suite der Freudenberg IT in der Schweiz zu vertreiben und zu implementieren. Dabei sollen vor allem mittelständische Unternehmen aus den Branchen Allgemeine Industrie, Handel sowie der Prozessindustrie angesprochen werden.

45.000 offene Stellen für IT-Spezialisten. Fachkräftemangel trifft Finanzkrise

Die Zahlen des ITK-Branchenverbandes Bitkom könnten optimistisch stimmen: Noch im September machte der Verband auf rund 45.000 offene IT-Stellen aufmerksam. Nun veröffentlichte er Ergebnisse einer Umfrage, nach der 86 Prozent der ITK-Unternehmen bislang kaum direkte Auswirkungen der Finanzkrise spürten und 80 Prozent der Firmen noch keinen Grund für personelle Veränderungen sähen. (Bitkom, 22. Oktober 2008) Den Umfragewerten stehen zahlreiche Meldungen aus der Branche gegenüber: SAP verkündete jüngst einen Einstellungsstopp und forderte seine Mitarbeiter auf, auf einen Teil ihres Urlaubs zu verzichten. (Handelsblatt, 10. Oktober 2008) Hewlett-Packard will in Deutschland 1400 Stellen streichen, davon nach Gewerkschaftsangaben 1150 bei dem im August übernommenen IT-Dienstleister EDS. Und mit den jüngsten Entlassungsplänen von Yahoo scheint die Krise auch bei den Internetfirmen angekommen zu sein.

Von Beginn an auf der sicheren Seite

Die meisten Arbeitsverträge werden vom Arbeitgeber vorformuliert und dem künftigen Mitarbeiter zur Unterschrift vorgelegt. Wie Sie das Vereinbarte aus den Vorstellungsgesprächen in Worte fassen, bleibt also weitestgehend Ihnen überlassen. Bei vorformulierten Verträgen gilt aber eine Besonderheit: Die Klauseln sind wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu behandeln und unterliegen deshalb einer Wirksamkeitskontrolle. Als Arbeitgeber müssen Sie also darauf achten, dass Ihre Klauseln vor den Arbeitsgerichten Bestand haben. Wir haben im ersten Teil unserer Reihe einige Musterformulierungen für Sie bereitgestellt.

Die Kundenfrequenz im Fokus: Personalmanagement mit Wertbeitrag

Auf 3200 Quadratmetern nichts als Bücher. In der größten Filiale der Thalia Bücher AG in Basel verkaufen 180 Angestellte Literatur für jeden Bedarf. Hier gilt Service-on-demand als Verkaufsprinzip. Um trotz des hohen Personalbestands wirtschaftlich zu bleiben, richtet Thalia ihren Personaleinsatz konsequent an der Kundenfrequenz aus.

Die Balance finden: Personaleinsatz im Call Center

Call und Contact Center sind auch für eShops ein Aushängeschild. Günstige Produkte und eine leicht bedienbare Website sind schnell vergessen, wenn die Servicequalität nicht stimmt. Inkompetente Auskünfte, lange Wartezeiten oder unfreundliche, gestresste Agenten sprechen sich schnell herum. Was bleibt, sind unzufriedene Käufer und ein schlechter Ruf. Im telefonischen Kundenkontakt sind Mitarbeiter erforderlich, die über umfangreiches Know-how oder sehr spezifische Kenntnisse verfügen. Intelligente Werkzeuge für die bedarfsorientierte Personaleinsatzplanung helfen dabei, die optimale Balance zwischen Personalkosten und Service-Level zu finden.

Viel ungenutztes Potenzial in Deutschland

Die deutsche Wirtschaft boomt, Arbeitnehmer haben beste Chancen. Von Euphorie kann jedoch in vielen Unternehmen keine Rede sein. Zu groß ist die Sorge, dem Aufschwung mit ausreichend qualifizierten Fachkräften entsprechen zu können – höchste Zeit also, die vorhandenen Ressourcen zu mobilisieren. In deutschen Unternehmen gibt es viel ungenutztes Potenzial, das jedoch nur selten systematisch identifiziert und aktiviert wird. Zu diesem Ergebnis kommt eine Gemeinschaftsstudie der ATOSS Software AG und der DEKRA Akademie GmbH, die im Juli 2008 veröffentlicht wurde.

Analysten bewerten StepStone Solutions als weltweiten Talent Management-Marktführer

Düsseldorf, 22. Oktober 2008 – StepStone Solutions, europäischer Marktführer für Talent Management-Software und Dienstleistungen, kann sich über eine neue Auszeichnung freuen: Die führenden Analysten von Bersin & Associates bewerten StepStone in einer aktuellen Marktstudie hervorragend und unterstützen damit die Wettbewerbsposition.

Big Brother am Arbeitsplatz – Podiumsdiskussion auf der Fachmesse Zukunft Personal

Dürfen Unternehmen die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter per Videokamera überwachen? Wie weit gehen die gesetzlichen Regelungen und reichen sie aus, um die Privatsphäre der Mitarbeiter zu schützen? Über diese Fragen diskutierten die Teilnehmer einer Podiumsdiskussion der Zeitschrift DATAKONTEXT im September auf der Fachmesse Zukunft Personal in Köln.

Neues vom Arbeitsrecht – Oktober 2008

Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sieht eine Vergütung nach Altersstufen vor. Ist das ein Verstoß gegen das AGG? Erfahren Sie die Antwort auf diese Frage in unserer aktuellen Rubrik zum Arbeitsrecht. Außerdem können Sie nachlesen, in welchen Fällen Mitarbeiter eine „Dankes- und Wunschformel“ im Arbeitszeugnis verlangen können, ob ein Verstoß gegen das AGG vorliegt, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag wegen Schwangerschaft nicht verlängert wird oder wann Arbeitnehmer die Unwirksamkeit eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages spätestens geltend machen müssen.

Kleinbetrieb oder nicht – im Zweifel zu Lasten des Arbeitnehmers

Will ein Arbeitnehmer im Prozess geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, muss er darlegen und beweisen, dass die für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) erforderliche Beschäftigungszahl von mehr als zehn Arbeitnehmern erreicht ist. Die Anforderungen an den diesbezüglichen Tatsachenvortrag des Arbeitnehmers dürfen zwar nicht hoch sein. Doch bleibt auch nach der Beweiserhebung unklar, ob die erforderliche Beschäftigungszahl erreicht ist, geht dieser Zweifel zu Lasten des Arbeitnehmers.BAG Urt. v. 26.06.2008 – 2 AZR 264/07(LAG München Urt. v. 01.03.2007 – 2 Sa 589/06)

Betrieb eines Kunden des Arbeitgebers ist keine regelmäßige Arbeitsstätte

Folgen für Dienstwagenbesteuerung und steuerliche Behandlung des häuslichen ArbeitszimmersDie betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers ist keine regelmäßige Arbeitsstätte. Auch wenn der Arbeitnehmer länger als drei Monate im Betrieb eines Kunden seines Arbeitgebers tätig ist, wird dieser Betrieb für ihn damit nicht zur Arbeitsstätte. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 10.07.2008, VI R 21/07, entschieden. Damit widerspricht der BFH der Verwaltungsauffassung gemäß R 9.4 der Lohnsteuerrichtlinie 2008.

Anforderungen an die ordnungsgemäße Unterrichtung beim Betriebsübergang

Im Falle eines Betriebsübergangs muss der Betriebsveräußerer oder der Betriebserwerber die Mitarbeiter genau über die Identität des Betriebserwerbers informieren. Genügt die Unterrichtung nicht den gesetzlichen Vorgaben des § 613 a Abs. 5 BGB, wird die einmonatige Frist nicht in Gang gesetzt, die die betroffenen Arbeitnehmer nutzen können, um von ihrem Widerspruchsrechts gegen den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf den Betriebserwerber Gebrauch zu machen.BAG, Urteil vom 21. August 2008, 8 AZR 407/07

Tageszeitung nur in Ausnahmefällen steuerlich abzugsfähig

Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 8. Mai 2008, 13 K 3379/07, werden Aufwendungen für den Bezug der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” nicht als Werbungskosten anerkannt. Das FG Hessen bestätigt damit die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Aufwendungen für den Bezug regionaler und überregionaler Tageszeitungen (siehe zur FAZ bereits BFH, Urteil vom 30. Juni 1983, IV R 2/81).

Neue Rechtsprechung zur betrieblichen Altersversorgung

Mit Spannung erwarteten viele Unternehmen zwei Gerichtsentscheidungen, welche für die betriebsrentenrechtliche Praxis erhebliche Bedeutung haben: Die Entscheidung des BAG zur Rentner-Gesellschaft und die Entscheidung des EuGH zu Altersabstandsklauseln. Nun liegt der Volltext des BAG-Urteils vor, der gemeinsam mit einem neuen Urteil des EuGH mehr Klarheit für die Betriebliche Altersversorgung schafft.

5. CxO Dialog Human Capital Management. Wie kann sich HR langfristig marktorientiert positionieren?

Am 05. / 06. November 2008 veranstaltet econique, das internationale Elitenetzwerk für Entscheider, den 5. CxO Dialog Human Capital Management im Hotel Steigenberger in Berlin. Im Rahmen des Dialogs diskutieren Human Resources Führungskräfte die neuesten Strategien im HR Bereich. Themen des exklusiven Gipfeltreffens sind Strategie, Transformation, HR Shared Service Center, Employer Branding, Outsourcing, Personalmarketing und HR Business Management.

Literaturtipps: Das neue Reisekostenrecht

Der Autor – Betriebswirt bei der DATEV – stellt das neue Reisekostenrecht mit den zum 1.1.2008 im Rahmen der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 in Kraft getretenen Änderungen dar. Mit Bezug auf die aktuellen Rechtsgrundlagen erläutert das Buch die Anwendung der Regelungen in der Praxis durch eine Vielzahl von Beispielen und Hinweisen. Soweit zur Erläuterung förderlich, wird vergleichsweise auf die bis zum 31.12.2007 geltenden Regelungen eingegangen.

Literaturtipps: Zeugnis-Generator

Gerade in Unternehmen mit kleiner Personalabteilung kann die Ausfertigung von rechtssicheren (Zwischen-)Zeugnissen immer wieder recht aufwändig sein. „Zeugnissprache“, verschiedene Qualifikationsstufen, unterschiedliche Funktionen und nicht zuletzt die sich ständig wandelnde Rechtsprechung stellen eine große Herausforderung dar. So ist die letzte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Thema bspw. erst vor wenigen Tagen (12.8.) ergangen. Softwarelösungen mit vorgefertigten Textbausteinen versprechen Abhilfe.

Betriebsübergang: Auskunft über Rentenanwartschaft

§§ 613a, 242 BGB; § 4a BetrAVG1. Nach einem Betriebsübergang hat der Arbeitnehmer grundsätzlich nur gegenüber dem Erwerber einen Anspruch auf Auskunft über seine Betriebsrentenanwartschaft.2. Aus § 613a Abs. 5 BGB kann ein übergegangener Mitarbeiter keinen Anspruch auf Auskunft über seine Betriebsrentenanwartschaft ableiten, denn Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung sind keine Folge des Übergangs. Sie entstehen bis zum Zeitpunkt des Übergangs ohne Rücksicht auf diesen und bestehen unabhängig vom Handeln des Veräußerers oder des Erwerbers.3. Kann der Beschäftigte nach einem Betriebsübergang aufgrund des § 4a BetrVG gegen den Betriebserwerber einen Anspruch auf Auskunft über erworbene Anwartschaften geltend machen, besteht daneben kein Anspruch auf Auskunft nach § 242 BGB.(Leitsätze der Bearbeiterin)

Detektive am und außerhalb des Arbeitsplatzes

Im Arbeitsleben spielt der Einsatz von Detektiven eine immer bedeutendere Rolle, wie man auch jüngst der Tagespresse im Hinblick auf Überwachungsmaßnahmen bei Einzelhändlern entnehmen konnte. Zu einem großen Teil liegt das daran, dass viele Pflichtverstöße von Arbeitnehmern ohne eine entsprechende Überwachung – sei es direkt durch Detektive oder mittelbar durch technische Einrichtungen – überhaupt nicht oder nur schwer aufklärbar wären.

Kündigung von leistungsschwachen Mitarbeitern

§ 1 KSchG1. Auf Pflichtverletzungen beruhende Schlechtleistungen sind geeignet, eine ordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Der Arbeitnehmer muss unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten.2. Ob der Mitarbeiter dieser Verpflichtung nachkommt, ist für den Arbeitgeber anhand objektivierbarer Kriterien nicht immer erkennbar. Es gelten insoweit die Regeln der abgestuften Darlegungslast. Bei einer Kündigung wegen qualitativer Minderleistung ist es zunächst Sache des Arbeitgebers, zu den aufgetretenen Leistungsmängeln das vorzutragen, was er über die Fehlerzahl, die Art und Schwere sowie die Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung des Beschäftigten wissen kann. Ist er in der Lage darzulegen, dass der Betreffende längerfristig die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit aller mit vergleichbaren Arbeiten beschäftigten Arbeitnehmer erheblich überschreitet, so kann dies ein Anhaltspunkt dafür sein, dass er vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt.3. Da jedoch der Vergleich durchschnittlicher Fehlerquoten für sich noch keinen hinreichenden Aufschluss darüber gibt, ob durch die fehlerhafte Arbeit des Mitarbeiters das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung stark beeinträchtigt ist, muss der Arbeitgeber hier weitere Umstände vortragen. Anhand der tatsächlichen Fehlerzahl sowie der Art, der Schwere und den Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung hat er näher darzulegen, dass die längerfristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquoten nach den Gesamtumständen darauf hinweist, dass der Beschäftigte vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt.(Leitsätze des Bearbeiters)

Elektronische Unternehmenskommunikation – Konzepte und Best Practices zu Kultur und Führung

Der Blick auf das eigene Unternehmen bedeutet für immer mehr Menschen vor allem den Blick auf den Bildschirm ihres Computers: er gibt Arbeit, kontrolliert, belohnt, informiert und schafft Identität. Elektronische Kommunikationsmittel und Programme bestimmen maßgeblich die Kultur von Unternehmen. Sie definieren Hierarchien und Verantwortung, erlauben Aktionen und begrenzen die individuelle Freiheit. Elektronische Medien prägen zunehmend die Kommunikation von Unternehmen – oft ohne systematische Reflektion darüber, was bei deren Anwendung eigentlich passiert.

Lebenslaufdatenbanken: Gezielte und schnelle Kandidatenansprache

Personaler wissen: Ihre tägliche Arbeit ist geprägt von den Folgen des Mangels an Fach- und Führungskräften. Gefragte Kandidaten aus den Bereichen Ingenieurswesen, Finance, IT oder Vertrieb bewerben sich längst nicht mehr bei Unternehmen – sie lassen sich umwerben. Gefragt sind daher Rekrutierungskonzepte, die auf eine zielgruppengenaue Ansprache setzen. Eine tragfähige Lösung: die Nutzung von Bewerberdatenbanken auf Online-Jobbörsen.

Talentmanagement neu definieren

Weiterbildung tut Not. Nur jeder Fünfte erwirbt in Deutschland einen Hochschulabschluss. Die Zahl der Ausbildungsplätze nimmt zwar zu, doch viele Firmen können ihren Bedarf an Fachkräften dennoch nicht decken. Unternehmen verlassen sich deshalb nicht allein auf Aus- und Weiterbildung, sondern begegnen den Engpässen ganzheitlich: Unter dem Schlagwort Talentmanagement erschließen sie unter anderem neue Nachwuchssegmente. Was die Wirtschaft unternehmen sollte, um international Talente zu gewinnen und zu fördern, war ein herausragendes Thema auf der Fachmesse Zukunft Personal am 9. und 10. September 2008 in Köln. Gleichzeitig boomte die Themenhalle „Professional Training & Learning“ mit ihren 188 Ausstellern und zahlreichen Besuchern.

Lorenz Klöti: Personalrisiken. Rezension von Harald Schörg

„Risiken sind die Bugwelle des Erfolgs. Nur wer stehen bleiben will, geht kein Risiko ein. Ein Schiff oder Boot, das nur im Hafen liegt, bringt dem Reeder oder Fischer nichts ein. Man muss sich den Risiken des Meeres (Wind und Wellen) aussetzen. Und man sollte die Risiken steuern und Klippen umschiffen.“ Mit dieser Beschreibung erklärt Lorenz Klöti treffend den Titel seines Buches. Dass Klöti hier in Zeiten des permanenten Wandels ein äußerst sensibles Thema des Human Resource-Managements anspricht, bestätigt jeder Personalist sicherlich nur gerne.

Lorenz Klöti: Personalrisiken. Rezension von Susanne Richter

Lorenz Klöti führt seine Leser auf leicht verständliche und gut strukturierte Weise in die Welt der Unternehmens- und Personalrisiken ein. Seine Dissertation definiert Personalrisiken als Teil der operationellen Risiken, die neben den Kredit- und Marktrisiken einen wichtigen und sehr aktuellen Baustein der Unternehmensrisiken darstellen. Unter die Personalrisiken fallen Delikt-, Austritts-, Motivations-, Engpass- und Anpassungsrisiken. Im Fokus des Human Resource Managements stehen meist die Engpass- und Anpassungsrisiken – also die Gefahr, zu wenig Mitarbeiter zu haben oder diese falsch zu qualifizieren. Das Deliktrisiko findet in der tagtäglichen Personalarbeit oft weniger Beachtung. Gleiches gilt für das Motivationsrisiko, da es sich schwer bemessen lässt.

Lorenz Klöti: Personalrisiken

„Risiken sind die Bugwelle des Erfolgs. Nur wer stehen bleiben will, geht kein Risiko ein. Ein Schiff oder Boot, das nur im Hafen liegt, bringt dem Reeder oder Fischer nichts ein. Man muss sich den Risiken des Meeres (Wind und Wellen) aussetzen. Und man sollte die Risiken steuern und Klippen umschiffen.“ Mit dieser Beschreibung erklärt Lorenz Klöti treffend den Titel seines Buches. Dass Klöti hier in Zeiten des permanenten Wandels ein äußerst sensibles Thema des Human Resource Managements anspricht, bestätigt jeder Personaler sicherlich nur gerne.

Spielend lernen

Der Professor für Empirische Pädagogik und Pädagogische Psychologie an der Ludwig-Maximilian-Universtität München ist Experte für Lehr-Lern-Forschung mit neuen Medien in der Aus- und Weiterbildung. Sein Arbeitsbereich konzipiert und evaluiert Lernumgebungen und nimmt dabei auch Game-Based-Learning-Ansätze ins Visier. HRM.de sprach mit ihm über die Möglichkeiten, Spielen und Lernen zu verknüpfen.